erstellt am 31.10.2006 um 11:36 Uhr
Hallo Allerseits,
in den letzten 3-4 Jahren sind mir 2-3 Fälle bekannt geworden, bei den ich nenne sie "Entschädigungs- bzw. Rückgabeprozesse", wo der Anwalt mit der Gegenpartei "zusammengearbeitet" hat und somit in meinen Augen eindeutig für den Kläger(der, der die Rückgabe einer Immobilie gefordert hat oder eines Grundstücks)bestehendes Endergebnis(die Rückgabe) zunichte gemacht hat.Ich glaube das ist Meineid, der bekanntlich schwer nachzuweisen ist. Trotzdem die Frage: was kann man in solchen Fällen tun?
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