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Das "Offene Tor" nach Deutschland ist zu

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Autor Thema:   Das "Offene Tor" nach Deutschland ist zu
RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 06.10.2000 um 19:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
"Das Tor nach Deutschland bleibt für alle Deutschen offen!" tönte noch 1997 Herr Bundesminister Spranger am Heimattag. Daß dem speziell für Deutsche aus Rumänien längst nicht mehr so ist, wissen wir alle.
Und Aufnahmebescheide des Bundesverwaltungsamtes aus der Zeit ab 1.1.1993 überleben gerade noch die Zeit bis zur Prüfung durch die Länder...

Welches sind Eure Erfahrungen, Fragen zum Thema, Meinungen etc?

IP: gespeichert

Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 06.10.2000 um 22:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
In meinem Bekanntheitskreis gibt es auch einige Betroffene. Meist sind es alte Leute bei denen der Tatbestand der Vereinsamung greifen müsste?

Soviel ich weiss haben Deutsche aus anderen Länder (zB. Russland) diese Probleme nicht. Wieso sind nur die Deutschen aus Rumänien betroffen?

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 07.10.2000 um 01:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
ganz einfach: weil nur sie die "individuelle Benachteiligung" belegen müssen. Unsere Landsleute in den GUS-Regionen (an der Wolga) müssen dieses nicht, dort reicht Volkszugehörigkeit (ein Sprachtest).

Vereinsamung reicht leider gerade NICHT als Argument, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Deswegen ist das Tor ZU.

Glück haben nur Personen, die einen Aufnahmebescheid vor 1.1.1993 erhalten haben und deswegen Übergangsrecht (§ 100 Abs. 5 BVFG) geltend machen können. Das Bundesrechtsreferat versucht in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Bisher hat leider gerade unser Freistaat Bayern jedes positive Urteil mit Rechtsmitteln angegriffen...

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