Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
erstellt am 06.10.2000 um 19:35 Uhr
"Das Tor nach Deutschland bleibt für alle Deutschen offen!" tönte noch 1997 Herr Bundesminister Spranger am Heimattag. Daß dem speziell für Deutsche aus Rumänien längst nicht mehr so ist, wissen wir alle. Und Aufnahmebescheide des Bundesverwaltungsamtes aus der Zeit ab 1.1.1993 überleben gerade noch die Zeit bis zur Prüfung durch die Länder...
Welches sind Eure Erfahrungen, Fragen zum Thema, Meinungen etc?
erstellt am 06.10.2000 um 22:39 Uhr
In meinem Bekanntheitskreis gibt es auch einige Betroffene. Meist sind es alte Leute bei denen der Tatbestand der Vereinsamung greifen müsste?
Soviel ich weiss haben Deutsche aus anderen Länder (zB. Russland) diese Probleme nicht. Wieso sind nur die Deutschen aus Rumänien betroffen?
Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
erstellt am 07.10.2000 um 01:32 Uhr
ganz einfach: weil nur sie die "individuelle Benachteiligung" belegen müssen. Unsere Landsleute in den GUS-Regionen (an der Wolga) müssen dieses nicht, dort reicht Volkszugehörigkeit (ein Sprachtest).
Vereinsamung reicht leider gerade NICHT als Argument, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Deswegen ist das Tor ZU.
Glück haben nur Personen, die einen Aufnahmebescheid vor 1.1.1993 erhalten haben und deswegen Übergangsrecht (§ 100 Abs. 5 BVFG) geltend machen können. Das Bundesrechtsreferat versucht in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Bisher hat leider gerade unser Freistaat Bayern jedes positive Urteil mit Rechtsmitteln angegriffen...
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