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Musterprozesse wegen 5/6-Kürzung gewonnen! (Seite 1)

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Autor Thema:   Musterprozesse wegen 5/6-Kürzung gewonnen!
RA Fabritius
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Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 11.12.2000 um 21:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Am 11.12.2000 standen die Musterprozesse zur Durchsetzung der 6/6-Bewertung von Zeiten in Rumänien vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg an. In Erwartung dieser Entscheidungen wurden bundesweit viele Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht.

In gleich mehreren Entscheidungen am 11.12.2000 hat das LSG nun entschieden: Lohnlistenauszüge (extrase din statele de plata) sind als Nachweise geeignet und führen zur 6/6-Bewertung, wenn keine anderen Widersprüche in der Aktenlage bestehen.

Damit können nun alle anderen Verfahren positiv entschieden werden. Auch bereits negativ abgeschlossene Fälle können wieder aufgenommen werden.

Wie erfahren das die Betroffenen? durch Ihre Mund zu Mund- Information. Erzählen Sie das auch Ihren Eltern oder Bekannten. Rat erteilt jeder Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Fremdrentenrecht.

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 05.01.2001 um 16:07 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH Fabritius,am 25.2.99 stand bei der 4.Kammer s g Konstanz meine Verahndlung an. Die Richterin Hammer, machte sich über mich lustig: "ich weis nicht was das mit den Adeverinzen überhaupt soll, mir liegt ein Papier ihres Herrn Fabritius vor, wohnach die rum. Arbeitgeber nicht zur Aufbewahrung der lohnlistzen verpflichtet sind"
In allen vier Punkten: 40%Kürzung, 5/6 Regelung; Qualifikation und Wirtschaftsbereich wurde meine Klage abgeschmettert. Mein Interessengemeinschaftsvertreter Brukner war natürlich gar nicht erschienen.
Wie geht das ganze nun weiter?
MfG Danielis

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 06.01.2001 um 01:07 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Danielis!
Die Richterin hätte Ihnen "mein Papier" zeigen sollen... Genau das Gegenteil ist der Fall, nachzulesen in "NAchgewiesen oder glaubhaft? Zur Würdigung rumänischer Arbeitgeberbescheinigungen gem. § 22 Abs. 3 FRG" in "Die Rentenversicherung" RV 9/98, Seiten 157 ff.
Hoffentlich haben Sie Berufung eingelegt. Sonst können Sie gem. § 44 SGB X eine Neuprüfung bei der Behörde beantragen. Und: suchen Sie einen Anwalt der auch zu Verhandlungen kommt.

(Sofern Sie eine Vertretung durch mich wüschen, können Sie sich gerne an meine KAnzlei wenden. Ich bin bei Verhandlungen dabei, wie in Stuttgart am 16.12.2000)

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 06.01.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 06.01.2001 um 10:23 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH Fabritius,
vielen Dank für Ihre prompte Reaktion.
Hatte natürlich Berufung eingelegt - über Ihren Kollegen Krempels aus Freiburg.
Dauert mir aber auch alles unendlich lang.
Werde ihn heute mit Ihrem Musterprozess konfrontieren und dann weiter sehen.
MfG Danielis

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 23.01.2001 um 20:38 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH Fabritius, vermehrt haben mich Landsleute gefragt wie dass mit der geleisteten Samstagsarbeit sei? Wir hätten doch samstags gearbeitet und dafür stünde uns zusätzliche Rente zu. Damit konnte ich nichts anfangen.
Heute begegenten mir wieder zwei Leidtragende und in einem langen Gespräch wurde mir klar, dass es sich dabei um die 5/6 Kürzung dreht. Glaube, dass da noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, vor allem die Leute die in den letzten zehn jahren gekommen sind haben, Nachholbedarf.
Gruß Danielis

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 23.01.2001 um 23:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Danielis.

Die Frage nach einer Bewertung der "Samstagarbeit" in Rumänien ist von der Frage der 6/6-Bewertung strikt zu trennen: eines hat mit dem anderen AUCH GAR NICHTS zu tun.

a) Für eine Zuordnung der Zeiten im Herkunftsland ist erheblich, ob ein reguläres Arbeitspensum ausgeübt wurde. "Regulär" bedeutet hier [nach den Vorschriften im Herkunftsland]. Wenn eine "volle Norm" eben in dem Einzelfall eine 6-Tage Woche mit je 8 Stunden pro Tag bedeutet, dann wird dafür auch eine entsprechende "volle" Beschäftigung anerkannt. Sogar Überstunden sind mit den Tabellenwerten der Anlage 14 zum Sozialgesetzbuch Nr. VI abgegolten. Nur wenn jemand bei einem anderen Arbeitgeber ZUSÄTZLICH zum normalen Pensum einen weiteren Anteil gearbeitet hat (als Mehrfachbeschäftigung), kann diese anerkannt werden.

b) Für die in § 22 Abs. 3 Fremdrentengesetz geregelte Frage der 6/6 oder 5/6-Bewertung kommt es NUR darauf an, ob die Beitragsleistung (der Lohnbezug) nachgewiesen ist (d.h. mit detaillierten Angaben zu Lohnunterbrechungen wie Krankheit, unbezahltem Urlaub etc). Ein solcher Nachweis kann durch Lohnlistenauszüge (extras din statele de plata) erbracht werden. Dann erfolgt die 6/6-Bewertung der Zeit. Wenn allerdings diese Unterbrechungen nicht ausreichend genau (d.h. gar nicht oder nur pauschal) belegt sind, dann erfolgt ein Pauschalabzug an "fiktiven" Fehlzeiten in Höhe von 1/6 des Tabellenwertes.

Da nicht die Zeit sondern nur der Tabellenwert reduziert wird, ist für den Laien oft nicht erkennbar, ob eine volle Anrechnung erfolgt ist. Viele Betroffene glauben irrtümlich, daß bei "12 Monaten pro Jahr" automatisch eine 6/6-Anrechnung erfolgt ist. Dem ist jedoch NICHT so, vielmehr müssen die (auf 5/6 festgeschriebenen) Werte der Anlage 14 zum SGB VI um 1/5 erhöht (eben auch 6/6) und mit den Werten im Bescheid verglichen werden. Voher ist eine Bestimmung der zutreffenden Wirtschaftsbereiche erforderlich.

Da wäre fachlicher Rat zu empfehlen.

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 23.01.2001 editiert.]

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
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Registriert: Dez 2004

erstellt am 25.01.2001 um 21:31 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH Fabritius, vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Mir wren diese gesetzlichen Regelungen schon klar. Vielen landsleuten aber nicht.
Eine Aktion, zu dem Thema in der SZ könnte helfen. Landes- und Kreisgruppen müßten, zentral ausgebildete Leute haben und diese sollten vor Ort, gezielt Aufklärung betreiben
MfG Danielis

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 25.01.2001 um 22:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Herr Danielis,

sie rennen offene Türen ein

In der SbZ veröffentliche ich Beiträge so oft es geht - jeweils mit der Folge einer Telefonanruf-Flut in den nächsten 2 Wochen. Und in der Landesgruppe gibt es seit einem halben Jahr eine Aktion der Schaffung von "Beratungsreferenten" in der Kreisgruppe, die Schulungen erhalten und dann als Multiplikatoren wirken können. Doch wie immer gibts nicht nur Vorteile... Wenn Personen mit bestenfalls Halbwissen das "Herumdoktern" anfangen, kann´s auch Schäden geben. Ziel wäre die Schaffung von Anlaufstellen auf örtlicher Ebene, die Problembewußtsein haben und dann weiterverweisen. Mal sehen wie das angemommen wird.

Viele Grüße

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klaus.danielis@gmx.de
Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 27.01.2001 um 08:59 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH Fabritius,
danke für Ihre Antwort bezüglich Aufklärung.
Wie kommt es eigentlich, dass außer mir, sich niemand in diese so wichtige Diskussion einläßt. Bin auch nur durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und es bedarf jedesaml einen Gewissen Aufwand ´die "Rokestuf" wieder zu finden. Etwas Aufklärung könnte auch da nicht schaden; den Leuten den genauen Pfad zu diesem Forum zu erläutern - auch in der SZ, wo mir von HS, einseitig die Mitarbeit gekündigt wurde, zu einer Zeit als ich Landespressereferent war und der für die Zeitung verantwortliche Bundesvorsitzende hat mich im Regen stehen lassen. Schon darum finde ich das Internet als eine Alternative zur SZ, wo sich trotz einer großen Anzahl von Hompages doch relativ wenige Siebenbürger zurecht finden.
MfG Danielis

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 27.01.2001 um 11:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo!

Wenn eine Seite einmal gefunden und für gut befunden, kann man sie auch zu den "Lesezeichen"(auf englisch "Bookmarks" oder beim Internet Explorer "Favoriten") hinzufügen. Dann findet man die Seite schneller wieder.

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klaus.danielis@gmx.de
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Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 27.01.2001 um 20:56 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke Hanzy,
leider bin ich noch nicht so schlau um zu wissen wie und wo ich dasd lesezeichen finden kann.

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Johann Lauer
Mitglied

Beiträge: 136
Von:
Registriert: Okt 2000

erstellt am 29.01.2001 um 09:02 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von klaus.danielis@gmx.de:
wie und wo ich das lesezeichen finden kann.

Hallo Klaus,

Lesezeichen setzen bedeutet, dass du in einer Datei auf deinem Rechner die Internet-Adressen, auch URL genannt, speichern kannst. Wenn du dann später ins Netz gehst, dann kannst du genau wieder zu dieser Adresse bzw. dieser Datei kommen.
Wenn du mit Netscape arbeitest, dann mußt du das Kapitel Lesezeichen im Browser durchgehen, bei dem Internet Explorer heißt es Favoriten legen.
Sofern es möglich ist, kannst du auch einen Einführungskurs in deiner Volkshochschule belegen, soweit natürlich dein Zeitbudget reicht. Rentner haben ja heutzutage einen ziemlich überlasteten Terminkalender

Grüße
Johann

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klaus.danielis@gmx.de
Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 29.01.2001 um 10:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Johann,
vielen dank auch für Deine guten Ratschläge, aber dass was hanzy mir erklärt hatte, hat mich befähigt ides technik nun zu handhaben.
Tschüs

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klaus.danielis@gmx.de
Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 01.02.2001 um 21:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
SgH. Fabritius,
Sie mahnen "Sachlichkeit" und "es geht um Eure Rente" an = sehr wohl !!!
Wie sachlich kann die Argumentation der Richterin eines Sozialgerichtes (siehe mein Beitrag vom 5.1.01) gewertet werden, wenn diese aus der Luft gegriffen sein soll? Natürlich habe ich der Richerin damals nicht geglaubt, ihr das auch gesagt, weil ich genau wuste dass die rumänischen Arbeitgeber diese Akten aufbewahren müssen. Dachte aber auch nicht dass diese Argumentation Urteilsbgründend sein würde. Egal, nun muß ich schon im fünften Jahr mit 1400 DM Monatsrente zurecht kommen.
Und ob der Seitenhieb auf Dürr so unsachlich ist steht auf einem andern Blatt. Er ist der erste Bundesvorsitzende, der eine allgemeine Pflicht von Amtsträggern: "Schaden von seinem Volk abzuwenden" nicht erfüllt hat. Schon nur desswegen währe ein sofortiger Rücktrit geboten und Ehrensache gewesen.
Von Ihnen hätte ich gerne erfahren wie das nun alles weiter gehen soll? Können Sie sich vorstellen wie es tausenden von Landseluten geht die sich nicht einmal artikulieren und kaum noch ihre Monatsmieten zahlen können?
MfG Danielis

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.02.2001 um 22:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Mein lieber Herr Danielis...

man kann nicht oft genug zu Sachlichkeit mahnen...

Die Richterin vom SG in Ihrem Fall hat wohl einfach etwas schlecht verstanden oder nicht gewollt. Was solls, sie ist auch nur ein Mensch, dafür gibt es zweite und dritte Instanzen und dort sitzen dann mehrere Augen über der Akte.

Und was die kleinen Seitenhiebe anbelangt: ich dachte eigentlich eher an den von Johann gegen die überforderten Rentner...

Von oder über Dürr habe ich in diesem Forum noch nicht gelesen, einen Seitenhieb auch nicht. Und Sie sprechen vollmundig von einem (nicht näher erläuterten) "Schaden für unser Volk" und wissen auch prompt Rücktrittsforderungen als Ehrensache anzumelden...

Genau hier vermisse ich wieder Sachlichkeit. Sonst bin ich Rücktrittsforderungen eigentlich nur aus unqualifizierten Klatschblättern gewohnt, wo der geneigte Leser sich seine Meinung BILDen soll und - damit diese auch die einzig zutreffende Meinung wird - keinerlei Argument und schon gar kein Für und Wider angeboten bekommt. Das sollte nicht Inhalt und Niveau dieses Forums werden.

Sie fragen mich wie es weiter gehen soll? Na jedenfalls nicht so. Zielstrebig und sachlich und nicht mit pauschalen Lamenti ob der Ungerechtigkeit dieser Welt. Wenn speziell in Ihrem Rentenfall etwas schief gelaufen ist - vieles lässt sich im Rentenrecht auch nach anfänglichem Murks geradebiegen. Lassen Sie sich halt den Bescheid erneut prüfen, in einem möglichen Neufeststellungsverfahren werden Renten sogar bis zu 4 (vier) Jahren rückwirkend nachgezahlt (§ 44 Abs. 4 SGB X).

Also: wo bleibt der sachliche Kampfgeist?

Viele Grüße

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 01.02.2001 editiert.]

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