erstellt am 28.02.2001 um 22:09 Uhr
Wie bekannt hat unser Verband bereits 1996 eine Interessengemeinschaft gegen die Kürzung der Rentenwerte für FRG-Zeiten um 40% (WFG) für alle Renten ab dem 1.10.1996 gegründet. Ziel dieser Gemeinschaft ist die Anfechtung dieser als verfassungswidrig eingestufen Kürzungen (Beschluß des Bundessozialgerichts vom 16.12.1999). Mitglieder, die dieser Gemeinschaft beitreten, können Rentenbescheide an die Geschäftsstelle der Landsmannschaft, Karlstr. 100, 80335 München einsenden. Mitglieder eines Rechtsanwaltspools fechten den Bescheid formal an und bieten dem Mitglied zusätzlich eine Schlüssigkeitsprüfung des Rentenbescheides an.Musterprozesse sind inzwischen bei dem Bundesverfassungsgericht anhängig, da das Bundessozialgericht mit Beschluß vom 16.12.1999 die Kürzungen als verfassungswidrig eingestuft und das Verfassungsgericht angerufen hat.
Eine Entscheidung soll angeblich bereits Ende des Jahres getroffen werden.
Betroffene, die Rentenbescheide noch nicht angegriffen haben, können auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Antrag auf Neuberechung gem. § 44 SGB X stellen.
[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 28.02.2001 editiert.]