SbZ
AKTUELL
Über
uns
Land
und Leute
Service
und Dialog
Organisationen
und Einrichtungen
Helft
uns helfen

Kontakt
Siebenbürgen, Rumänien, Siebenbuerger.de-Startseite

© Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
» Diskussionsforen-Nutzungsbedingungen

Homepage Siebenbürgen
Suchen


Diskussionsforen


Newsletter


Chat


Gästebuch


E-Postkarten


Siebenbürger Kleinanzeigen-
markt




Impressum
Datenschutz


Dieses Forum wurde geschlossen. Sie finden unser neues Forum unter www.siebenbuerger.de/forum/
Eine neue Benutzeranmeldung ist erforderlich. Registrieren Sie sich jetzt >>


Diskussionsforen
Soziale und rechtliche Integration
Benachteiligung bei Bodenrückgabe kann Anerkennung als Spätaussiedler begründen.

Neues Thema erstellen  
Registrieren | Ihr Profil | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Benachteiligung bei Bodenrückgabe kann Anerkennung als Spätaussiedler begründen.
RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 08.03.2001 um 22:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wie bekannt ist eine Anerkennung als Spätaussiedler seit einer Rechtsänderung zum 31.12.1992 nur bei Glaubhaftmachung einer individuellen Benachteiligung wegen deutscher Volkszugehörigkeit am 31.12.1992 oder danach möglich. Allgemeine Vereinsamung als Folge der Aussiedlung der anderen Deutschen reicht dabei nach Entscheidung des BVerwG nicht mehr aus.

In einem Urteil vom 7.3.2001 hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München entschieden, daß die Benachteiligung bei der Bodenrückgabe bzw. Entschädigung aus der Staatsreserve in Rumänien (Gesetz 18/1991) - z.B. grundlos ausbleibende Entschädigung bis zur Ausreise - eine relevante Benachteiligung darstellen und damit die Anerkennung von Deutschen als Spätaussiedler begründen kann.

Ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet?

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 14.03.2001 um 01:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Es gibt mehrere Möglichkeiten als Vertriebene anerkannt zu werden. Spätaussiedler ist nur eine Möglichkeit.

Wer eine richtige Frage stellt, kriegt ein richtiges Antwort!!!

Das bedeutet, daß vor Etwas zu beantragen muß geprüft werden, ob nicht eine andere, günstige Möglichkeiten, Status es gibt.

Zum Beispiel die Voraussetzung für ein Umsiedler sind mit Voraussetzungen für ein Spätaussiedler nich gleich.

Diese Gesetzlage muss von Betroffene genützt werden, und von Vertriebenen Organisationen bekannt gemacht.

Das Urteil vom 7.3.2001, VG München, ist noch nicht rechtskräftig. Wird Beschwerde erhoben oder nicht?

MfG, Kowaltschuk

IP: gespeichert


Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:


Weitere siebenbürgische Diskussionsforen finden Sie auf den Seiten der Siebenbürgen Community Rokestuf.de

Kontakt | Siebenbürgen Rumänien Portal

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Version von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.46a




Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de



Sitemap
Haftungsausschluss
Seite empfehlen
Für Ihre Homepage
Ihr Link zu uns

nach oben