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Soziale und rechtliche Integration
Umsiedler, Umsiedlung und der Bundesrepublik Deutschland

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Autor Thema:   Umsiedler, Umsiedlung und der Bundesrepublik Deutschland
Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 18.03.2001 um 15:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hiermit möchte ich Ihnen folgendes Thema:

"Umsiedler, Umsiedlung und die Bundesrepublik Deutschland"

vorschlagen.

Was ist ein Umsiedler?
Woher sind sie gekommen?
Wo sind sie geblieben?
Was ist über Umsiedlung bekannt?

Was wurde über Umsiedlung geschrieben?

Wie hat meine Familie Umsiedlung erlebt?

Sind meine Bekannten von Umsiedlung betroffen?
Habe ich eigene Erfahrung, welche ich an Leser vermitteln möchte? U.s.w?
------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 18.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 18.03.2001 um 19:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Will ein Leser ein Anfang machen?
Ich werde versuchen meine Thema zu moderieren.

Richtung unseren Diskussion wird nur mit Ihre Hilfe bestimmt.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 18.03.2001 um 21:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

damit nicht Missverständnisse zum Inhalt des von Ihnen thematisierten Begriffes "Umsiedler" entstehen gebe ich nachfolgend wieder, was mit dem Begriff "Umsiedler" nur gemeint ist:

(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG)
[Umsiedler ist]... wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger auf Grund der während des zweiten Weltkrieges geschlossenen zwischenstaatlichen Verträge aus außerdeutschen Gebieten oder während des gleichen Zeitraumes auf Grund von Maßnahmen deutscher Dienststellen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten umgesiedelt worden ist (Umsiedler)].

Ich könnte mir vorstellen, daß nur sehr sehr wenig Teilnehmer und Besucher dieser Foren mit dem Begriff "Umsiedler" oder dem betreffenden Lebenssachverhalt im zweiten Weltkrieg überhaupt etwas anfangen können...

Die Moderation dieses Themas können Sie hier leider nicht übernehmen, weil Sie nicht als Moderator zugelassen sind. Ich bin jedoch gerne bereit, (sofern Beiträge kommen) entsprechend zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA Fabritius

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 18.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 19.03.2001 um 02:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das § 1 Abs.2 N2 BVFG legt fest, dass ein Umsiedler ein Vertriebener ist.
Der Begriff "Vertriebener" ist ein sammeln Begriff für Vertriebener, Fluechtlingen, Umsiedler und Aussiedler.
Der neue Begriff des Bundesvertriebenengesetz(BVFG), „Vertriebener“, begruendet kein neuer Status!
Mit Vertriebener sind nur den alten Begriffen(Status) in ein einziges Wort vereinigt bzw. gemeint.
Klar Text: Durch BVFG der Umsiedler ist nur umbenannt als Vertriebener!!!

Der Wortlaut des Gesetzes ist:
(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG),
(2) Vertriebener ist auch, wer als deutscher Staatsangehoeriger oder deutscher Volkszugehoeriger auf Grund der waehrend des zweiten Weltkrieges geschlossenen zwischenstaatlichen Vertraege aus außerdeutschen Gebieten oder waehrend des gleichen Zeitraumes auf Grund von Massnahmen deutscher Dienststellen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten umgesiedelt worden ist (Umsiedler).

Viele Forumsbesucher sind Vertriebene im Sinne des BVFG, weil die Eltern waren Vertriebener, Fluechtlingen, Umsiedler oder Aussiedler. Leider diese Tatsache ist fast vergessen.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 19.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 19.03.2001 um 02:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
„Was ist ein Umsiedler?“

Laut Herrn Matthias Lichter, Oberregierungsrat a. D., „Die Staatsangehoerigkeit nach deutschem und auslaendischen Recht“, 1955, Seite347:
„als „Umsiedler“ gilt, wer von der Einwandererzentralstelle(dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD angegliedert) einen Umsiedlerausweis erhalten hat,

Einen ausgestellten Umsiedlerausweis hat eine Feststellungswirkung bzw. ist ein Nachweis für ein deutsche VertriebenenStatus bzw. für deutsche Umsiedler.

Noch heute muss diese Feststellungswirkung für die Behoerden verbindlich sein!!!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339


[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 19.03.2001 editiert.]

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 19.03.2001 um 15:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

Selbstverständlich sind - wie Sie schreiben - Umsiedler auch Vertriebene, da § 1 BVFG mehrere Möglichkeiten der Vertriebenen nennt. Es änder sich allerdings nichts am Tatbestand des Umsiedlers, was sie schon daran ersehen können, daß Sie genau den vorherigen Text wörtlich erneut wiedergegeben haben.

Eine Diskussion ergibt sich aus Beiträgen mehrerer Personen. Ich empfehle deshalb abzuwarten, ob und was jemand zu dieser "Diskussion" beiträgt, bevor Sie weiter selbst "Antworten" auf Ihre eigenen Beiträge erstellen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA Fabritius

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 20.03.2001 um 23:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das Wort „Vertriebener" des Bundesvertriebenengesetzes(BVFG) hat nur ein neuer Inhalt bekommen, und ist nicht ein neuer Status.

Das Wort „Vertriebener“ hat alle bis 1953 bekannte Status, wie Flüchtlingen, Vertriebenen, Umsiedler, Aussiedler, Heimatvertriebener und Sowjetzonenflüchtling, in ein einziges Wort vereinigt.
Das Ziel der Gesetzgeber war, dass in ganzes Bundesgebiet nur eine Benennung benutzt wird, weil bis 1953 jedes Land hat seiner eigenen Vorstellungen gehabt.

Das Gesetz sagt:
§ 5, Verwendung des Wortes „Vertreibung“:
„Soweit in diesem Gesetz das Wort „Vertreibung“ verwendet wird, sind hierunter auch die Tatbestände der §§ 3 und 4 zu verstehen.“

Mit der Zeit, der Inhalt des Wortes „Vertreibung“, ist verloren gegangen.
Geblieben ist nur der Inhalt des deutschen Wörterbuches.

Als Kuriosität ist, dass ein „Spätaussiedler“ ist kein „Vertriebener“.

Der Begriff „Spätaussiedler“ des Bundesvertriebenengesetzes ist ein neues Wort und ein neuer Status.

Ein richtiger Status zieht die richtigen Leistungen mit.
Die Leistungen dürften in ein konkretes Fall zu Gunsten des Betroffenen sein!!!
Ein Aussiedler ist besser gestellt als ein Spätaussiedler!!!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 20.03.2001 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 22.03.2001 um 23:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Neben Umsiedler(Vertriebene), welchen Anfang der 40-ziger Jahre anerkannt und bekannt sind(§1 Abs.2 Nr.2 BVFG), stellt man sich die Frage, was sind mit seinen Abkömmlingen(Kinder, Enkelkinder, u.s.w.) geworden.

Der Gesetzgeber hat die Rechtsstellung den Abkömmlingen, wie es folgt gesetzlich geregelt:

Paragraph 7(sieben) „ Nach der Vertreibung geborene oder legitimierte Kinder “, Bundesvertriebenengesetz(BVFG) alte Fassung( gültig bis: 21.12.1992, KfbG ):

Zitat:
“Kinder, die nach der Vertreibung geboren sind, erwerben die Eigenschaft als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling des Elternteiles, dem im Zeitpunkt der Geburt oder der Legitimation das Recht der Personensorge zustand oder zusteht. Steht beiden Elternteilen das Recht der Personensorge zu, so erwirbt das Kind die Eigenschaft als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling desjenigen Elternteiles, dem im Zeitpunkt der Geburt oder der Legitimation das Recht der gesetzlichen Vertretung zustand oder zusteht.“

Klar Text:
Die Kinder, welche bis 21.12.1992(Stichtag), von einem Elternteil, der die Eigenschaft als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling hat, sind „durch Geburt“, bzw. in Zeitpunkt der Geburt, Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling geworden.
Die Kinder haben der Status der Eltern geerbt!!!

Die Kinder(bzw. die Enkelkinder), welche nach Stichtag 21.12.1992, geboren sind, sind nicht mehr Vertriebener bzw. Sowjetzonenflüchtling, wie seinen Vorgänger, weil der Paragraph 7 „ Nach der Vertreibung geborene oder legitimierte Kinder“ wurde, durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz(KfbG) vom 21.12.1992, neu erfasst.
Der neue § 7 „Grundsatz“ BVFG neue Fassung bezieht sich nicht mehr auf Kinder.

Mit dieser Einführung ist in eine nachvollziehbare Reihenfolge vorgestellt, dass die Umsiedler(Vertriebenen) sind nicht eine vergessene alte Geschichte.
Sie ist nicht 60(sechzig) Jahre alt.
Sie ist eine 8(acht) Jahre junge Geschichte!!!)

Es könnte sehr gut sein, dass sehr viele Aussiedler auch ein Status als Vertriebene(Umsiedler) besitzen. Von Fall zu Fall muss geprüft werden, welche Rechtsstellung ist die Richtige und welche Leistungen mit sich zieht!!!

Sehr geehrte Leserin und Lesern,
Meine Beiträge sind inhaltlich Reich.
Mit Ihren Fragen, mit Ihren eigene Erfahrung, mit Ihren eigenen Kenntnisse, mit Ihren Beiträgen, können wir für anderen Leser nützlich sein!!!

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 23.03.2001 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 23.03.2001 editiert.]

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klaus.weinrich
Mitglied

Beiträge: 25
Von:Deutschland
Registriert: Okt 2000

erstellt am 23.03.2001 um 13:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von klaus.weinrich anzusehen!   Klicken Sie hier, um klaus.weinrich eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

in einer privaten email an mich sagen Sie, Ihr Forum sei gesperrt worden. Ih kann dazu nichts sagen, da ich hier kein Administrator bin, allerdings würde mich so eine Maßnahme auch sehr wundern (ich bin jedenfalls in Ihr Forum hineingekommen).

Eine andere Sache: Ich habe zu Ihrem Problem keine Stellung genommen, weil ich von dem juristischen Sachverhalt nichts verstehe und nicht beurteilen kann, ob Ihnen nun ein Unrecht geschehen ist oder nicht. Es wundert mich daher, dass Sie mich - dazu auch noch privat - anschreiben. Ich möchte Sie bitten, in Zukunft von privaten Zuschriften an mich abzusehen. Wenn Sie sich mit mir unterhalten möchten, dann können wir das gerne hier im Forum öffentlich tun. Es verstößt schon ziemlich grob gegen den auch in einem virtuellen Forum gängigen Anstand, Unbeteiligte einfach privat zu einer Stellungnahme nötigen zu wollen. Bitte lassen Sie das in Zukunft bei mir bleiben.

------------------
KW

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 23.03.2001 um 21:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Sehr geehrter Herr,
aus Versehen haben Sie eine andere Thema gewählt.

Der Siebenbürgische Diskussionsforen haben nur eine einzige gesperrte Thema:

„Umsiedler, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit“.


Versuchen Sie, ihren Beitrag an der richtigen Stelle und den richtigen Inhalt einzutragen.

Soweit haben Sie Ihr Email bekannt gemacht, dürften Sie auch mit Post rechnen.
Es war und ist Ihre Entscheidung.

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 31.03.2001 um 10:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

entweder wollen Sie nicht oder können Sie nicht lesen, was andere und auch der Moderator hier schreiben: wenn Sie weiterhin völlig ignorant missachten, ob eine Diskussion entsteht oder Sie alle Forumsbesucher mit Ihren ständig wachsenden Monologen desinteressieren, dann zwingen Sie mich, das ganze Thema zu löschen.

Dieses war die letzte Warnung.

RA Fabritius (Moderator)

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 15.04.2001 um 04:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
!!! Hristos a inviat !!!

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Telefon/Fax: 0040-56-286339

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 15.04.2001 editiert.]

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