erstellt am 13.09.2001 um 23:07 Uhr
Ein ständiges Problem in der Wiederherstellung von Beitragszeiten in Rumänien ist die Anerkennung von Beitragszeiten in der Landwirtschaft. Wenn in Bescheinigungen Normen oder Plantage eingetragen sind, erkennen viele Behörden nur genau diese Anzahl, manchmal um einen fiktiven 7. Tag / Woche erhöht, als Beitragszeit an.Dieses ist schlicht falsch, weil Normen oder Plantage keinerlei Zusammenhang mit einem Kalendertag hatten. Im deutschen Rentenrecht ist jedoch auf den Kalendertag abzustellen.
Wenn z.B. als "geplante Normen" die Zahl 80 angegeben wird, so bedeutet das i.d.R das Jahresarbeitsvolumen. Wenn nun als erzielte Normen die Zahl 112 angegeben wird, so bedeutet dass allenfalls, dass der Betroffene das Plansoll sehr gewissenhaft erfüllt hat, keinesfalls jedoch dass er nur 112 Kalendertage im Jahr gearbeitet hat. Diesen Fehler bauen Rentenbehörden sehr häufig in Bescheide ein, was sehr gravierende Folgen für die gesamte Rentenberechnung haben kann (z.B. § 262 SGBVI).
Die LVA Oberbayern geht seit einigen Wochen nunmehr nach mehreren erfolgreich geführten Gerichtsverfahren dazu über, in diesen Fällen eine sachgerechte Entscheidung zu treffen und solche Zeiten als glaubhafte Beitragszeit in Vollzeit anzuerkennen.
Betroffene sollten sich gegen andere Lösungen zur Wehr setzen.