erstellt am 30.10.2001 um 18:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Gert M Gsobald Sie für einen durch Lastenausgleich ausgeglichenen Schaden eine Entschädigung im Herkunftsland erhalten haben, müssen Sie das dem Ausgleichsamt melden und mit Rückforderungsansprüchen rechnen. Diesen entgehen Sie auch nicht dadurch, dass Sie nachträglich eine erhaltene Entschädigung in Rumänien wieder zurückzahlen. Diese Rückzahlung würde freiwillig erfolgen und wäre ausgleichsrechtlich völlig unrelevant.
Bei möglichen Rückforderungen sollten Sie darauf achten, dass jedenfalls solche Beträge nicht zurückgefordert werden dürfen, die eine reine Nutzungsentschädigung darstellen. Der "Nutzungsausfall" seit Enteignung bis zur "Lupu"-Entschädigung ist nämlich in Rumänien nicht ersetzt worden.
MfG Fabritius