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Bauern-Trick bei Entschädigungsregelungen

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Autor Thema:   Bauern-Trick bei Entschädigungsregelungen
Gert M G
Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Sep 2001

erstellt am 26.09.2001 um 13:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Gert M G anzusehen!   Klicken Sie hier, um Gert M G eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Herr RA Fabritius

Unsere Familie hat ebenfalls sowohl Lastenausgleich, als auch aufgrund des „Lupu-Gesetzes“ Entschädigung für enteignetes Wohneigentum in Rumänien erhalten. Um den kniffligen Behördenwegen doch etwas positives abzugewinnen: Wäre es theoretisch möglich die vom RUMÄNISCHEN Staat erhaltene Entschädigung an diesen zurückzubezahlen und den Betrag des Lastenausgleiches zu behalten?
Aufgrund der Inflation wäre nämlich der zurückzubezahlende – sagen wir vor 4-5 Jahren erhaltene – Betrag von zig Millionen Lei (der damals sofort in US $ bzw. DM umgewechselt wurde) heute wesentlich weniger wert und man hätte damit praktisch doch etwas vom rumänischen Staat erhalten, ohne den Lastenausgleich jedoch zurückzahlen zu müssen? Eine Zurückzahlung in glecher Höhe kann nämlich nicht verlangt werden da meines Wissens keine Inflationsklauseln im Gesetz verankert wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Gert M. G.

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 30.10.2001 um 18:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Gert M G

sobald Sie für einen durch Lastenausgleich ausgeglichenen Schaden eine Entschädigung im Herkunftsland erhalten haben, müssen Sie das dem Ausgleichsamt melden und mit Rückforderungsansprüchen rechnen. Diesen entgehen Sie auch nicht dadurch, dass Sie nachträglich eine erhaltene Entschädigung in Rumänien wieder zurückzahlen. Diese Rückzahlung würde freiwillig erfolgen und wäre ausgleichsrechtlich völlig unrelevant.

Bei möglichen Rückforderungen sollten Sie darauf achten, dass jedenfalls solche Beträge nicht zurückgefordert werden dürfen, die eine reine Nutzungsentschädigung darstellen. Der "Nutzungsausfall" seit Enteignung bis zur "Lupu"-Entschädigung ist nämlich in Rumänien nicht ersetzt worden.

MfG Fabritius

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