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Thema: Fragestellungen für die Herren Fabritius und Hamlescher
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Sebastian Mitglied Beiträge: 6 Von:Bukarest, Rumänien Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 18.03.2002 um 13:47 Uhr
Sehr geehrte Herren,gestatten Sie mir, Ihnen eine Anfrage bezüglich meiner potentiellen fachlichen Weiterbildung in Deutschland nahezulegen. Gegenwärtig beantrage ich ein DAAD-Stipendium für einen Magisterstudiengang im Bereich der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Ich wäre interessiert zu erfahren, welche Möglichkeiten mir angebietet wären, dass, nach Abschluss einer deutschen Magisterstudiengang und unter Voraussetzung eines Jobangebots hierzulande, ich weiter in Deutschland meine Karriere bilden könnte. Aus den deutschen Zeitschriften ergibt es sich, dass Hochqualifizierte aus dem Ausland sofort nach Beendigung ihres Uni-Aufenthalts Deutschland sofort verlassen müssen. Spielen eventuelle Jobangebote hierzulande überhaupt keine Rolle? In Erwartung eines baldigen Bescheids Ihrerseits, verleibe ich mit bestem Dank für Ihre Mühe Sebastian Radocea Bukarest, Rumänien Rechtsanwalt
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 19.03.2002 um 17:06 Uhr
Sehr geehrter Herr Radocea,sie haben Recht, nach Beendigung des Studienaufenthaltes müssen Sie Deutschland wieder verlassen, es sei denn Sie hätten einen anderen Aufenthaltsgrund (z.B. Eheschliessung in Deutschland). Irgendwelche Überlegungen im Zusammenhang mit "Jobangeboten hierzulande" - egal ob Sie damit Bukarest oder Deutschland meinen - führen nicht weiter, weil Sie für eine Tätigkeit in Deutschland zuerst eine Arbeitserlaubnis benötigen, und die erhalten Sie nur dann wenn Sie auch eine Aufenthalterlaubnis haben. Als Rechtsanwalt benötigen Sie eine eigene Zulassung, die Sie nur nach Ablegen des 2. Staatsexamens (in Deutschland aus dem deutschen Recht, nach einer Referendarszeit, zu der Sie zuerst eine Zulassung benötigen) erwerben können. Ob es genügend Jobs z.B. in Bukarest gibt oder ob Sie schon ein Angebot aus Deutschland haben ist leider nicht relevant. Sie könnten - sofern Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben - mit dem Studium eine Zulassung als Rechtsbeistand für das rumänische Recht beantragen, dürften damit aber kaum etwas Anfangen können, da Sie dann nur im rumänischen Recht beraten dürfen und das dürfte in Deutschland nicht oder kaum gefragt sein. Trotz allem: viel Erfolg Weitere Auskünfte gerne auch mündlich Fabritius
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Sebastian Mitglied Beiträge: 6 Von:Bukarest, Rumänien Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 20.03.2002 um 10:07 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,vielen Dank für Ihren netten Antwort. Mit die "eventuellen Jobangeboten" meinte ich selbstverständlich diejenigen aus Deutschland;die Möglichkeiten, die Rechtsanwaltschaft in Rumänien anständig (moralisch und finanziell)auszuüben sehen leider düster aus. Aber das wissen Sie es ja schon... Ich dachte bisher, dass eine in Deutschland erworbene LL.M.-Diplom mir den Zugang anbietet wird, in Deutschland weiter meine Karriere aufzubauen. Selbstverständlich hatte ich die dazugehörigen Schwierigkeiten und Anstrengungen im Acht genommen. Die Tatsache, dass drei meiner Kollegen (mit denen ich zur Zeit leider kein Kontakt nehmen konnte), nach Abschluss eines deutschen Magisterstudiums, jetzt in Deutschland arbeiten, ermutete mich. Nämlich sind sie nicht als Anwälte, sondern als "juristische Mitarbeiter" tätig. Trotz Ihrem niederschlagenden Antwort, frage ich mich noch, ob überhaupt kein gesetzmässigen "Mittelweg" für einem im Ausland graduierten Jurist finden könnte. Wie gesagt, der Sachverhalt in Rumänien macht mich hoffnungslos und ich empfinde Gedult als die unmöglichste aller Anstrengungen. Mit besten Dank für Ihre Mühe,verbleibe ich mit freundlichen Grüssen Sebastian Radocea IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 12.05.2002 um 16:50 Uhr
Sorry für die späte Reaktion, war ne Weile nicht mehr Online.Als "juristische Mitarbeiter" dürfen Sie natürlich mit einer "normalen" Arbeitserlaubnis tätig werden, weil die Bezeichnung nicht geschützt ist. Jeder kann als "juristischer Mitarbeiter" eingestellt werden. Leider sehe ich aber kaum Chancen auf eine entsprechende Stelle: Si dürfen als "juristischer Mitarbeiter" ohne Anwaltszulassung leider gar nichts eigenverantwortlich machen sondern nur "zuarbeiten". Sie dürfen nicht plädieren, können in Prozessen nicht tätig werden. Chancen würde ich allerdings in Versicherungsunternehmen oder anderen Stellen sehen, wo Sie "Sachbearbeiter" sein könnten. Voraussetzung allerdings: eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Chancen dafür: leider sehr gering. Viele Grüße, Fabritius IP: gespeichert | |