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Deutsche Staatsangehörigkeit

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Autor Thema:   Deutsche Staatsangehörigkeit
Sebastian
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Bukarest, Rumänien
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 21.03.2002 um 09:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Sebastian anzusehen!   Klicken Sie hier, um Sebastian eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Hätte ich irgendwelche Chancen, die deutsche Staatsangehörigkeit erfolgreich zu beantragen, wenn meine gestorbene Grossmutter Siebenbürger Sächsin war?

Vielen Dank im Voraus.

Sebastian

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 21.03.2002 um 13:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Sebastian,
die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten z.B. anerkannte Spätaussiedler (anerkannt vom Bundesverwaltungsamt und dem aufnehmenden Bundesland). Voraussetzung ist, dass aus dem Herkunftsgebiet ein Antrag an das BVA in Köln gestellt wird und dabei 1. die deutsche Volkszugehörigkeit nachgewiesen wird (z.B. deutsche Muttersprache, deutsche Schulbesuche, Bescheinigungen der Kirche usw.) und 2. glaubhaft gemacht wird, dass man persönlich am 31.12.1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag. Und diesen Nachweis zu bringen, dürfte nicht leicht fallen. Es reicht keinesfalls anzugeben, man würde als Deutscher beschimpft, bedroht oder gar angespuckt werden, "das ist am Balkan üblich". Kurz, der Gesetzgeber will einen Vertreibungsdruck sehen, einen Grund, der ein weiteres Leben als Deutscher in z.B. Rumänien unzumutbar macht. Gerade als junger Mensch, der nicht auf Deportation, Inhaftnahme, Benachteiligung im beruflichen Werdegang usw. hinweisen/glaubhaft machen kann, ist es so gut wie unmöglich, diesbezügliche gesetzliche Hürden zu überwinden. Es ist, glaube ich, einfacher über die Ausbildung in einem IT-Beruf mittels greencard nach Deutschland zu kommen, als mit dem Prädikat "Siebenbürger Sachse", "Banater Schwabe" u.ä. Ausnahme: "Rußlanddeutsche", ihnen wird Benachteiligung unterstellt, dafür fliegen sie beim Deutschtest durch.
Mit freundlichen Grüßen

[Dieser Beitrag wurde von Erhard Graeff am 21.03.2002 editiert.]

IP: gespeichert

Sebastian
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Bukarest, Rumänien
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 21.03.2002 um 15:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Sebastian anzusehen!   Klicken Sie hier, um Sebastian eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Graeff,

herzlichen Dank für die nette Antwort.


Mit freundlichen Grüssen,

Sebastian

IP: gespeichert

Anna Ohnweiler
Mitglied

Beiträge: 98
Von:Baden-Württemberg, 72202 Nagold
Registriert: Aug 2001

erstellt am 04.04.2002 um 23:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Anna Ohnweiler anzusehen!   Klicken Sie hier, um Anna Ohnweiler eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Graeff,

ist es üblich, dass Spätaussiedlern, die seit 22 Jahren in Deutschland leben, als Staatenlose ins Land kamen, weil ihnen die rumänische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, beim Beantragen eines neuen Personalausweises (Namensänderung durch Heirat) die Einbürgerungsurkunde vorlegen müssen. In Stuttgart wird das praktiziert, und ich empfinde es als Schikane. Mitte Februar schrieb ich in dieser Angelegenheit an Herrn Rech, erhielt aber keine Antwort.

Ist Ihnen bekannt, ob es für diese Praktiken eine gesetzliche Grundlage gibt?

MfG

Anna Ohnweiler

IP: gespeichert

Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 08.04.2002 um 10:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Frau Ohnweiler,
ich war eine Woche "weg", deshalb meine relativ späte Antwort. Es ist uns nicht bekannt, dass für die von Ihnen angeführten Praktiken eine gesetzliche Grundlage besteht. Allerdings sitzen viele unserer Landsleute dem Trugschluss auf, sie seien als Staatenlose (und damit frei von der rumänischen Staatsbürgerschaft) in die Bundesrepublik eingereist. Damals kam man zwar mit einem rumänischen Pass, auf dem der Vermerk stand "fara cetatenie", die deutschen Behörden wollten in der Regel jedoch mehr (z.B. eine Quittung sehen, die bewies, dass man die rumänische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte. Diese Quittung, damals über Lei 1000,- musste man jedoch vor der Ausreise in Rumänien abgeben). Hat man da weiter nichts unternommen (nochmals die "abzicerea cetateniei romane" über Botschaft oder Konsulat beantragt, was mit recht hohen Taxen verbunden war), blieb man weiterhin rumänischer Staatsbürger, ohne es zu ahnen und wird/wurde beim Einwohnermeldeamt als Doppelstaatler weitergeführt. Um Klarheit darüber zu erlangen gibt es zwei Wege: die billigere Variante ist, ein Führungszeugnis zu beantragen, in dem diese Doppelstaatlichkeit, so sie vorliegt, angeführt ist; die teurere, beim rumänischen Generalkonsulat in München einen Antrag zur Klärung der Staasbürgerschaft zu stellen (clarificarea situatiei cetateniei). Würde ich alles nicht machen, es ist schließlich egal, ob Sie weiterhin auch rumänische Staatsbürgerin sind (kann sogar positiv sein, so Sie "Besitz" in Rumänien anstreben). Ich komm zurück zu dem Fall, dass man einen "Beweis" in der Hand hatte, dass die rumänische Staatsangehörigkeit abgelegt worden war. Nun konnte man beim zuständigen Ausgleichsamt die Einbürgerung beantragen und bekam irgendwann feierlich eine diesbezügliche Urkunde überreicht. Es ist kompliziert, zu erklären, wieso man nun "besser" gestellt war, als der Rest der Landsleute. Im Prinzip ist es schnurz, bis auf den Fall, dass irgendwann, irgendwer diese Einbürgerungsurkunde sehen will (z.B. bei Erlangung des Beamtenstatus') oder aber ein übereifriger Sachbearbeiter der Meldebehörde, bei Namensänderung, wie in Ihrem Fall. Diese Person hat einen Vorgesetzten und es wäre gelacht, sollte die Vorlage des Registrierscheins oder des Vertriebenenausweises nicht ausreichen, Ihren Status klar zu definieren. Halten Sie uns bitte bezüglich Ihres Erfolges in dieser Sache auf dem Laufenden.
Grüße, E. Graeff

IP: gespeichert

Anna Ohnweiler
Mitglied

Beiträge: 98
Von:Baden-Württemberg, 72202 Nagold
Registriert: Aug 2001

erstellt am 08.04.2002 um 17:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Anna Ohnweiler anzusehen!   Klicken Sie hier, um Anna Ohnweiler eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Graeff,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. In dem von mir geschilderten Fall handelt es sich um meine Tochter, die mit drei Jahren nach Deutschland kam, eine Einbürgerungsurkunde besitzt, aber nicht verstehen kann, weshalb sie erst bei der Beantragung ihres dritten Ausweises (Namensänderung bei Eheschließung) die Einbürgerungsurkunde vorlegen muss. Für sie ist es etwas ungewöhnlich, da sie sich noch nie mit Aussiedlerfragen beschäftigt hat. Diese Erfahrung kann ihr nicht schaden, da sie jetzt diejenigen besser verstehen wird, die zu einem späteren Zeitpunkt und in einem fortgeschritteneren Alter nach Deutschland kamen. Außerdem erhoffe ich mir, dass sie sich eventuell auch mit den rechtlichen Fragen der Spätaussiedler auseinandersetzt, zumal sie Jura studiert hat.

Liebe Grüße

Anna Ohnweiler

[Dieser Beitrag wurde von Anna Ohnweiler am 09.04.2002 editiert.]

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