erstellt am 24.08.2002 um 11:30 Uhr
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:Aber wenn Sie bereits eine Anhörung vor dem Gericht hatten, dann dürfte ein Widerspruchsbescheid ergangen sein und Sie bereits Klage erhoben haben...
MfG Fabritius
Sehr geehrter Herr stellvertretender Bundesvorsitzender ,
Sehr geehrter Herr Fabritius,
als offizieller Vertriebenenvertreter dürfte Ihnen zumutbar sein, Einwänden und Anzeigen an den Behörde bekannt zu machen.
Soweit jemand Hilfe des Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bzw. des Bund der Vertriebenen braucht und sucht, dürfte sein Hilferuf nicht ohne Folgen für den Behörden bleiben.
D.h., klärende(dumme) Fragen sind schriftlich an Behörde zu stellen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antwort des Behörden erfolgt, wird meßbar sein.
Ob das Rechtsstaat funktionsfähig ist bzw. das Gesetz von Behörde respektiert und beachtet wird, dürfe eine Aufgabe des Gemeinschaft sein.
Eine Untätigkeitsklage kann wirksam sein, wenn den Gerichten seine offiziellen Aufgaben in Vordergrund stellen!
Soweit eine Behörde als Beklagte eintritt, die Unabhängigkeit des Gerichten tritt in Hintergrund.
Ich kann und ich werde diese freiwillige Unterstellung des Gerichtes mit Tatsachen des Familie Kowaltschuk belegen.
Wenn ein Richter(u.a. Herr Richter Buchstab, AG F/M) am 15 Februar 2001 das Gesetzt mißbraucht, dürfte seine rechtswidrigen Handlungen angezeigt werden.
Zitat:
Beschluß vom 15.02.2001, Az.: 934 XIV 1227/01(B), Herr Richter Buchstab, AG Frankfurt/Main:......
wird dem Betroffenen gemäß §11 Abs.1 FEVG die Freiheit bis einschließlich 22.02.20022 einstweilen entzogen.
.......
Neuer Termin zur Anhörung des Betroffenen wird bestimmt auf Mittwoch, den 21. Februar 2001, 11:00 Uhr, Raum 3027, III. Stock, Gebäude E.
Ich stelle folgenden Fragen:
- War meine Sicherheit in das Gefängnis JVA Dresden gewährleistet?
- Soweit meine Freiheitsentzug bis einschließlich 22.02.2001 angeordnet ist, dürfte ich am 19.02.2001 frei laufen?
- Soweit ein Anhörungstermin am 21.02.2001 bestimmt war, waren meine Anwärter des JVA Dresden nicht verpflichtet mich an dieses Termin und am Amtsgericht Frankfurt/Main bereit zu stellen?
Es sind viele rechtswidrige Handlungen des Behörden welche schriftlich nicht belegt sind. Meine Anträge dafür sind nicht bearbeitet.
Der Gemeinschaft muß sich einsetzen, Fall Kowaltschuk nachvollziehbar zu machen.
Falls meine Rechten beachtet sind, wo sind die Belegen bzw. wo sind alle Schriftstücken, wo sind alle Akten?
- Wo ist mein Entlassungsurkunde vom 19.02.2001?
(JVA Dresden) - Wo ist mein Versetzungsschein vom 17.02.2001?
(JVA F/M nach JVA Dresden) - Wo ist mein angekündigte Haftbefehl?
Zitat:
Beschluß vom 15.02.2001, Az.: 934 XIV 1227/01(B), Herr Richter Buchstab, AG Frankfurt/Main:..., daß gegen den Betroffenen Haft zur Sicherung seiner Abschiebung angeordnet wird.
Falls meine Rechte doch verletzt sind, wo und wer sind den Tätern?
Soweit der Landsmannschaft die Interessen des Vertriebenen und des Deutschen vertreten, muß Sie tätig werden.
Den Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen ist nicht Anonym in das Internet eingetreten.
Seine Vertretern dürfte die erteilten Aufgaben mit Ehre und Verantwortung tragen.
Soweit Hilfe gesucht wird und eine Widerspruchsverfahren genannt ist, muss man die genannten Tatsachen nicht durcheinander bringen.
!!! Wenn eine Widerspruchsbescheid nicht ergangen ist, durfte keine Klage nötig und möglich sein!!!
Als Rechtsanwalt dürfte Sie, Herr Vertreter, diese Schritte mehrmals bestritten haben.
Soweit zwei getrennte Verfahren keine gemeinsame Gegenstand haben, Ihren Satz:
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:Aber wenn Sie bereits eine Anhörung vor dem Gericht hatten, dann dürfte ein Widerspruchsbescheid ergangen sein und Sie bereits Klage erhoben haben...
MfG Fabritius
kann nicht verfolgt werden, bzw. 1+1=2 und nicht 3!!!
Ich hoffe dass der Lesern meine Erläuterungen nachvollziehen und zustimmen kann und eine Meinung hervorrufen darf, bzw. Beitragen, Emails und Nachfragen(u.a an den Behörden) zusammen stellt und abschickt.
Danke !!!
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Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Fax: 0040-256-142-369
[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 26.08.2002 editiert.]