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Soziale und rechtliche Integration
Leitungsgruppe und Qualifikationsgruppe vom Bundesministerium der Justiz vorgegeben

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Autor Thema:   Leitungsgruppe und Qualifikationsgruppe vom Bundesministerium der Justiz vorgegeben
huschach
Mitglied

Beiträge: 3
Von:63486 Bruchköbel
Registriert: Nov 2002

erstellt am 15.11.2002 um 19:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von huschach anzusehen!   Klicken Sie hier, um huschach eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Freunde Spätumsiedler,
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

seit 200 Stunden bin ich dabei im Internet Unterlagen zu finden, welche mir weiter helfen Könnten. So bin ich auch auf diese Seite gekommen und darüber freue ich mich besonders, das ich zutreffend gelandet bin. Ich werde also mit großem Einsatz in den Diskussionen teilnehmen damit beim Austausch von Informationen vielen betroffenen geholfen werden kann, unter anderen vielleicht auch mir selbst.
Meine Problematik ist eine lebenswichtige Angelegenheit den mir wurde eine Rente von der BfA zugeteilt die am Rande der Sozialen Existenz liegt. Mit diesem Betrag muß ich schon seit 5 Jahre auskommen. Die Verwirrungen in den Gesetzen und die Interpretationen der einzelnen Anbieter im Internet sind zum Teil so unterschiedlich das ein durchschnittlicher Bürger das überhaupt nicht begreifen kann.
Ich habe aber auch Anhaltspunkte gefunden wo man einen Rententräger vielleicht zum umdenken veranlassen könnte.

Zuerst möchte ich mich mal auf den Bereich:
Leistungsgruppen für Angestellte (und andere) und
Qualifikationsgruppen beschränken.

Diese Jahresbeitragstabellen ab 1942 habe ich beim Bundesministerium der Justiz und beim Suchdienst für Recht im Bundesministerium für Arbeit gefunden.
In Folge dieser Unterlagen habe ich meine Zugeteilten Jahresbeiträge von der BfA und die in den Tabellen verglichen.
Was denken Sie Was ich da Entdeckt habe!!!
Die BfA hat mir berichtet das ich nur höchstens die Leistungsgruppe 2 bekommen kann zumal ich die Leistungsgruppe 1 für einen bestimmten Zeitbereich anstrebe.
Im RENTENBESCHEID kann ich keine Hinweise finden wie die einzelnen Leistungsgruppen in den 25 Jahren von 1951 bis 1976 geltend gemacht wurden. Bei dem Vergleich konnte ich aber feststellen das ich in Einzelnen Fällen so einen niedrigen Jahresbeitrag zugeteilt bekommen habe welcher dann eventuell in die
" Leistungsgruppe 7 zugeteilt" würde die überhaupt nicht existiert.
Das betrifft auch Sie Herr Klaus Danielis versuchen Sie doch mal Ihre Jahrebeiträge mit der Tabelle zu vergleichen.
Da dieser Fund für mich jetzt ganz neu ist weis ich noch nicht wie ich weiter vorgehen werde. Vielleicht kann mich jemand beraten in dieser Hinsicht oder liege ich hier falsch?
Es gibt aber nur 2 Möglichkeiten der Beurteilung dieser Tatsache:
1. Der Mitarbeiter der BfA hat aus eignem Ermessen diese Beträge zugeteilt oder Er hatte nicht die entsprechenden Qualifikationen von einen Spätumsiedler die Rente zu bearbeiten.

2.Die Jahresbeitragstabellen von 1995 sind nicht mehr aktuell.
Was ich eigentlich nicht glauben kann da die Autorität der Bundesministerien zu hoch ist um Unterlagen von so einer großen Wichtigkeit im Internet zu belassen, wenn Sie nicht Aktuell währen.
Ich bin jetzt auf der Suche nach Unterlagen die es mir Ermöglichen Ausrechnungen der Jahrebeiträge nach dem Fremdrentengesetz vorzunehmen.
Kann mir jemand dabei helfen wie ich das im Internet finden kann.
Viele Grüße
Hubert Heinrich Nagel

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 13.12.2002 um 22:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Geehrter Herr Nagel,
die Werte für Leistungsgruppen finden Sie in den Anlagen 1 ff. zum Fremdrentengesetz (FRG) und die Werte für die Qualifikationsgruppen finden Sie in der Anlage 14 zum Sozialgesetzbuch Nr. 6. (SGB VI). Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass Sie alleine mit diesen Werten nichts anfangen können. Sie müssen wissen, wie diese Werte in Ihren Bescheid übertragen wurden, welche "Multiplikatoren" angewendet wurden etc etc. Nur am Rande: Leistungsgruppen gibt es nur noch für Zeiten bis 1950, oder bei Rentenbeginn bis 31.12.1995 und Geltung des Art 6 § 4 FANG. Ansonsten werden ausschließlich Qualifikationsgruppen nach unterschiedlichen Kriterien angewandt.

Ich rate Ihnen wegen der Unübersichtlichkeit der Materie den Rat eines Fachmannes einzuholen, wenn Sie nicht weitere Jahre mit einer zu niedrigeren Rente leben wollen (von 10 Bescheiden mit FRG - Zeiten sind 8 fehlerbehaftet).

Die Gebühren für eine Rentenprüfung zahlen sich in den allermeisten Fällen sehr aus.

Viele Grüße
Fabritius

IP: gespeichert


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