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Thema: Staatsangehörigkeitsrecht
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Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 08.01.2003 um 09:37 Uhr
--[Dieser Beitrag wurde von Josef am 07.07.2005 editiert.] IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 08.01.2003 um 17:45 Uhr
Hallo Josef,nach meiner Kenntnis ist diese Regel nicht auf Personen aus Rumänien anwendbar, da dort Deutsch nicht in dem Maße Umgangssprache ist, dass die Situation derjenigen aus Österreich, der Schweiz und Lichtenstein vergleichbar ist. Es gibt eine Ministerialbestimmung, nach welcher auch Personen aus Rumänien nach 4 Jahren eingebürgert werden können, wenn sie mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes eingereist sind und dann in Deutschland nicht als Aussiedler anerkannt werden (Begründung der Ausnahme: Vertrauen auf den Aufnahmebescheid). Da Du aber nicht mit Aufnahmebescheid gekommen bist, sehe ich keine Auswege. Anm. Bei Eheschließung oder Lebenspartnerschaft mit Bundesbürgern ist nach 2 Jahren Ehe/Partnerschaft und 3 Jahren Aufenthalt eine Einbürgerung möglich. Viele Grüße Fabritius IP: gespeichert |
Edi Mitglied Beiträge: 1 Von:Rumaenien, 2200 Brasov Registriert: Jul 2002
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erstellt am 13.01.2003 um 14:42 Uhr
Hallo allesamt,mit grossem Interesse verfolge ich die Diskussionen zu diesem Thema, wobei mich jedoch nun interessiert, ist es nicht moeglich im Vorfeld, vor der Ausreise den Status "Spaetaussiedler ja oder nein" zu klaeren, um hier in R. nicht erst die Bruecken abzubrechen und anschliessend dann enttaeuscht und verbittert dazustehen? Gruesse aus Kronstadt, Edi IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 14.01.2003 um 07:38 Uhr
--[Dieser Beitrag wurde von Josef am 07.07.2005 editiert.] IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 14.01.2003 um 08:07 Uhr
Hallo Edi, normalerweise läuft es wie gefolgt ab: Du stellst einen Spätaussiedlerantrag and das BVA (Bundesverwaltungsamt) Sie prüfen, ob Du die Voraussetzungen erfüllst. Fals nein => Ablehnung Fals ja müssen sie die Zustimmung des Bundeslandes einholen wo du leben möchtest. Fals das Bundesland ablehnt muss das BVA auch ablehnen. Fals das Bundesland zustimmt, bekommst du von BVA einen Aufnahmebescheid. Damit kannst Du einreisen. Wenn Du einreist, kommst Du erst nach Friedland, die einzige Anlaufstelle für Spätaussiedler. Da erhällst Du ein Registrierschen. Anschließend darfst in den Bundesland das Dich aufnimmt. Das Ausgleichamt des Bundeslandes prüft erneut, ob Du die Voraussetzungen erfüllst. Fals ja wird Dir die Spätaussiedlerbescheinigung erteilt. Fals nicht, wirst als Spätaussiedler nicht anerkannt und hier beginnt ein Kampf, den Du kaum gewinnen kannst. Zwischen der Zustimmung der BVA und die erneute Prüfung durch das Ausgleichamt können Jahre vergehen und die Gesetze ändern sich. Jede Behörde Prüft nach der aktuelle Rechtslage. Das heißt, jemand der z.B. 1991 ein Aufnahmebescheid vom BVA erhalten hat, könnte die böse Überraschung haben, dass er nach der derzeitige Rechtslage nicht mehr als Spätaussiedler anerkannt wird. Grüße, Josef
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 14.01.2003 um 15:51 Uhr
Hallo zusammen:die geschilderte Abfolge stimmt im Wesentlichen, jedoch haben nur Betroffene mit einem Aufnahmebescheid ab dem 1.1.1993 Probleme (nicht 1991). Solche davor sichern eine Aussiedleranerkennung. Aufnahmebescheide ab 1993 zusammen mit einem Zuzug und Anerkennungsverfahren in Deutschland ab 1998 bergen Probleme, da seit diesem Zeitpunkt die Benachteiligung nicht mehr durch die "Vereinsamung" belegt werden kann sondern der individuelle Benachteiligungsnachweis erforderlich ist. Viele Grüße IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 10.02.2003 um 13:05 Uhr
--[Dieser Beitrag wurde von Josef am 07.07.2005 editiert.] IP: gespeichert |
1Marianne1 Mitglied Beiträge: 8 Von:Rumänien,4300 Tg.Mures Registriert: Apr 2002
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erstellt am 11.02.2003 um 09:47 Uhr
Hallo Josef,als dt. Volkszugehöriger aus Siebenbürgen, sogar mit Aufnahmebescheid und Registrierschein, hat man dieselben RECHTE, wie jeder Ausländer: sei er aus dem Kosowo, Japan oder Ghana!! Kannst eine Duldung erhalten, wenn schon, und das heißt dass du Deutschland nicht verlassen darfst!!!! Und sogar dann nicht wenn ein Teil der Familie noch in Rumänien lebt!!! Das habe ich alles erlebt und das Trauma hat noch kein Ende, obwohl es schon 1997 begann. Wünsche euch allen : gut bedenken bevor ihr alles verkauft und dort "aufgenommen" werdet!!! Die verletzen die minimalsten Menschenrechte und - die einen "aufnehmen" und dann nur DULDEN!!! Eventuell! Bleibt alle in eurer alten Heimat, der letzte Zug nach Deutschland ist für alle Siebenbürger Sachsen schon 1992 weg! Marianne ------------------
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Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 13.03.2003 um 12:39 Uhr
...[Dieser Beitrag wurde von Josef am 09.08.2005 editiert.] IP: gespeichert |
harrygraef Mitglied Beiträge: 1 Von:D-88138 Sigmarszell Registriert: Jul 2003
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erstellt am 07.07.2003 um 16:26 Uhr
[QUOTE]Original erstellt von RA Fabritius: [B]Hallo Josef, Es gibt eine Ministerialbestimmung, nach welcher auch Personen aus Rumänien nach 4 Jahren eingebürgert werden können, wenn sie mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes eingereist sind und dann in Deutschland nicht als Aussiedler anerkannt werden (Begründung der Ausnahme: Vertrauen auf den Aufnahmebescheid).
Hallo Herr Fabritius,
ich hätte eine Frage, bezüglich Ihrer Aussage, wonach Personen aus Rumänien auch nach 4 Jahren eingebürgert werden können: meine Eltern (beide 71) sind im September 1998 mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland gekommen, wurden dann aber nicht als Aussiedler anerkannt und haben jetzt auch eine Absage für ihren Einbürgerungsantrag erhalten, mit der Begründung, dass sie erst nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland berechtigt wären. Was können wir tun um die Einbürgerung doch vor dem Ablauf der 8 Jahren zu erreichen ? Danke für ihre Hilfe MfG harrygraef [Dieser Beitrag wurde von harrygraef am 07.07.2003 editiert.]
[Dieser Beitrag wurde von harrygraef am 07.07.2003 editiert.] IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 07.07.2003 um 23:47 Uhr
Sehr geehrter Herr HarryGraeff,wichtig ist zuerst, dass die Ablehnungsbescheide fristgerecht angegriffen werden. Wie das zu geschehen hat, entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung. Einzelheiten der Begründung können nur Anhand der Unterlagen geprüft werden. Sie können gerne eine ausführlichere Mail schreiben (werde sie dann dem dafür spezialisierten Rechtsreferenten weiterleiten). Viele Grüße Fabritius IP: gespeichert |
dshamila Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Feb 2003
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erstellt am 26.10.2003 um 08:28 Uhr
Hallo! da ich diese rubrik entdeckt habe möchte ich auch meinen fall schildern:Ich bin august 1990 nach Deutschland ausgewandert und hatte am 21 august registrierschein nacher vertriebenenausweis erhalten auf grund dessen ich dann Personalausweis erhalten habe und Reisepass. 1994 musste ich kurzerhands nach Rumänien fahren meine Mutter war schwer krank und ich musste sie pflegen. anno 1995 wollte ich wieder zurück nach deutschland konnte es aber nicht da mein Reisepass ausgelaufen war und 1996(Januar) mein personalausweis. Kurz und gut,man sagte mir beim Konsulat in Temeschwar ich solle einen antrag auf feststellung der staatsangehörigkeit stellen(und das nach ettlichen jahren)aber ich hörte nichts mehr davon... dieses Jahr habe ich in Deutschland geheiratet und so wieder meine aufenthaltserlaubnis erhalten.wir kümmerten uns um meine papiere beim BVA und es stellete sich heraus das mein antrag schon seit mindestens 1999 in Kölln vegetierte ohne angerührt zu sein.Der Vorwand warum der Antrag nicht angerührt war sei derjenige das man mich in rumänien nicht gefunden hätte,dabei war ich regelmäßig beim Konsulat um nach meinen papieren nachzuschauen und im Deutschen Forum in Temeschwar war ich auch angemeldet. ergo habe ich mein studium nolens volens abbrechen müßen weil ich nicht nach deutschland kommen konnte. ausserdem hat mir niemand auch nur ein sterbenswörtchen gesagt das ich eine einbürgerung machen muss.ich erfuhr das von einer angestellten vom konsulat die ich dadurch kennenlernte das sie zum deutschen staatstheater oder zur philharmonie kam wo ich arbeitete.ich fragte die angestellten in rumänien immer wieder was mit meinen akten sei und die zuckten nur die achseln...warum erfährt man das was man wissen muss nur durch beziehungen und auch die beziehungen die man sich sowieso sehr schwer macht??? darum möchte ich jetzt wissen ob ich doch noch einen rechtlichen anspruch auf meine staatsangehörigkeit habe.Danke im voraus,Ch.B IP: gespeichert |
Fritzi Mitglied Beiträge: 1180 Von:71638 Ludwigsburg Registriert: Nov 2000
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erstellt am 04.11.2003 um 15:56 Uhr
Liebe dshamila,man muß sich in der Regel selber um seine Angelegneheiten kümmern! Wieso sind deine Papiere abgelaufen? Ab und zu in den Pass oder auf den Personalausweis zu gucken schadet nicht. Hättest du das rechtzeitig gemacht, hättest du dir all diese Probleme erspart. Ich habe für solche Probleme kein Verständnis. Es ist z.B. besonders ärgerlich, wenn man mit einem Reisebus nach Ro. fährt und dann wegen den abgelaufenen Papieren eines Fahrgastes stundenlang an der Grenze stehen oder sogar umkehren muß! Solche Leute gehören öffentlich gezüchtigt! IP: gespeichert |