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Staatsangehörigkeit bei unbekanntem Vater

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Autor Thema:   Staatsangehörigkeit bei unbekanntem Vater
kedistern
Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, Göttingen
Registriert: Feb 2003

erstellt am 14.02.2003 um 15:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von kedistern anzusehen!   Klicken Sie hier, um kedistern eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Ich wollte meinen abgelaufenen Reisepass verlängern. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass sie meine deutsche Staatsbürgerschaft bestreiten. Ich wäre nie Deutscher gewesen. Hier kurz meine Geschichte:
Ich bin 1959 in Deutschland geboren. Meine Mutter und ihr Freund sind ´45 als Volksdeutsche (aus Banat) nach Deutschland gekommen. 1947 heiratete sie ihren damaligen Freund. Aber beide ließen sich kurz darauf scheiden. Dann 1957 heirate sie einen Deutschen und ließ sich 1995 wieder scheiden. Nach der Scheidung hat er seine Vaterschaft zu mir erfolgreich angefochten. Wer mein richtiger Vater ist, weiß ich nicht.
Jetzt auf der Meldestelle sagte man mir, dass ich ein unehelicher Abkömmling meiner eigentlich "staatenlosen" Mutter bin. Irgendwie mit der Begründung von Art. 116 I GG. Außerdem sei meine deutsche Staatsbürgerschaft (von Anfang an) entfallen durch die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung.
Ist das alles richtig von der Meldestelle und ich bin kein Deutscher mehr? Was kann ich jetzt tun?

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 06.03.2003 um 21:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Staatsangehörigkeitsrecht ist zwar nicht meine Alltagsbeschäftigung, aber ich würde zuerst verstärkt die Staatsangehörigkeit der Mutter klären. Ich meine aus den Angaben zu verstehen, dass sie als Vertriebene Aufnahme im Bundesgebiet gefunden hat. Damit dürfte sie auch eingebürgert worden sein. Und der in Deutschland geborene uneheliche Abkömmling einer Bundesbürgerin bei unbekanntem Vater ist zweifelsfrei nicht staatenlos sondern auch Bundesbürger.

viele Grüße

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