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Autor Thema:   Vertriebenenausweis
Silina
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Sep 2003

erstellt am 24.09.2003 um 21:44 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo !
Habe da eine/drei Fragen bezüglich der Spätaussiedlerregelung!
1) Unter welchen Voraussetzungen konnte man gegen 1990 eine Ausreisegenehmigung in der Sowjetunion erhalten? Kann es sein, dass man da einen Übernahmebescheid von Deutschland brauchte? Und wenn, wo ist da geregelt?
2) Wenn ich zulässig einen Vertriebenenausweis nach 1993 erhalten habe aufgrund § 100 II BVFG n.F., gelte ich dann grundsätzlich als Vertriebene oder doch aufgrund meiner Einreise nach 1993 als Spätaussiedlerin?
3) Kann ich einen Vertriebenenausweis nur rechtmässig erhalten haben, wenn ich als Spätaussiedlerin vorher auch Aufnahme gefunden habe?

Wenn mir da jemand annähernd weiterhelfen könnte, wäre ich riesig dankbar. Finde dazu einfacht nichts... Ich hoffe, dieses Forum kann auch mir weiterhelfen,
Liebe Grüße,
Silina

[Dieser Beitrag wurde von Silina am 24.09.2003 editiert.]

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 25.09.2003 um 11:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Silina,
1) Fragen nach Ausreiseregelungen in der Sowjetunion können wir hier nicht beantworten, dazu müsstest Du dich an die zuständige LM der Russlanddeutschen wenden.
2) Zwischen Spätaussiedlern und Vertriebenen ist meiner Kenntnis nach kein großer Unterschied. Wenn Du konkrete Fragen zur Anwendung oder unterschiedlichen Rechtsfolgen hast, dann stelle die konkret.

Viele Grüße

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 25.09.2003 um 11:19 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Hallo Silina,
1) Fragen nach Ausreiseregelungen in der Sowjetunion können wir hier nicht beantworten, dazu müsstest Du dich an die zuständige LM der Russlanddeutschen wenden.

Die Adresse lautet:
Bundesgeschäftsstelle der
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
Raitelsbergstr. 49,
70188 Stuttgart

Homepage: http://www.deutscheausrussland.de

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 25.09.2003 um 14:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hanzy bin ich hier richtig? Eine Frage zur Rente, aber bitte es soll nicht falsch verstanden werden- als Beamtenschelte!

Mir ist zu Ohren gekommen, dass Sibis, die in Deutschland verbeamtet wurden, von dieser ominösen "40% Kürzung" ihrer Rente für die Jahre in Rumänien nicht betroffen sind. Es ist so, daß mir die Betroffenen nicht erklären konnten ob es sich um eine Kompensationszahlung der Körperschaften des öffenlichen Rechts(Gemeinde, Land, Bund, ich weiß es nicht genau)handele oder ob die Regelung bei Ihnen gar nicht angewandt wurde?Wenn das so stimmen sollte wäre es m.E. ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz!

Gruß
Lori

IP: gespeichert

hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 25.09.2003 um 15:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von lori:
Hanzy bin ich hier richtig? Eine Frage zur Rente, aber bitte es soll nicht falsch verstanden werden- als Beamtenschelte!

Du bist hier falsch, es ging gerade um Silinas Anerkennung als Vertriebene. Über die juristischen Winkelzüge der Anerkennung sind aber die Landsmannschaften der Betroffenen jeweils am besten informiert, in Silinas Fall die LM der Deutschen aus Russland in Stuttgart.

Zur Rentenfrage: Ich halte das zwar für ein Gerücht, lasse mich aber eines besseren belehren. Vielleicht kann Herr Fabritius was dazu sagen.

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 25.09.2003 um 15:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Entschuldigung, ich dachte es sei erledigt!

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Silina
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Sep 2003

erstellt am 25.09.2003 um 17:46 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Herr Fabritius!
Danke für Ihre Antwort.
Bezüglich 2): Ich meine, dass wenn ich nach 1993 noch einen Vertriebenenausweis erhalten habe, was auch nach § 100 II BVFG zulässig war, da der Antrag vor 1991 gestellt wurde, ob ich dann auch als Vertriebene gelte und somit nach § 100 I BVFG n.F. noch nach altem BVFG beurteilt werden kann bezüglich meiner Aufnahme. Oder ob ich aufgrund meiner Einreise nach 1993 trotzdem als Spätaussiedlerin gelte und der Vertriebenenausweis nur als Ersatz für meine Spätaussiedlerbescheinigung gilt.
Weiterhin war meine Frage, ob ich denn auch rechtmässig einen Vertriebenenausweis erhalten haben kann, wenn ich vorher keinen Aufnahmebescheid bekommen hatte. Ist das dann ein Behördenfehler oder zulässig, dass der Vertriebenenausweis ausgestellt wurde trotz dem Mangel an dem Aufnahmeverfahren...!
Vielen Dank noch einmal,
mfG,
Silina;o)!

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Silina
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Sep 2003

erstellt am 02.10.2003 um 16:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo hier ist nochmal Silina... Ich finde es schade, dass Herr Fabritius mir nicht mehr antwortet...
Wollte doch nur wissen, ob ich Spätaussiedlerin in diesem Fall bin oder noch Vertriebene nach § 1 BVFG...
Liebe Grüße

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