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Arbeitserlaubnis

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Autor Thema:   Arbeitserlaubnis
cristina_d
Mitglied

Beiträge: 3
Von:Deutschland, 66117, Saarbrücken
Registriert: Okt 2003

erstellt am 10.10.2003 um 11:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von cristina_d anzusehen!   Klicken Sie hier, um cristina_d eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Liebe Leute,

ich bin auch deutscher Abstammung, bin gerade mit meinem Studium fertig (an der Universität des Saarlandes) und würde gerne wissen was für Möglichkeiten ich habe eine Arbeitserlaubis zu bekommen.
Dazu muss ich noch hinzufügen dass meine Eltern und Oma die RU-NR seit 1995 haben, aber nicht auswandern möchten. Ich und meine Schwester sind darin auch vorgesehen allerdings waren wir damals (1995) noch minderjährig.
Ich weiss dass die Chancen auf eine Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz nicht mehr gut sind, allerdings interessiert mich nur eine Arbeitserlaubnis. Kann man da was machen? Vom BVA bekomme ich keine klare Antwort, im Gegenteil, auch meine Anfrage haben sie meinen Eltern ein Schreiben geschickt dass sie sofort alles abbrechen sollen (die Auswanderung) obwohl sie das garnicht im Sinn hatten.

Danke

Cristina

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cristina_d
Mitglied

Beiträge: 3
Von:Deutschland, 66117, Saarbrücken
Registriert: Okt 2003

erstellt am 13.11.2003 um 12:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von cristina_d anzusehen!   Klicken Sie hier, um cristina_d eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Sehr geehrter Herr Fabritius,

können Sie mir bzgl. meiner Frage etwas sagen?

... ich finde es nur schade, dass man mit uns wenigen deutschstämmigen Rumäner so umgeht, ich habe nichtmal Zeit zur Verfügung mir einen Job hier zu suchen nach meinem Studium...

Es lebe die Gerechtigkeit!

Cristina

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 13.11.2003 um 21:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Christina,

für eine klare Antwort sind Deine Angaben zu dürftig. Die Arbeitserlaubnis hängt wesentlich davon ab, welches Dein Aufenthaltstitel ist. Wenn Du zweckgebunden zum Studienaufenthalt da bist, sehe ich wenig Chancen...
Zu den Wirkungen des Aufnahmebescheides (das meinst Du wohl mit RU-Nr...) kann ich nichts sagen, wenn ich diesen nicht inhaltlich kenne.

Der Einwand mit der knappen Zeit zur Jobsuche geht daneben, weil Zweck des Studienaufenthaltes gerade nicht ist, auf dem Arbeitsmarkt nach einem Job zu suchen...
Deutschland ist kein Einreiseland - zu dieser rechtlichen Realität kann man stehen wie man mag. Begründet wird das mit Aufrechterhaltung unserer Sozialsysteme, des Arbeitsmarktes etc. Die Frage der Gerechtigkeit ist daher etwas differenzierter zu sehen (gleiches gilt übrigens für Rumänien mit den ganzen Einschränkungen für Nichtrumänen).


Und ich benutze diese Gelegenheit, um auf einen immer häufiger anzutreffenden Sachverhalt hinzuweisen, der nicht zu guten Ausgangslagen führt...: Visas werden zweckgebunden erteilt; die bekannte Befreiung für 3 Monate im Halbjahr gilt ausschließlich zu touristischen Zwecken. Die Ausgangslage für einen dauerhaften Aufenthalt ist nicht sehr gut, wenn bei dem Visaantrag eine falsche Aufenthaltsmotivation vorgegauckelt wird oder gar ein Tourismusaufenthalt plötzlich "umfunktioniert" wird (typischer Fall: ich komme nach Deutschland als Tourist, dann entscheide ich mich nach 2-3 Tagen nun doch in einer italienischen Kneipe auszuhelfen, irgendwo auf Kinder zu sorgen, im Haushalt zu helfen etc).

Wer es auf die Spitze treibt, riskiert eine Ausweisung mit Einreisesperre für Jahre.
Da empfehle ich Vorsicht.

Viele Grüße
Dr. Fabritius

IP: gespeichert

cristina_d
Mitglied

Beiträge: 3
Von:Deutschland, 66117, Saarbrücken
Registriert: Okt 2003

erstellt am 14.11.2003 um 09:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von cristina_d anzusehen!   Klicken Sie hier, um cristina_d eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

heisst das, dass wenn ich jetzt mit meinem Studium fertig bin ich aber dieses Semester noch immatrikuliert bin und meine Aufenthaltsbewilligung bis März gültig ist, ich so zu sagen illegal hier bin????

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Leo
Mitglied

Beiträge: 12
Von:
Registriert: Nov 2000

erstellt am 14.11.2003 um 10:16 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nein, das heisst es nicht.
Wenn Du allerdings in der Zeit bis März irgendwo arbeiten solltest, und dabei von den Fahndern ertappt werden solltest, dann bist du sozusagen Illegal in Deutschland, da deine tatsächliche Tätigkeit nicht konform mit deienm Aufenthaltsstatus ist. Als schlimmste Folge gibt es eine Ausweisung mit 5-jährigem Einreiseverbot in alle Staaten des Schengener Abkommens.

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RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 14.11.2003 um 13:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Cristina,

wie schon von den Vorgängern erörtert, darfst Du mit Deiner Aufenthaltsbewilligung keine Erwerbstätigkeit ausüben, sondern bis zum Ende der Bewilligung in D zu Studienzwecken bleiben. Wenn Du eine Arbeitserlaubnis beantragen möchtest, kannst Du einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland beschaffen und musst dann nach entsprechender Genehmigung durch deutsche Behörden (Zentrales Arbeitsamt, Ausländerbehörde) ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft in Rumänien beantragen, die Dir dann im Genehmigungsfalle ein entsprechendes Visum ausstellt. Danach kannst Du wieder nach D einreisen und kannst hier arbeiten, wobei aber auch dieses Visum befristet ist. Das Problem wird sein, dass Du wohl schwer einen Arbeitgeber finden wirst, der dir einen entsprechenden Arbeitsvertrag anbietet.
Am besten kannst Du Dich mal bei einem Arbeitsamt erkundigen, auch hinsichtlich des Verfahrens, bzw. über das Internet.

Grüße
Hamlescher

IP: gespeichert

lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 14.11.2003 um 15:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von cristina_d:
Hallo,

heisst das, dass wenn ich jetzt mit meinem Studium fertig bin ich aber dieses Semester noch immatrikuliert bin und meine Aufenthaltsbewilligung bis März gültig ist, ich so zu sagen illegal hier bin????


Nun ich möchte kein Klugscheißer sein, aber meiner Meinung nach, darfst Du 90 Tage(ab Januar oder ab jetzt wenn Dein Kontigent für dieses Jahr nich ausgeschöpft ist) arbeiten. Wenn du noch Tipps willst schreibe mal eine mail.

Gruß
Lori

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CCFuchs
Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 66386 St.Ingbert
Registriert: Nov 2003

erstellt am 14.11.2003 um 16:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von CCFuchs anzusehen!   Klicken Sie hier, um CCFuchs eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

sebstverständlich darf man mit einem Studentenvisum zur Finanzierung des Studiums fachbezogen, also beispielsweise als Hilfswissenschaftler oder Werkstudent arbeiten(ist auch ins Visum eingetragen). Dies gilt - wie für Deutsche auch - solange man eingeschrieben ist.
@Dr. Fabritius
mich wundert etwas, wie forsch Sie auf eine berechtigte Frage Ihrer Landsfrau reagieren. Ihre Absicht ist schließlich nicht, illegal im Chinarestaurant um die Ecke zu arbeiten.
Sicherlich existiert für Akedemiker in Deutschland ein recht restriktives "Zuwanderungsgesetz". Die Argumentation dies diene dem Schutz des Binnenarbeitsmaktes wie der Sozialsysteme hätte ich allerdings - zugegeben anders formuliert - aus weniger gebildeten Kreisen erwartet. Intention dieser Regelung ist vielmehr die Ausbildung der künftigen Leistungsträger des Heimatlandes zu fördern - also eigentlich eine Art Entwicklungshilfe. Dies führt jedoch zu dem Paradoxon (und volkswirtschaftlichen Schwachsinn), dass teuer ausgebildetet Fachkräfte in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, während weniger qualifizierte Personen deutlich leichter "zuwandern" können.
Eine falsche Motivation zur Erlangung des Visums liegt auch nicht vor, da Sie ja ihr Studium erfolgreich beendet hat. Das Visum gilt wohl noch bis zum Ende des Semesters. Mit dieser Ausbildung wird sie sicher nicht illegal "Auf dem Bau" arbeiten wollen. Einen Urlaubsaufenthalt bei Freunden kann sie sicherlich nutzen, um sich nach den Möglichkeiten einer legalen Beschäftigung umzusehen.
Zudem scheinen die Chancen wohl doch zu bestehen, da Sie wie ich Ihrer Id entnehme wohl auch hier leben und arbeiten.Oder gehören Sie zu denjenigen Glücklichen, die vor 1993 die Chance zur "Flucht" ergiffen haben?

MfG

der Fuchs

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 14.11.2003 um 21:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Fuchs,

Du scheinst (jedenfalls in Deinem letzten Beitrag) das Sprichwort "nomen est omen" wiederlegen zu wollen...

1) Cristina wollte nicht zu der Tätigkeit als Werkstudent während des Studiums sondern für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Beendigung eine Auskunft. Diese habe ich gerne erteilt (nicht forsch sondern vielleicht etwas zu bestimmt).

2) Die Regelungen zu Arbeitserlaubnissen für Ausländer sind nicht auf Akademiker beschränkt sondern gelten allgemein (also auch für Frisöre, Bäcker, Hilfsarbeiter, Putzfrauen etc). Was die Motivation des Gesetzgebers anbelangt, irrst Du dich schlicht. Deine Idee ist für mich nicht schlüssig: wo soll ein Zusammenhang zwischen der Erlaubnispflicht für eine Tätigkeit (des ausländischen Ingenieurs wie auch der Putzfrau) und der "Ausbildung von Leistungsträgern des Heimatlandes" sein? gehen hier nicht die Gedanken etwas durcheinander?

Deine Argumentation passt gut zur Begründung der Visaerteilung für Studienzwecke. Diese war jedoch nicht streitig und hat keinerlei Zusammenhang mit den Vorschriften über Arbeitserlaubnisse.

Ich habe nicht eine Sekunde unterstellt, Cristina habe bei dem Studienvisum geflunkert. Ein Problem hätte sie jedoch, wenn sie nach Beendigung des Studiums (so weit ist es wohl schon) eine Arbeitsstelle (egal wo) annimmt und auch noch erwischt werden würde. Das wäre eine Änderung des Aufenthaltszweckes. Es soll Ausländerbehörden geben, die den Aufenthalt beenden, wenn sie vom Bestehen der letzten Prüfung erfahren...

Und wenn Du auf mich in diesem Zusdammenhang anspielst und meinst, es würden wohl doch Chancen bestehen, weil ich ja auch hier leben und arbeiten würde, dann liegt das einfach daran, dass ich schon seit mehr als 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit habe - und damit keine Arbeitserlaubnis brauche. Diesen Komplex hatte ich eingangs in der Antwort für Cristina erläutert.

Die zusätzlichen Erläuterungen im letzten Absatz (die ausrücklich nicht an Cristina gerichtet sondern allgemein waren) habe ich aus gegebenem Anlass dazugeschrieben:

In der letzten Zeit habe ich zunehmend mit Fällen zu tun, in denen Personen aus Rumänien (egal welcher Volkszugehörigkeit, sogar Deutsche aus Rumänien ohne Aufnahmebescheid), ausserhalb des angegeben Visazweckes von den Behörden aufgegriffen werden und (deswegen) in meine Kanzlei kommen, weil sie gerne "zurück in die Legalität" kommen und in Deutschland bleiben wollen. Fast alle haben eine Ausreiseaufforderung mit Grenzübertrittsbescheinigung in den Händen.

In den meisten Fällen haben die Personen damit leider schlechte Ausgangslagen für zukünftige Schritte geschaffen. Zur Erklärung: wenn einmal "Einreisebedenken" (oder gar eine Sperre) im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt durch irgend eine Ausländerbehörde angemeldet wurden, dann bestehen sehr wenig Chancen, anschließend wieder legal (z.B. mit einem Arbeitsvertrag im Rahmen der Kontingentierung, in einem Au Pair-Verhältnis etc) einreisen zu können. Genau vor dieser Situation wollte ich warnen. Nicht weil sie mir persönlich unangenehm wäre (schließlich bedeutet sie Arbeit und Aufträge für meine Kanzlei, die ich nicht hätte, wenn alle sich nur legal verhalten würden), sondern als Information zum Nutzen möglicher Betroffener.

Bin ganz schön dumm, was? jeder der hier mitliest und sich entsprechend verhält, ist ein verlorenes Mandat für ein "Verfahren zur Befristung der Wirkung der Ausweisung" vor der Ausländerbehörde. Dieses könnte ich wunderschön gem. § 118 BRAGO abrechnen. Aber genau darum geht es nicht. Ich habe auch so genug zu tun und freue mich für jeden, der seine Chancen beim Schopfe packt, in keine Konflikte gerät und das Beste aus seinem Leben macht. Und oft kann man ein bisschen dazu beitragen, mit dem einen Tip, oder dem anderen...

Der Tip von Lori ist übrigens auch gut: als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte. Also nochmals: WÄHREND DER DREI MONATE VISAFREIEN AUFENTHALTES (ALS TOURIST) IST ARBEIT NICHT ERLAUBT. Wer es mit Lori hällt und dabei erwischt wird, darf sich gerne nachher an mich wenden. Ich kann zwar die folgende Ausweisung und Einreisesperre i.d.R nicht verhindern, aber die Wirkung zeitlich befristen. Die Rechnung düft Ihr dann Lori schicken

(der letzte Satz war ein Scherz)
Ein schönes Wochenende.

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 14.11.2003 editiert.]

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lori
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Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 15.11.2003 um 00:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,

ich bewundere Ihre Geduld und die Akribie wie Sie uns einige Sachverhalte erklären, obwohl Sie das nicht tun müßten. Und nun müssen Sie sich mit einem gewissen Fuchs auseinandersetzen, der hier praktisch einen verkappten "Hohmann Beitrag" in die andere Richtung liefert, der auf eine Schlußfolgerung abzielt, die ich nicht nennen möchte, weil das wieder zu einer unendlichen Diskussion führen würde.

Zu Ihrem humoristischen Einwurf zu meiner Person (der mir sehr gut gefallen hat) kann ich Folgendes schreiben: Ich habe zwei Studenten(Deutsch/Erdkunde) aus Rumänien während ihres Aufenthalts hier in Deutschland begleitet. Sie hatten ein Visum, welches sie nochmals in Deutschland verlängert hatten (ich glaube, 3 Monate). Ihr Aufenthalt dauerte in etwa vom April/Mai 2001 bis etwa April 2002. In wieweit die Länge des Aufenthalts ausschließlich etwas mit dem Visum zu tun gehabt hatte, oder auch mit etwaigen Klausenburger Prüfungsterminen weiß ich nicht genau. Tatsache ist, daß beide in den Sommerferien 2001 in Ingolstadt in einem großen Automobilbetrieb(Bandarbeit) gearbeitet hatten.(zirka 6 Wochen) Eine hatte sogar 2-3 Wochen in einem Versandgeschäft im Jahr 2002 gearbeitet. Die Lohnsteuer hat man sogar auf mein Konto überwiesen, weil sie ihre Konten vor der Abreise auflösen mußten. Von ihnen habe ich erstmals von der "90 Tage Regelung" gehört, allerdings habe ich leider vergessen ob es Arbeitstage oder Kalendertage waren. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen(vielleicht hat sich in der Zwischenzeit auch etwas geändert) meine ich der Fall der Studentin Cristina ist ähnlich, abgesehen von etwaigen Verquickungen wegen der RU- NR ihrer Eltern.

Und über die "anderen Tipps" die ich auf Lager habe muß ich mir tatsächlich Gedanken machen, denn Rechnungen liebe ich überhaupt nicht, es sei denn: ich stelle sie. Ihr Scherz bringt mich auf weniger scherzhafte Gedanken.....

Gruß
Lori

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RA Fabritius
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erstellt am 15.11.2003 um 01:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieber Herr Lori,
die Schilderung passt genau und bestätigt auch die Hinweise von Fuchs auf die Möglichkeit der "Ferienarbeit" während eines Studiums. Insoweit also Konsens. Die Frage Cristinas und die Erläuterungen bezogen sich jedoch genau auf die Arbeitserlaubnis nach Beendigung des Studiums.

Das Thema Zuzug ist unendlich. Hinsichtlich Cristina wäre der Inhalt des Aufnahmebescheides interessant. Sie könnte einfach selbst bei dem deutschen Konsulat in Rumänien klären, ob sie damit zuziehen kann. Wenn das Konsulat ihr ein Visum auf dieser Grundlage ausstellt, dann kann sie kommen und bekommt wohl auch eine Aufenthaltsbefugnis mit Arbeitserlaubnis im Rahmen der Vertrauensschutzregel für abgelehnte Spätaussiedlerbewerber...
Wenn sie nur als "Abkömmling" einbezogen wurde, dann schaut es nicht so rosig aus, wenn die Eltern nicht kommen wollen. Bin hier aber nicht der Spezialist und kenne auch den Bescheid nicht. Besser kennt sich in BVFG-Zuzugsfragen mein Kollege Dr. Schmidt in Nürnberg aus. Cristina könnte sich - wenn´s ihr wirklich wichtig ist - mal kurz mit dem Bescheid an ihn wenden. Die Beratungskosten für eine Erstberatung müssten ihr das schon wert sein.

Und sonst halt nicht
schönes Wochenende

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lori
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erstellt am 16.11.2003 um 11:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,

Sie haben sich eher auf den ersten Beitrag Cristinas bezogen und ich auf den zweiten(Zitat), und meinte natürlich nur den legalen Aufenthalt bis März.

An Cristina,
ich habe es am Wochenende erfahren: wenn Du ordentlich immatrikuliert bist(mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung) darfst Du mittlerweile 180 Tage arbeiten. Aber das weißt du vielleicht schon.

Gruß
Lori
Lori

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CCFuchs
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Registriert: Nov 2003

erstellt am 17.11.2003 um 10:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von CCFuchs anzusehen!   Klicken Sie hier, um CCFuchs eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

war nicht persönlich gemeint. Mir schien Ihre erste Anwort nur nicht ganz zu der Frage passen zu wollen.
Natürlich sind die Gesetze für alle Arbeitsuchenden "Ausländer" gleich, egal welcher Ausbildung. Das "restriktiv" bezog sich auf den Vergleich mit anderen Ländern, die gezielt die Zuwanderung von Uniabsolwenten fördern (spart die Investition in die Ausbildung, vgl. USA).
Deutschland geht hier den umgekehrten Weg: Wir zahlen für teuer Geld das Studium, und wenn die fertigen Akademiker dann volkswirtschaftlich gewinnbringend (in der Regel verdient man mit Diplom mehr als als Putzfrau, zumindest wenn das mit dem Arbeitsmarkt nicht so weitergeht) arbeiten könnten werden sie zurückgeschickt. (soweit ich das verstanden hab, hat cristina ja hier ihr Studium beendet).
Die Intension dieser Regelung war wohl die Heimatländer nicht ihrer klugen Köpfe zu berauben (gelten die Deutschen Diplome eigentlich in Ro?).
Der Schutz des Arbeitsmarktes scheint vielleicht für die Baubranche an der Grenze zu Polen sinnvoll zu sein, in der Gesamtbetrachtung scheint mir die geltende Regelung eher hinderlich.
Allerdings ist dies Sache der Politik.
Dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, hatte ich vermutet. Offenbar gehörten Sie in Ro auch zu der deutschstämmigen Bevölkerung (daher die Staatsbürgerschaft). Leider (für cristina)gestaltet sich die Zuwanderung als heute als etwas schwieriger- wohl auch, weil zweifellos viele dies zu Unrecht ausgenutzt haben.
@ lori
Offenbar scheint Dr. Fabritius in seienm ersten Satz Recht zu haben, das mit dem ""Hohmann Beitrag" in die andere Richtung" hab ich nicht verstanden. Kannst Du mir ja vielleicht erklären.

der Fuchs
P.S. Ich heiße wirklich so:-)

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 17.11.2003 um 19:19 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fuchs,

sie haben sich bei Herrn Fabritius quasi entschuldigt, weil Sie wohl bemerkt haben, daß sie "auf dem falschen Dampfer" sind, damit ist die Sache erledigt, glaube ich. Kaum zu glauben ist jedoch, daß Sie meine Anspielung nicht verstanden haben. Aber bitte! Ihr Beitrag hinterläßt bei mir salopp formuliert folgenden Schluß(ohne auf einzelne Passagen einzugehen): "Sie(gemeint ist Dr. Fabritius) sollten sich bitte doch nicht aufführen, weil Sie auch ein Zugewanderter sind und gefälligst helfen" . Ihr Schreiben ist jedoch dermaßen intelligent und geschickt formuliert, daß man Ihnen schwer diesen Nachweis erbringen kann . Also Hohmann in die Richtung des eher linken politischen Spektrums, obwohl ich grundsätzlich derartige Kategorisierungen ablehne.
Noch eine Randbemerkung erlauben Sie mir: ich persönlich habe mir bis jetzt keine Gedanken gemacht wer meine Landsleute sind (ich weiß nicht wie es bei den anderen Teilnehmern ist)! Eines jedoch ist sicher, nicht alle Staatsbürger oder EX- Staatsbürger des heutigen Rumäniens sind meine Landsleute. Also bitte überlassen Sie es jedem Einzelnen wen er für seine Landsleute hält.

Mit freundlichem Gruß
Lori

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