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Thema: ACHTUNG! Nacht- und Nebel-Aktion in der Rentenversicherung. Stichtag 3.12.2003!
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 01.12.2003 um 01:54 Uhr
Wieder einmal plant der Gesetzgeber eine Nacht- und Nebel-Aktion in der Rentenversicherung. Das Bundeskabinett berät am Mittwoch, dem 3.12.2003 einen Referentenentwurf zum "RV-Nachhaltigkeitsgesetz". Hier soll auch die Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit um drei Jahre verschoben werden. Vertrauensschutzregeln gelten für diejenigen, die am 3.12.2003 arbeitslos gemeldet sind oder eine Vereinbarung über Altersteilzeit geschlossen haben. Es kann also für potentielle Rentenbewerber in den nächsten Jahren wesentlich wichtig sein, entsprechende Entscheidungen noch bis Mittwoch, dem 3.12.2003 zu treffen.Es ist also EILE GEBOTEN: wenn jemand in den nächsten Jahren in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit gehen möchte, dann sollte er unverzüglich eine entsprechende Prüfung vornehmen lassen, ob in seinem Fall Handlungsbedarf besteht, damit bis Mittwoch noch disponiert werden kann. Ein ausführlicher Artikel folgt morgen, am Montag, dem 1.12.2003 Fabritius IP: gespeichert |
Landler Mitglied Beiträge: 264 Von:Deutschland Registriert: Okt 2000
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erstellt am 01.12.2003 um 15:53 Uhr
Hier der Entwurf: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/1_politik/grv_2003_10_31_rv_nachhaltigkeitsgesetz.pdf mehr dazu hier: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik Ich interessiere mich fuer den Fall Altersteilzeit. Eine Vereinbarung über Altersteilzeit wurde bereits geschlossen. Was muss man unternehmen? IP: gespeichert |
Fa Mitglied Beiträge: 77 Von:81679 München Registriert: Nov 2000
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erstellt am 01.12.2003 um 16:59 Uhr
Wenn eine Vereinbarung geschlossen wurde und der Betroffene vor dem 4.12.1948 geboren wurde, ist nichts weiteres zu machen, Übergangsrecht gilt. Handlungsbedarf haben aber diejenigen, die Ähnliches vor haben und noch retten wollen, was zu retten ist: bis Mittwoch!In der SZ-Online ist ein ausführlicherer Artikel, auf den ich hinweise. Ich bitte auch alle, die diese Nachrichten lesen und Bekannte haben, die von Änderungen betroffen sein könnten, auf den Artikel bald aufmerksam zu machen. Eine gedruckte SbZ kommt nicht mehr rechtzeitig, Tageszeitungen und die Nachrichten schweigen die Einzelheiten tot, so dass wir uns selbst helfen müssen... Wäre eigentlich ein "Sonder-Newsletter" möglich, um auch diejenigen zu erreichen, die gerade heute und morgen nicht in den Foren blättern? Viel Erfolg Fa IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 03.12.2003 um 23:43 Uhr
Das Kabinet hat seine Beschlüsse gefasst. Der Stichtag für die Vertrauensschutzregel zur Anhebung der Altersgrenze für den Rentenzugang wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit auf das 63. Lebensjahr wurde zum Glück um 4 Wochen auf den 31.12.2003 verschoben. Damit besteht noch die Möglichkeit, sich genauer zu informieren und Dispositionen bis dahin zu treffen. Auch andere Änderungen sind erfolgt. Einen genaueren Artikel stelle ich zur Verfügung, sobald die Beschlüsse genau bekannt sind. Viele Grüße Fabritius IP: gespeichert |
a.m.Igel Mitglied Beiträge: 131 Von:D. 97204 Registriert: Apr 2003
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erstellt am 07.01.2004 um 16:38 Uhr
- Hallo miteinander- -schönes Neues Jahr wünsche ich allen. Bin auch betroffen von der sog. 40%igen Rentenkürzung, welches ist der einfachste Weg sich selbst sein Recht zu suchen. Warum muss man ein Schweinegeld an Rechtsanwälte zahlen,um Nachher dann vielleich doch in die Röhre zu gucken? Man verzeihe mir diesen Jargon, doch ich bin frustriert über diese Ungerechtichkeit. Mit anderen Worten, wer eine gute Rechtschutzversicherung, einen Onkel als Rechtsanwalt,oder eine Tante bei der Landsmannschaft hat, für den blinkt ein Lichtschimmer am Ende des Tunnels,und der Sterbliche Saks, bleibt im Dunkeln sitzen. Oder Wie ? Ech bedunken mech ! der IjelIP: gespeichert | |