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Ablehnung eines Spätausiedlerantrages

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Autor Thema:   Ablehnung eines Spätausiedlerantrages
martin555
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Jan 2004

erstellt am 11.01.2004 um 15:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von martin555 anzusehen!   Klicken Sie hier, um martin555 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Moin Moin zusammen !!

Ich habe da mal ein etwas grösseres Problem
und ich hoffe das irgendjemand mir weiterhelfen kann. Ich bin Deutscher
und habe eine Ukrainerin geheiratet. Sie
hat eine Mutter, die noch in der Ukraine
lebt. Sie haben beide im alten Inlandspass
die Deutsche Nationalität gehabt. Sie hatten
schon vor einigen Jahren einen Aussiedlerantrag gestellt der jedoch abgelehnt wurde, weil der alte Inlandpass
zu spät zum Antrag nachgereicht wurde. Meine Schwiegermutter war im Krankenhaus und konnte die Papiere nicht mehr fristgerecht nachreichen.
Damit wurde der Aussiedlerantrag abgelehnt.
Wir haben nun einen neuen Antrag gestellt
und der wurde gleich wieder abgelehnt mit der
Begründung, das die erste Ablehnung rechtskräftig sei. Was kann man nun noch machen ?? Ist es überhaupt richtig , das man
nur einmal einen Aussiedlerantrag stellen kann ?? Kann man noch Wiederspruch einlegen ?? Gibt es irgendeine Möglichkeit ??
Der Vetter meiner Schwiegermutter lebt übrigens seit einigen Jahren schon in Deutschland er hat sich auf dieselben
Verwandtschaftverhältnisse berufen wie meine
Schwiegermutter. Ich könnte deshalb nicht
nachvollziehen wieso meine Schwiegermutter
nicht nach Deutschland aussiedlen darf.
Über jede Auskunft, einen guten
Rat, einen guten Link im Internet
einen guten Anwalt für Ausländerrecht
würde ich mich sehr freuen

Vielen Dank im Vorraus

IP: gespeichert

h.Husar
Mitglied

Beiträge: 13
Von:München
Registriert: Jan 2004

erstellt am 11.01.2004 um 22:09 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Martin, du kannst im Rahmen des Familienzusammenführungsgesetz beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Dem dürfte nichts im Wege stehen.

Viel Glück

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 12.01.2004 um 00:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hi Martin,
Aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit gelten für bestandskräftige Bescheide nunmal besondere Regeln. Wenn man nach einer Ablehnung immer wieder mit neuen Anträgen kommen könnte, müssten wir zehn mal so viele Beamte zahlen...
Du schreibst aber, dass damals eine wichtige Unterlage nicht rechtzeitig vorgezeigt werden konnte. Beantrage doch mal eine "Wiederaufnahme des Verfahrens" wegen neuer Beweismittel.
Eine Familienzusammenführung - wie husar meint - bringt allenfalls ein Aufenthaltsrecht, nicht jedoch die Rechtsstellung als Spätaussiedlerin und auch nicht die daraus abzuleitenden Integrationsleistungen (wie Zeugnisanerkennung, Rentenanwartschaften etc).
Viel Glück
Fa

IP: gespeichert

h.Husar
Mitglied

Beiträge: 13
Von:München
Registriert: Jan 2004

erstellt am 13.01.2004 um 10:46 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Hi Martin,

Eine Familienzusammenführung - wie husar meint - bringt allenfalls ein Aufenthaltsrecht, nicht jedoch die Rechtsstellung als Spätaussiedlerin und auch nicht die daraus abzuleitenden Integrationsleistungen (wie Zeugnisanerkennung, Rentenanwartschaften etc).
Viel Glück
Fa


Wichtig ist, das Deine Verwandte erst mal in Deutschland ist.Sprachtest u.s.w. können in Deutschland nachgeholt werden. (Gesetz vorhanden) RA. Fabritius müsste das wissen.Wenn Du nicht weiter kommen solltest schreibe mir eine Mail, ich gebe Dir eine Adresse von einem Kölner Rechtsanwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist

Sei gegrüßt

IP: gespeichert

martin555
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Jan 2004

erstellt am 17.01.2004 um 18:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von martin555 anzusehen!   Klicken Sie hier, um martin555 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich möchte mich recht herzlich für die
Tips für den Spätaussiedlerantrag bedanken.
Ich werde zunächst einmal probieren ob eine
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer
Beweismittel möglich ist. Ich hoffe sehr , das wir damit Glück haben werden.
Für weitere Tips und Adressen von Anwälten
bin ich aber weiterhin dankbar.

MfG
Martin Behrends

IP: gespeichert

martin555
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Jan 2004

erstellt am 17.01.2004 um 18:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von martin555 anzusehen!   Klicken Sie hier, um martin555 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
An H.husar
Ich möchte Sie bitten mir die
Adresse des Anwaltes zuzuschicken.
Dann bin ich auf jeden Fall vorbereitet
falls eine negative Antwort von
Bundesverwaltungsamt kommt.
Meine E-mailadresse lautet
martinbehrends@gmx.de
Vielen Dank
M.Behrends

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