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Thema: Bundesverfassungsgericht
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getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 28.02.2004 um 12:32 Uhr
Endlich. Auf der Homepage des BVG <http:/www.bundesverfassungsgericht.de> erschien unter der Rubrik Aktuell die Mitteilung: "Das Bundesverfassungsgericht strebt an, im Jahr 2004 unter anderem in der Nachfolgend genannten Verfahren zu entscheiden: ... 12. 1 BvL 9/00 1 BvL 11/00 1 BvL 12/00 1 BvL 5/01 1 BvR 718/97 1 BvR 2187/98 1 BvR 743/00 1 BvR 932/00 1 BvR 476/02 Vorlagen des Bundessozialgerichts und Verfassungsbeschwerden zur Frage, ob in der gesetzlichen Rentenversicherung die Kürzung der Entgeltpunkte für Rentenzeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) sowie die Begrenzung ihres Wertes auf höchstens 25 Entgeltpunkte verfassungsgemäß ist. getkissIP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 29.02.2004 um 11:48 Uhr
Hallo Kollege Getkiss, Verstehe ich das richtig die 40% kommen so zustande:"automatisch" 16% weil man pro Jahr nur 10 monate rechnet und die 25 die jetzt verhandelt werden. Das eine sechtsel haben jedoch unterschiedliche Gerichte zugesprochen,stimmt das? Theoretisch bei einem positiven Entscheid müßtet Ihr rückwirkend eine Zahlung erhalten? Das BVG wird ein positives Urteil fällen-m.E. bleibt ihm nichts anderes übrig, dann wird schnell ein Gesetz gemacht und sozusagen ein kompromis gefunden. Spannend bleibt es alle mal.servus IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 01.03.2004 um 06:59 Uhr
Zitat: Original erstellt von lori: Hallo Kollege Getkiss, Verstehe ich das richtig die 40% kommen so zustande:"automatisch" 16% weil man pro Jahr nur 10 monate rechnet und die 25 die jetzt verhandelt werden. Das eine sechtsel haben jedoch unterschiedliche Gerichte zugesprochen,stimmt das? .. servus
Hallo Lori, nein, so wie Du das formulierst, stimmt das nicht. Einfach formuliert ist es so: nach eventuellem Abzug des 1/6 Anteils, wird nochmal 40% vom ganzen abgezogen, das heißt es köönten Fälle sein wo von der Rente, die z. Bsp. eines "gleichwertigen DDR-Verlaufs" nur 0,6x5/6x100=50% verleiben. Und dem Verfassungsgericht liegt eben diese Ungleichbehandlung von 50% zur Entscheidug vor. Da ich aber kein RA bin, sollte ein RA mich nötigenfalls korrigieren.... getkiss
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 01.03.2004 um 11:05 Uhr
fast ganz richtig. ;-)die unterschiedlichen Kürzungen haben nichts miteinander zu tun sondern sind jeweils ganz eigene Regelungen mit unterschiedlichen Begründungen und "Abhilfemöglichkeiten". 1) Die Kürzung um 1/6 bekommt derjenige, der nicht belegt, wann genau er Lohnunterbrechungen hatte (unbezahlten Urlaub, Krankenurlaub etc.). Wenn dieser Beleg vorliegt, spricht man von "nachgewiesenen" Zeiten, sonst nur von "glaubhaften" Zeiten. Wenn der Beleg über Lohnunterbrechungen fehlt, dann zieht die Rentenbehörde pauschal 1/6 als "unterstellte" Lohnunterbrechung ab. Sobald der Nachweis kommt, fällt der Pauschalabzug weg und es werden die tatsächlichen Daten laut Nachweis gespeichert. Nachweise sind die "extrase din statele de plata". 2) Die 40% - Kürzung (ab 1.10.1996) ist genau wie die 30%-Kürzung (bereits ab 1992) eine reine Sparmaßnahme (auch laut Gesetzesbegründung). Wesentlicher Unterschied ist, dass die 30%-Kürzung für alle Personen gilt, die erst nach dem Datum nach Deutschland gekommen sind, zu welchem das Gesetz in Kraft getreten ist. Die 40%-Kürzung allerdings gilt für alle Personen, die nach dem 1.10.1996 in Rente gegangen sind oder gehen, ganz egal, wann sie nach Deutschland gekommen sind. Darin liegt rechtlich eine "unechte Rückwirkung", die Hauptgrund des Verfahrens bei dem Verfassungsgericht ist. Nur vorsorglich weise ich darauf hin, dass nicht jeder, der diese Kürzung im Bescheid hat, bei Änderung auch wieder 40% mehr bekommt. Erstens kann es wesentlich darauf ankommen, ob der Bescheid angegriffen wurde. Zweitens kommt es darauf an, ob bei der Berechnung nach Mindestentgeltpunkten gem. § 262 SGBVI eine Höherwertung erfolgt ist (oder nicht). Wem dieses zu kompliziert wird, muss sich für eine Prüfung an einen Spezialisten wenden. Viele Grüße IP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 01.03.2004 um 12:30 Uhr
Hallo, das ist mir in der Tat zu kompliziert,die Betroffenen kennen sich wohl besser aus. Aber Herr Fabritius, wenn Sie schon so nett waren und uns einigermaßen aufgeklärt haben, möchte ich Sie fragen ob es nicht ein klarer Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes ist, wenn einer vor den Stichtagen in Rente gegangen ist, gegenüber einem anderem der nach dem Stichtag in den Ruhestand getreten ist! Deswegen brauchen sich die Leute m.E auch keine große Sorgen machen. Gruß LoriIP: gespeichert |
Bärliner30 Mitglied Beiträge: 5 Von:Berlin Registriert: Sep 2003
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erstellt am 26.08.2004 um 00:28 Uhr
Hallo, das würde ich auch gern erfahren was der lori fragt.Was ist aus dem Bundesverfassungsgerichturteil über die Kürzungen im Fremdrentengesetz geworden ? Was müssen die tun die noch keinen Rentenantrag gestellt haben aber bereits einen Versicherungsverlauf zugeschickt wurde mit dem Hinweis das die Zeiten bis zum 31.12.1991 verbindlich festgestellt sind und das für die nach FRG anerkannten Zeiten 60% der maßgebenden Entgeltpunkte berücksichtigt werden (Faktor 0,6) ? Auch wüsste ich gern genau wie die Rente für die Zeit in Siebenbürgen berechnet wird und wie man das Nachweisen kann mit " "nachgewiesenen" Zeiten und "glaubhaften" Zeiten "", muss es die original Abrechnug von damals sein oder reichen eine Zeugenaussage oder eine Abschrift aus oder welche Möglichkeiten gibts noch ? Wo kann man alle diese Gesetze ( auch die neuen ) selbst mal durchlesen die für einen Siebenbuerger von Bedeutung sind ? Und was ist noch wichtig zu wissen wenn man in den nächsten Monaten in Rente geht ? Gibt es irgendwelche Tipps die beim Antragsformular zu beachten sind ? Und was kann dabei ein Rentenberater helfen und was kann er nicht ? Ich möchte gerne ja schliesslich schon bevor ich zu einem Anwalt gehe gut informiert sein und nicht erst vom Anwalt informiert werden, damit beim ganzen Verfahren überhaupt noch durchblicken kann. Über Links zu diesem Thema im WWW würde ich mich auch freuen oder Urteile oder Textauszüge von Gesetzen und weiteres... Viele Grüße
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getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 26.08.2004 um 10:55 Uhr
Zitat: Original erstellt von Bärliner30: Hallo, das würde ich auch gern erfahren was der lori fragt...... Viele Grüße
Hallo Bärliner30, hier einige Tipps (eine Beratung besser bei Rentenberater oder Anwalt): 1.Es sollten erstens die Forenbeiträge aufmerksamer gelesen werden. Das BVG PLANT die VERHANDLUNG in diesem Jahr, ob diese stattfindet ist fraglich. Darum gibt es noch kein URTEIL. 2.Wenn noch kein Antrag auf Rente gestellt wurde (ACHTUNG! Lange Bearbeitungszeit, ca. 3 Monate vor Rentenbeginn Antrag stellen!) und es möglich ist, dann noch warten. Der Interessengemeinschaft die beim BVG klagt ev. beitreten, damit diese (auch finanziell) gestärkt wird. Falls Rentenantrag schon gestellt werden musste und Bescheid kommt, diesen mit Widerspruch anfechten mit Hinweis auf BVG. 3.Das mit den Zeiten, s. oberes Posting von RA Fabritius 4.Gesetze (SGB VI) in Buchhandlung, bzw. Broschüren bei BFA/LVA beschaffen. Bringt aber nicht viel, wenn keine Übung/Terminologiekenntnisse mit Gesetzestexten vorhanden ist. Die Sprache des Gesetzgebers kann man in rumänisch mit „pasareasca“ umschreiben! 5.Siehe Termin in Pkt.2 6.Sich selbst über die Gesetzestexte im Klaren zu sein ist hilfreich, wenn man diese auch richtig VERSTEHT. Herr RA Fabritius hat schon auf nötige Hilfe von Spezialisten hingewiesen. Diese ist durchaus sinnvoll, wenn der Fall kompliziert ist., mich hätte es auch fast erwischt, wenn ich bei der Gerichtsverhandlung keine Zeugen benannt hätte. Es reicht nämlich im Streitfall nicht nur die Kenntnis des jeweiligen Gesetzes, es gibt eine Reihe von gerichtlichen Prozeduren, deren Kenntnis wichtig ist! Gruß, getkiss
[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 26.08.2004 editiert.] IP: gespeichert |
Bärliner30 Mitglied Beiträge: 5 Von:Berlin Registriert: Sep 2003
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erstellt am 26.08.2004 um 11:40 Uhr
Vielen Dank getkiss für Deinen Beitrag.Hoffentlich beantwortet die von mir gestellten Fragen auch einer der wirklich weiß, was wir noch schnell tun müssen, bevor der Antrag zur Rente ab 1.1.2005 gestellt wird.( Versicherungsverlauf mit Faktor 0,6 bereits 2001 erhalten ; Was nun ???) Viele Grüße
[Dieser Beitrag wurde von Bärliner30 am 26.08.2004 editiert.] IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 26.08.2004 um 13:26 Uhr
Zitat: Original erstellt von Bärliner30: Vielen Dank getkiss für Deinen Beitrag.Hoffentlich beantwortet die von mir gestellten Fragen auch einer der wirklich weiß, was wir noch schnell tun müssen, bevor der Antrag zur Rente ab 1.1.2005 gestellt wird.( Versicherungsverlauf mit Faktor 0,6 bereits 2001 erhalten ; Was nun ???) Viele Grüße [Dieser Beitrag wurde von Bärliner30 am 26.08.2004 editiert.]
Ganz einfach, so weit ich weiß, bezieht sich Dein Versicherungsverlauf (Kontoklärung!) bindend nur auf die nachgewiesenen/glaubhaften ZEITEN. Der Faktor 0,6 kürzt das GELD und wird erst mit dem RENTENBESCHEID wirksam. getkiss IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 27.08.2004 um 11:49 Uhr
Hallo Bär,die Tipps von getkiss sind zutreffend. Es gibt noch kein Urteil. Die 40%-Kürzung (§ 22 Abs. 4 FRG) ist eine reine Berechnungsvorschrift für den Rentenbescheid und hat mit der Widerherstellung der Zeiten (in der Kontenklärung) nichts zu tun. Anträge müssen spätestens drei Monate nach Rentenbeginn eingegangen sein, damit noch die gesamte Rente nachgezahlt wird. Wenn der Antrag erst im 4. Monat nach dem gewünschten Beginn eingeht, wird erst ab Antragsmonat gezahlt. Der Antrag soll (!) aber drei Monate vorher gestellt werden, damit die Rentenzahlung pünktlich bearbeitet werden kann. Was jeder noch vor Antragstellung beachten / erledigen sollte, kann nur im Einzelfall nach Aktenprüfung beantwortet werden. Die Gesetze sind in juristischen Bibliotheken einzusehen. Für das Sozialrecht ist die Gesetzessammlung "Aichberger" einschlägig, für die anderen bürgerlichen Gesetze der "Schönfelder" und für das öffentliche Recht die Bände "Sartorius I und II". Investition ca. 300 € bei Kauf, Zweck jedoch gleich null (um zu verstehen, was da drinnen steht und wie es funktioniert, müssen andere 6 Jahre in die Uni laufen...). Gesetze sind Spielregeln und das Spiel heist "Umgang mit- und gegeneinander". Die genannten vier Bände bringen es leicht auf 30 cm Dicke bei lausdünnem Papier und sind diese Spielregeln. Dazu gibts noch andere. Wer sich einfach mal informieren möchte, kann bei den Rentenbehörden (z.B. BfA Berlin, 10704 Berlin) gegen eine geringe Schützgebühr die wichtigsten Sozialgesetze für Rentensachen (SGB I, IV, VI und X) in kommentierter Form anfordern (Text und Erläuterungen)und Informationsbroschüren zum FRG anfordern. Rentenberater und Rechtsanwälte sind im FRG nur firm, wenn sie dieses Gebiet ernsthaft bearbeiten und Erfahrung haben. Das würde ich genau erfragen. Sonst ist es so, als ob Sie sich vom Zahnarzt eine Brille verschreiben lassen... Viel Spaß.
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 19.09.2004 um 11:42 Uhr
Sehr geehrter Herr Lori, Sie haben vor einiger Zeit gemeint, die Rentenkürzungen von 40% und die zusätzliche "Deckelung" der Gesamtleistung mit 25 Entgeltpunkten sei wegen der Stichtagsregelung des Gesetzes eindeutig verfassungswidrig. Das trifft so nicht zu. "Stichtagsregelungen" sind eine rechtliche Selbstverständlichkeit und vom Bundesverfassungsgericht durchweg gebilligt worden. Auch die 30%-ige Rentenkürzung sah eine "Stichtagsregelung" vor. Fraglich ist allein, wie weit ein "Vertrauensschutz" reichen kann. Sieht man in der FRG-Rente eine bloße Sozialleistung und nicht auch eine Gegenleistung, die im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses anfällt, dann käme dem Gesichtspunkt "Vertrauensschutz" nur eine ganz untergeordnete Rolle zu. Ich bin skeptisch, obwohl nach geltendem Recht die Angehörigen der Stasi weit höhere Renten beziehen, als die Spätaussiedler. Axel AzzolaIP: gespeichert |
Johann Mitglied Beiträge: 490 Von: Registriert: Nov 2001
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erstellt am 14.10.2004 um 14:07 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Ich bin skeptisch, obwohl nach geltendem Recht die Angehörigen der Stasi weit höhere Renten beziehen, als die Spätaussiedler. Axel Azzola
Es ist besonders abstößend wie man da mit normalen Menschen auf der einen und mit Verbrechern auf der anderen Seite umgeht!! Mal sehen, wie das BVerG dazu steht, die Verbrecher konnten die Kürzung rückgängig machen. Deren Anliegen wurde schon seit Jahren entschieden, das Anliegen der Spätaussiedler liegt schon seit Jahren unbearbeitet in Karlsruhe. Allein dies sagt mehr aus, wie tausend Sontagsreden von ehrwürdigen Verfassungsrichtern über Gleichbehandlung und ähnliches! IP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 04.01.2005 um 17:25 Uhr
Hallo meine Herren,Uns allen ein gutes Neujahr! Ich habe diesen Thread etwas vernachlässigt... aber Herr Azzola, bei allen juristischen Spitzfindigkeiten und Winkelzügen würde ich schon sagen, daß der Gleicsatzgrundsatz tangiert wird(Verstoß, meinerMeinung nach). Fiktives Beispiel:Jemand aus dem Jahrgang1936 Februar kann nicht etwa 300 Euro-mit gleichem Lebenslauf- wertvoller sein als einer aus dem Jahrgang 1936 Juli. Johann ein Vergleich ist mir zu populistisch, ich glaube wir sollten der Arbeit des BVG mehr Respekt entgegenbringen! Gruß Lori IP: gespeichert |
riokardo Mitglied Beiträge: 885 Von:D 73614 Schorndorf Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 23.01.2005 um 23:59 Uhr
Zitat: ein Vergleich ist mir zu populistisch, ich glaube wir sollten der Arbeit des BVG mehr Respekt entgegenbringen!
Aber recht hat er, der Johann. Und dieser Satz scheint mir aber sehr für's "Monitoring" geschrieben worden zu sein, herr lori, oder irre ich? Bei so krasser Ungleichbehandlung ist es etwas mühsam, Respekt und Fassung zu bewahren. Da kommen einem alle Phrasen von Würde und Menschenrechten als hohle Heuchelei vor. Servus! IP: gespeichert |
Johann Mitglied Beiträge: 490 Von: Registriert: Nov 2001
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erstellt am 24.01.2005 um 00:36 Uhr
Zitat: Original erstellt von lori:
Johann: Dein Vergleich ist mir zu populistisch, ich glaube wir sollten der Arbeit des BVG mehr Respekt entgegenbringen!
Du verwechselst Respekt mit Unterwürfigkeit. Ich habe gerade mal eine Entscheidung und eine Verzögerung dieses Gerichtes kritisiert. Ich bin der Auffasung, dass man gerade die Menschen oder die Institutionen, die einem besonders am Herzen liegen, kritisch begleiten soll. "In der Demokratie des Grundgesetzes herrscht nicht die Mehrheit über die Minderheit, vielmehr übt die Mehrheit Ihre Befugnisse in Respekt vor den Rechten des Einzelnen aus" (Prof. Dr. Paul Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht in Heidelberg, FAZ vom 18.9.1987, Seite 11). Die Institution, die das garantiert, ist das BverfG. Wenn das Gericht diesen Ansprüchen nicht mehr gercht wird, dann schadet das nicht nur einer Minderheit, in diesem Fall die Betroffenen Aussiedler (ich bin kaum betroffen, gerade mal 1 1/2 Arbeitsjahre in Rumänien), sondern auch diesem politischen System und damit der Mehrheit.
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