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Soziale und rechtliche Integration
Staatsangehörigkeit Rumänien ?

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Autor Thema:   Staatsangehörigkeit Rumänien ?
peterdererste
Mitglied

Beiträge: 1
Von:deutschland 71732 tamm
Registriert: Apr 2004

erstellt am 16.04.2004 um 04:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von peterdererste anzusehen!   Klicken Sie hier, um peterdererste eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Bin 1984 in Deutschland eingereist,(deutscher Spätaussiedler)
habe die rumänische Staatsbürgerschaft,
nie abgesagt weil mir dies zu teuer war.
Bin ich nach 20 Jahren hier lebend noch rumänischer Staatsbürger ?

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 24.04.2004 um 19:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. dem Alter zum Zeitpunkt der Ausreise. Klärung bringt eine Anfrage im rumänischen Konsulat.
Viele Grüße

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Biervampir
unregistriert
erstellt am 24.04.2004 um 20:00 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Das hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. dem Alter zum Zeitpunkt der Ausreise. Klärung bringt eine Anfrage im rumänischen Konsulat.
Viele Grüße

Hallo Fa
Wenn man ne bestimmte Zeit nicht in Rumänien lebt, kann man dann die rumänische Staatsbürgerschaft verlieren?
Gruß
Ron

IP: gespeichert

Fritzi
Mitglied

Beiträge: 1180
Von:71638 Ludwigsburg
Registriert: Nov 2000

erstellt am 26.04.2004 um 09:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fritzi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fritzi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich bin kein Anwalt, aber ich denke, daß man eine Staatsangehörigkeit nicht so leicht velieren kann, nur weil man eine bestimmte Zeit nicht in einem Land lebt.

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RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 26.04.2004 um 11:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Fritzi,

eigentlich hast Du ja Recht. Grundsätzlich kann man eine Staatsangehörigkeit durch eigenen Entlassungsantrag oder durch Entzug der Staatsangehörigkeit durch die zuständige staatliche Behörden verlieren. Dabei ist es grundsätzlich auch nicht maßgeblich, wie lange man im Ausland gelebt hat. In RO war es bis 1989 jedoch so, dass man teilweise nicht wußte, ob der rumänische Staat die Staatsangehörigkeit entzogen hat oder nicht. Viele Aussiedler wissen somit nicht, ob sie noch die rum. StA haben.

Wie der Kollege Fabritius zu Recht schreibt, kann man bei allen rum. Konsulaten bzw. der Botschaft einen Antrag auf Überprüfung stellen. Die Antwort wird dann die Ungewissheit beseitigen.

Grüße
Hamlescher

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helmuthw
Mitglied

Beiträge: 7
Von:Bremen
Registriert: Mai 2004

erstellt am 12.05.2004 um 19:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von helmuthw anzusehen!   Klicken Sie hier, um helmuthw eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo allerseits,

meines Wissen nach gibt es fast keine Möglichkeit für den Staat eine Staatsangehörigkeit zu entziehen ohne die Zustimmung des Betroffenen, nicht mal in einer Diktatur. Also durch die einfache Tatsache dass man seit 20 Jahren nicht mehr in Rum wohnt, kann man keine Staatsbürgerschaft verliehren.
Gruss, helmuth

IP: gespeichert

RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 13.05.2004 um 08:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

selbstverständlich kann ein Staat die Staatsangehörigkeit einer Person entziehen, ist sogar nach deutschem Recht möglich.
In Rumänien mussten Aussiedler über viele Jahre hinweg auf die Staatsangehörigkeit verzichten, bzw. diese wurde von dem Staat entzogen, bevor die Ausreise stattfand. Auch bei Flüchtlingen, die Rumänien illegal verlassen haben, wurde teilweise so vorgegangen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Entziehung rechtmäßig war oder nicht.
Durch einen Antrag kann jeder frühere rum. Staatsangehörige prüfen lassen, ob er noch die rum. StA besitzt oder nicht.

Grüße
Gustav

IP: gespeichert

Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 13.05.2004 um 10:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Hamlescher:
Auch bei Flüchtlingen, die Rumänien illegal verlassen haben, wurde teilweise so vorgegangen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Entziehung rechtmäßig war oder nicht.

Hallo Gustav,
kann man im Falle einer Jahre zurueckliegenden, unrechtmäßig entzogenen Staatsbuergerschaft rechtlich dagegen vorgehen? Wie? Gibt es Faelle wo sowas geklappt hat?
Gruss,
Robert

IP: gespeichert

RA Hamlescher
Mitglied

Beiträge: 47
Von:D, 71116 Gärtringen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 14.05.2004 um 09:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Robert,

leider kann ich die von Dir angesprochenen Möglichkeiten nicht beurteilen und mir sind auch keine Fälle bekannt. Die rechtlichen Möglichkeiten richten sich grundsätzlich nach rumänischem Recht und müssten dort von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Gruß
Gustav

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goettinger
Mitglied

Beiträge: 221
Von:Göttingen
Registriert: Dez 2001

erstellt am 14.05.2004 um 10:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von goettinger anzusehen!   Klicken Sie hier, um goettinger eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Siehe hierzu §35 Legea 21/1991 (überarb. 2000):


Art. 35.
Fostii cetateni romani care, inainte de data de 22 decembrie 1989, au pierdut cetatenia romana din diferite motive o pot redobandi la cerere, in baza unei declaratii autentificate, in strainatate, la misiunile diplomatice sau oficiile consulare ale Romaniei, iar in tara, la notarul public, chiar daca au alta cetatenie si nu isi stabilesc domiciliul in Romania. Beneficiaza de dispozitiile alin. 1 si cei carora li s-a ridicat cetatenia romana fara voia lor sau din alte motive neimputabile lor, precum si descendentii acestora.

Vollständiger Text unter:
http://legislatie.resurse-pentru-democratie.org/21_1991.phpch

Allerdings sollte man dabei beachten, dass man in diesem Fall (nach dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht), die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

IP: gespeichert

getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.05.2004 um 08:21 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von goettinger:
Siehe hierzu §35 Legea 21/1991 (überarb. 2000):
...

Da wird man auch noch anders finden, z. Bsp.:
"C. Prin acordare la cerere

Art. 8.
Cetatenia romana se poate acorda, la cerere, persoanei fara cetatenie sau cetateanului strain, daca indeplineste urmatoarele conditii:
a) s-a nascut si domiciliaza, la data cererii, pe teritoriul Romaniei sau, desi nu s-a nascut pe acest teritoriu, locuieste in mod legal, continuu si statornic pe teritoriul statului roman de cel putin 7 ani sau, in cazul in care este casatorit cu un cetatean roman, de cel putin 5 ani;
b) dovedeste prin comportarea si atitudinea sa loialitate fata de statul si de poporul roman;
c) a implinit varsta de 18 ani;
d) are asigurate mijloacele legale de existenta;
e) este cunoscut cu o buna comportare si nu a fost condamnat in tara sau in strainatate pentru o infractiune care il face nedemn de a fi cetatean roman;
f) cunoaste limba romana si poseda notiuni elementare de cultura si civilizatie romaneasca, in masura suficienta pentru a se integra in viata sociala;" ..etc.

Ein kundiger Vergleich, erstellt vom RA, wäre hier interessant.
Kann es sein, das daß rumänische Gesetz, ins deutsche "übersetzt", deutsche Interessen besser schützen würde?
getkiss

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 21.05.2004 um 00:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Biervampir:
Hallo Fa
Wenn man ne bestimmte Zeit nicht in Rumänien lebt, kann man dann die rumänische Staatsbürgerschaft verlieren?
Gruß
Ron

Hi Ron,

nein, kann man nicht. Alleine der Auslandsaufenthalt ausserhalb Rumäniens führt nicht dazu, dass man die STA verliert.

Fälle eines Entzuges sind mir seit 1990 nicht mehr zu Ohren gekommen, auch wüsste das der Betroffene, weil dafür eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

Die "Entlassung auf eigenen Antrag" ist sehr umständlich und dauert mehrere Monate, weil dafür mehrere Gremien zustimmen müssen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Einbürgerung viel schneller geht, als eine Entlassung ... (warum wohl).

Damit erübrigt sich auch der Vergleich zum deutschen Recht. Hier ist die Einbürgerung sehr genau und restriktiv geregelt (z.B. erst nach 8 Jahren legalem Aufenthalt im Bundesgebiet, oder nach 4 Jahren für "abgelehnte Spätaussiedler" mit Aufnahmebescheid oder nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt nach Eheschließung oder Abschluss einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Und auch dann nur, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist nach Vorlage geeigneter Steuerbescheide...

Und wenn der Ausländer vor Erwerb der Staatsangehörigkeit das Bundesgebiet für länger als 6 Monate verlässt, dann ist die Rechtsposition futsch, und er kann erneut um ein Visum anstehen, bevor er wieder anders als Tourist kommen darf.

Also wesentlich Unterschiede, die daran liegen, dass Deutschland "kein Einwanderungsland ist" und Rumänien sich über neue Bürger freut.

Viele Grüße
Fabritius

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