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Thema: Wiedererlangen von Eigentum
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Mhauke Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Sep 2004
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erstellt am 14.09.2004 um 19:03 Uhr
Hallo liebe Mitglieder und sehr geehrte Moderatoren,Wahrscheinlich werde ich nun ein Thema ansprechen, das im Forum schon mal im Mittelpunkt der Debatte stand. Nichtsdestotrotz,hier meine Geschichte: In einer angespannten Zeit im Jahre 1988 bin ich mit meiner Familie aus Siebenbürgen nach Deutschland ausgesiedelt. Wie viele andere Deutsche auch mussten wir unser Haus und unseren Garten dem rumänischen Staat überlassen. Kurz vor unserer Abreise haben wir ein Entgeld in Lei bekommen, das bei weitem nicht dem Wert des Objektes entsprach. Darüber hinaus konnten wir mit diesem Geld ohnehin überhaupt nichts anfangen, denn wir konnten es weder umtauschen noch mitnehmen. Nachdem ich dieses Jahr endlich den Mut hatte, Rumänien wieder zu besuchen, fand ich unser damaliges Eigentum in einem erbärmlichen Zustand (obwohl das Haus bewohnt wird!). Unsere Nachbarn dort teilten uns mit, wir könnten noch bis "2007" dieses Eigentum zurückerlangen. Ich weiß nicht, ob ich dieser Aussage Glauben schenken sollte. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich darüber informieren könnten, ob es möglich ist, das Eigentum in Rumänien zumindest zum Teil zurückzuerlangen. Wenn ja, welche Vorgehensweise ist in dem Fall vorteilhaft bzw. an wen sollte ich mich wenden? Wäre es überhaupt möglich, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren abzuschätzen? Könnte man vielleicht das Eigentum dort z.T. erwerben? Wie wichtig ist es dabei, die rumänische Staatsangehörigkeit noch zu haben? Das Konsulat in Berlin wich einer Anfrage aus. Danke und viele Grüße von Mhauke
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hawer Mitglied Beiträge: 89 Von:Mittelfranken Registriert: Nov 2002
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erstellt am 15.09.2004 um 08:19 Uhr
1988 wurde das Haus vom rum. Staat übernommen (Decret 223/1974). Ihr wurdet enteignet - wahrscheinlich mit 40.000,- Lei. Ihr könnt das Haus nicht mehr zurückkaufen. Zurückkaufen kann man nur die Häuser die mit dem 92 Decret vom Staat übernommen wurden (Nationalizarea)....Gruss IP: gespeichert |
el.delicado Mitglied Beiträge: 22 Von: Registriert: Nov 2003
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erstellt am 16.09.2004 um 12:57 Uhr
Hallo,ich kann nichts zu den o.g. Gesetzen sagen aber wir haben es geschafft unser Haus zurückzubekommen ohne die rum. Staatsbürgerschaft. Man kriegt nur das Haus zurück und nicht den Boden. Der wird quasi auf unbestimmte Zeit unentgeltlich gepachtet. Es steht aber scheinbar in der Diskussion dass man den Boden demnächst zugesprochen kriegt. Unser Haus hat allerdings noch dem Staat gehört und drin hat ein Mieter (Zigeuner, nicht rassistisch gemeint) gewohnt. Hätte der Staat das Haus verkauft dann hätte man uns quasi monetär entschädigt. Den Mieter hat keine Miete gezahlt so dass wir ihn nach ewigem prozessieren mit Militärgewalt entfernt haben lassen. Wenn du den Schriftverkehr, sprich Antrag usw. haben möchtest kann ich ihn dir zumailen. Meld dich, meine e.mail ist: el.delicado@gmx.de Gruß, F. IP: gespeichert |
RA Hamlescher Mitglied Beiträge: 47 Von:D, 71116 Gärtringen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 17.09.2004 um 11:20 Uhr
Hallo, gemäß dem Gesetz Nr. 10/2001 war es möglich einen Antrag auf Restitution für bis Dezember 1989 enteignete Immobilien zu stellen. Die Frist ist jedoch schon am 14.02.02 abgelaufen, d.h. der Antrag hätte über einen Gerichtsvollzieher bis zu obigem Tag gestellt werden müssen. Anscheinend habt ihr keinen Antrag gestellt. War die Immobilie noch im Eigentum des Staates bestand bzw. besteht ein Anspruch auf Rückgabe/Naturalrestitution. So konnte vermutlich auch el.delicado seine Immobilie zurück erhalten. War die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits an den damaligen Mieter verkauft besteht kein Rückgabeanspruch, sondern lediglich ein Entschädigungsanspruch. Mhauke, ihr habt aufgrund der Fristversäumung keine Möglichkeit mehr die Immobilie zurück zu erlangen. Allerdings könntet ihr die Immobilie von dem jetzigen Eigentümer kaufen, sofern dieser an Euch verkaufen will. Soweit der Käufer nicht mehr die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt, kann er lediglich Eigentum am Haus erwerben, nicht jedoch am Grundstück. Hier wird dann ein dauerndes Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Ich würde empfehlen, das Grundbuch einzusehen um die Eigentumsverhältnisse beurteilen zu können. Ob es allerdings wirtschaftlich sinnvoll ist, ein verfallenes Haus zu kaufen und zu renovieren mag ich zu bezweifeln. Aber es gibt ja auch den Erinnerungswert, den ich gut nachvollziehen kann. Grüße Hamlescher IP: gespeichert |
el.delicado Mitglied Beiträge: 22 Von: Registriert: Nov 2003
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erstellt am 20.09.2004 um 13:20 Uhr
Hallo nochmal,der Eine oder Andere hat sich bei mir gemeldet wegen den Unterlagen. Ich muss euch bis mindestens Do. 30.09. vertrösten da ich im Urlaub bin und diese Zeilen aus dem Internetcafe tippe. Die Unterlagen habe ich auf dem heimischen PC. Ich melde mich bei euch. Gruß, F. IP: gespeichert |
Grumpes Mitglied Beiträge: 39 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 03.10.2005 um 12:57 Uhr
Wie sieht es mit dem Lastenausgleich aus, den man hier in D. vom deustchen Staat für die enteigneten Besitztümer bekommen hat? In letzter Zeit fällt mir auf, daß sehr viele Sachsen ihr Eigentum zurückhaben wollen. Die denken dabei aber nicht an den Lastenausgleich... Der Beitritt Rumäniens in die EU rückt näher, danach könnte es für manche in mehreren Hinsichten unangenehme Überraschungen geben.IP: gespeichert |
rhe-al Mitglied Beiträge: 83 Von: Registriert: Dez 2003
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erstellt am 16.11.2005 um 22:48 Uhr
Zitat: Original erstellt von Grumpes: Wie sieht es mit dem Lastenausgleich aus, den man hier in D. vom deustchen Staat für die enteigneten Besitztümer bekommen hat? In letzter Zeit fällt mir auf, daß sehr viele Sachsen ihr Eigentum zurückhaben wollen. Die denken dabei aber nicht an den Lastenausgleich... Der Beitritt Rumäniens in die EU rückt näher, danach könnte es für manche in mehreren Hinsichten unangenehme Überraschungen geben.
Wer kann Konkretes zu diesen Fragen posten IP: gespeichert |
tschik Mitglied Beiträge: 11 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 17.11.2005 um 08:29 Uhr
Hallo allerseits, mir liegt ein Schreiben der Regierung von Schwaben vor und da steht folgendes: gemäß § 349 Lastenausgleichgesetz ist die Lastenausgleichsentschädigung zurückzuzahlen, wenn entschädigtes Vermögen rückübertragen oder wieder verfügbar wird oder wenn auf andere Weise dafür Ersatz geleistet wird. Also, die Rückzahlung wird erst nach der Rückerstattung in Rumänien fällig.
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Grumpes Mitglied Beiträge: 39 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 18.11.2005 um 10:14 Uhr
Zitat: Original erstellt von tschik: Hallo allerseits, mir liegt ein Schreiben der Regierung von Schwaben vor und da steht folgendes: gemäß § 349 Lastenausgleichgesetz ist die Lastenausgleichsentschädigung zurückzuzahlen, wenn entschädigtes Vermögen rückübertragen oder wieder verfügbar wird oder wenn auf andere Weise dafür Ersatz geleistet wird. Also, die Rückzahlung wird erst nach der Rückerstattung in Rumänien fällig.
Was sagt uns das? Will noch jemand unter diesen Umständen sein Besitz wiedererlangen? Wahrscheinlich nur wenn sich lohnt, wenn man den aktuellen Wert mit dem Lastenausgleich verrechnet und ein Plus dabei rauskommt. Oder man hält die Klappe, holt sich seinen Besitz zurück und wartet darauf, daß Rumänien in die EU aufgenommen wird und die rum. und d. Behörden ihre Daten abgleichen. Was dann rauskommt..!
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