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Heirat- Student- Studium!!!!!

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Autor Thema:   Heirat- Student- Studium!!!!!
lako
Mitglied

Beiträge: 2
Von:deutschland, 22337, hamburg
Registriert: Okt 2004

erstellt am 02.10.2004 um 23:04 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Leute,
ich habe eine wichtige Frage die sehr entscheident für meine zukunft ist:

ich bin afghanischer staatsbürger, habe eine aufenthaltsbefugnis die alle 2 jahre verängert wird, nun habe ich vor mit meiner verlobten mit der ciih schon 5 jahre zusammen bin Heiraten, Sie ist deutsch ....was hat das für folgen auf mein status?
Was passiert mit meinem aufenthalt.....ich bin student , bekomme ich dann gleich eine unbefristete aufenthaltserlaubnis oder muss ich ztrotzdem als student arbeiten um eine unbefristete zu bekommen

man sagt dass man nach einer heirat gleich die unbefristet bekommt- wie ist denn das damit???

IP: gespeichert

lako
Mitglied

Beiträge: 2
Von:deutschland, 22337, hamburg
Registriert: Okt 2004

erstellt am 02.10.2004 um 23:07 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
ach ja noch was,
was müsste ich denn tun um den prozess zu beschleunigen dassich eine unbefristete bekomme, da es erhebliche folgen auf mein studium und meine auslandspraktika haben wird, natürlich nur positive, aber ich will nicht das studium abrechen und arbeiten gehen damit ich die unbefristete bekomme

IP: gespeichert

Ursus
Mitglied

Beiträge: 4
Von:84546 Egglkofen
Registriert: Okt 2004

erstellt am 08.10.2004 um 13:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Ursus anzusehen!   Klicken Sie hier, um Ursus eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Iako,

wenn du deine deutsche Freundin heiratest, hast du erst mal ein Bleiberecht. Der Aufenthaltstitel wird aber in der Regel nicht gleich unbefristet vergeben. (Dauer bis zu 3 Jahre) Das kann aber von Bundesland zu Bundesland differieren. Bist du mal verheiratet, solltest du auch kein Problem mit dem Studium bzw. dem Praktikum in Deutschland haben, was das rechtliche betrifft. Vielleicht habe ich aber diese Frage nicht richtig verstanden. Vielleicht möchtest du ja mit dem "erworbenen" Aufenthaltstitel gerne ein Praktikum, z.B. in den USA erhalten, ohne VISA. Da wären dann immer noch die Visabestimmungen für einen Afghanen zu beachten, hätte also somit keine Auswirkung.

Gruß

Ursus

IP: gespeichert


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