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Thema: Hier bleiben??
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Miklos Mitglied Beiträge: 4 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 03.02.2005 um 17:04 Uhr
Hallo, für meine Freundin, aus Siebenbürgen, stehen die Chancen schlecht, das Sie die unbefristete erhält. ... vorerst möchte ich eine "richtige" Hochzeit ausschliessen... Aber was wäre, wenn wir in Las Vegas heiraten würden und die Ehe in Deutschland erst einige MOnate später beantragen? Oder was wäre, wenn wir in Rumänien heiraten würden, und aber hier den Wohnsitz anmelden würden? Dürfte Sie dann hier bleiben? IP: gespeichert |
Krass Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 04.02.2005 um 12:37 Uhr
Hallo Miklos Ich kenne das problem,Hochzeit in Las Vegae bring`s nichts,abber in Rumänien schon,aber da es ist schwieriger für dich,wenn du kein rumänen bist.Deine Freundin hat rumänische pass?Wenn YA dann ist scheisse,weil für eine hochzeit in Deutschschland braucht sie internationale geburtsurkunde mit apostille,vom notar dass sie keine kinder hat und sie war nicht mehr verheiratet(pe propie raspundere)Und vieleicht heiratsvisum(vor 3 Jahre war so)In Rumänien wie gesagt du brauchst viele papiere und dolmescher.Noch fragen?GerneIP: gespeichert |
Miklos Mitglied Beiträge: 4 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 10.02.2005 um 12:36 Uhr
Hi, danke für deine antwort. also, ich deutsch und meine freundin rumänin. wenn wir jetzt in rumänien heiraten würden, dann könnte sie hier bleiben, aber die ehe wäre hier nicht rechtsgültig, oder? was wäre denn, wenn wir uns verloben würden. dürte sie dann auch hier bleiben? IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 10.02.2005 um 13:02 Uhr
Natürlich ist eine in Rumänien geschlossene Ehe in Deutschland rechtsgültig. Axel AzzolaIP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 10.02.2005 um 13:32 Uhr
Eine Eheschließung (egal ob in Rumänien oder in Deutschland) führt zu einem Aufenthaltsrecht auf Grund der geplanten ehelichen Gemeinschaft, wenn ausländerrechtlich keine Hindernisse vorliegen (z.B. eine Ausweisung, die zuerst durch einen Antrag auf Befristung der Wirkung der Ausweisung bei der Ausländerbehörde beseitigt werden müsste). Die Verlobung führt in der Praxis noch nicht zu einer ausländerrechtlich verwertbaren Position.Die Eheschließung in Deutschland ist nach meiner Erfahrung einfacher als in Rumänien. Infos (und zwar zuverlässige) erteilt das Standesamt bei einer Vorbesprechung, wo auch eine Liste mit den vorzubereitenden Papieren erstellt wird. Die Apsotille auf der Geburtsurkunde wird nicht immer verlangt (hängt von mehreren Faktoren und der jeweiligen Praxis des zuständigen Oberlandesgerichts im Verfahren zur Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ab, welches vom Standesamt automatisch eingeleitet wird). Viel Erfolg IP: gespeichert |
Krass Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 17.02.2005 um 13:04 Uhr
Hallo,Fabritius hat rect eine eheschlißung in Deutschland ist einfacher als in Rumänien,denk nicht mehr so viel,nimm dein Schatz und ab zum Standesamt,da kriegst du eine liste mit den vorzubereiteden papiere,und dann siehst du was brachst du und was nicht.Viel glück.IP: gespeichert |