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Antrag auf Aufnahme nach dem BVFG

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Autor Thema:   Antrag auf Aufnahme nach dem BVFG
lili
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Feb 2005

erstellt am 21.02.2005 um 20:45 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
da ich weder Telnr noch Anschrift ihrer Kanzlei kenne, möchte ich sie auf diesem Wege wegen folgender Angelengenheit kontaktieren.
Wir sind dabei unseren Antrag auf Aufnahme nach dem BVFG ab zugeben und würden es gerne vorher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Bitte lassen sie mich wissen, ob sie bereit sind sich den Antrag an zu schauen, bzw. wie lange es dauern würde und wv. es kosten würde.
Vielen Dank im voraus.

IP: gespeichert

Elfi
Mitglied

Beiträge: 219
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 21.02.2005 um 21:26 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
[QUOTE]

[Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.]

IP: gespeichert

lili
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Feb 2005

erstellt am 21.02.2005 um 21:35 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Elfi,

vielen Dank für die Info.
Gruß,
Lili

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 21.02.2005 um 22:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Lilli

ich bin gerne bereit, den Antrag durchzusehen, berechnen würde ich dafür eine Grundgebühr als Erstberatungsgebühr.

Wichtig ist, dass der Antrag noch aus dem Herkunftsgebiet gestellt und auch das Ergebnis dort abgewartet wird. Ansonsten muss zusätzlich zu den anderen Voraussetzungen noch eine besondere Härte belegt werden (§27 II BVFG).

Viele Grüße

IP: gespeichert


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