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Thema: Antrag auf Aufnahme nach dem BVFG
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lili Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 21.02.2005 um 20:45 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, da ich weder Telnr noch Anschrift ihrer Kanzlei kenne, möchte ich sie auf diesem Wege wegen folgender Angelengenheit kontaktieren. Wir sind dabei unseren Antrag auf Aufnahme nach dem BVFG ab zugeben und würden es gerne vorher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Bitte lassen sie mich wissen, ob sie bereit sind sich den Antrag an zu schauen, bzw. wie lange es dauern würde und wv. es kosten würde. Vielen Dank im voraus.
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Elfi Mitglied Beiträge: 219 Von: Registriert: Apr 2004
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erstellt am 21.02.2005 um 21:26 Uhr
[QUOTE] [Dieser Beitrag wurde von Elfi am 17.01.2007 editiert.] IP: gespeichert |
lili Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 21.02.2005 um 21:35 Uhr
Hallo Elfi,vielen Dank für die Info. Gruß, Lili IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 21.02.2005 um 22:47 Uhr
Hallo Lilliich bin gerne bereit, den Antrag durchzusehen, berechnen würde ich dafür eine Grundgebühr als Erstberatungsgebühr. Wichtig ist, dass der Antrag noch aus dem Herkunftsgebiet gestellt und auch das Ergebnis dort abgewartet wird. Ansonsten muss zusätzlich zu den anderen Voraussetzungen noch eine besondere Härte belegt werden (§27 II BVFG). Viele Grüße IP: gespeichert |