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Verfällt meine rum. Staatsbürgerschaft automatisch?

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Autor Thema:   Verfällt meine rum. Staatsbürgerschaft automatisch?
timsen
Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Feb 2005

erstellt am 25.02.2005 um 21:37 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen!
Ich bin '87 in Rumänien geboren und lebe seit 1990 ausschließlich in Deutschland. Bisher hatte ich eine doppelte Staatsbürgerschaft, allerdings habe ich (aus unsicherer Quelle) gehört, dass die rumänische Staatsbürgerschaft nach Vollendung des 18 Lebensjahres automatisch verfällt. Ist das nur ein Gerücht oder stimmt das? Falls das weiterhilft: mein rumänischer Pass ist schon seit etlichen Jahren abgelaufen und einen neuen habe ich nicht machen lassen. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit meiner Frage weiterhelfen könnte.

Gruß, Timsen

IP: gespeichert

Will
Mitglied

Beiträge: 35
Von:Bielefeld
Registriert: Nov 2000

erstellt am 26.02.2005 um 01:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Will anzusehen!   Klicken Sie hier, um Will eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo timsen,

leider verfällt die rumänsiche Staatsbürgerschaft nicht einfach so, Du mußt sie schon selbst kündigen. Du mußt bei der Rumänischen Botschaft in Berlin einen Antrag stellen, der Dich etwas über 500 Euro kostet und circa ein Jahr in Anspruch nimmt. So lange braucht der rum. Staat nämlich, für was auch immer das sein mag. Jedenfalls weiß er, wie er den Leuten das Geld abknöpfen soll. Vorher mußt Du aber noch einen Nachweis erbringen, daß Du keine Schulden bei dem rumänischen Staat hast. Dafür mußt Du vor Ort, also in Deinem Geburtsort, persönlich vorstellig werden und eine derartige Bescheinigung anfordern. Diese Bescheinigung mußt Du bei der Botschaft in Berlin einreichen und dann erst kann die einjährige Prozedur beginnen. Die Bescheinigung braucht Du, obwohl Du damals noch minderjährig warst. Nachdem Du nach dem einen Jahr von der rum. Botschaft über das Erlöschen der rum. Staatsbürgerschaft informiert wirst, mußt Du dann nochmals ca. 35 Euro für eine schriftliche Bestättigung zahlen, falls Du denn eine haben möchtest.
Falls Deine Eltern bzw. Dein Vater, seine Staatsbürgerschaft vor Vollendung Deines 18 Lebensjahres abgesagt haben sollte, wurde damit auch Deine Staatsbürgerschaft aufgehoben. Das galt zumindest bis vor einigen Jahren. Alles Weitere erfährst Du bei der Rumänischen Botschaft in Berlin.

Will


IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 27.02.2005 um 10:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Will:
Hallo timsen,

... Du mußt sie schon selbst kündigen


wenn Du sie loshaben willst. Es gibt auch Gründe, sie zu behalten. Das muss jeder selbst für sich entscheiden. Hier ist derzeit viel Unsicherheit "auf dem Markt".

Wenn jemand bereits beide StA hat, kann er auch beide behalten. Wenn jemand die R-StA mal aufgegeben hat und diese jetzt zurück möchte, verliert er automatisch mit Wiederannahme der anderen StA die Deutsche, wenn er nicht eine Beibehaltungsgenehmigung vorher bekommen hat.
Die aktuellen Nachrichten, mann müsse dringend eine bestehende doppelte Staatsangehörigkeit aufgeben, sonst gäbe es Probleme, betreffen uns NICHT.

Viele Grüße

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