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Verlängerung der Aufenthaltbewilligung während eines Einbürgerungsantrages

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Autor Thema:   Verlängerung der Aufenthaltbewilligung während eines Einbürgerungsantrages
teo481
Mitglied

Beiträge: 2
Von:NRW, 33178 Borchen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 06.06.2005 um 21:36 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Muss man die Aufenthaltbewilligung verlängern lassen, wenn diese ausläuft, obgleich man bereits seit einem halben Jahr einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung gestellt hat? Wenn ja, reicht die Kriterienerfüllung für die Einbürgerung oder müssen die Kriterien für die Aufenthaltsbewilligung erneut erfüllt werden?

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 07.06.2005 um 12:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,
solange man kein d. Staatsbürger ist, gelten die Gesetze für Ausländer. Egal ob ein Einb.antrag gestellt wurde oder nicht.

Servus,
Josef

IP: gespeichert

teo481
Mitglied

Beiträge: 2
Von:NRW, 33178 Borchen
Registriert: Jun 2005

erstellt am 07.06.2005 um 12:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Kann denn der bereits laufende Antrag als Verlängerungsgrund für die Aufenthaltsbewilligung angeführt werden?

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 08.06.2005 um 09:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
weiß ich nicht, mußt bei der Ausländerbehörde nachfragen. Kostet dich nur ein Anruf.
Servus,
Josef

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