Autor
|
Thema: Sorgerecht - Unterhaltsansprüche
|
Nathalie Mitglied Beiträge: 7 Von:Deutschland, 83024 Rosenheim Registriert: Jan 2004
|
erstellt am 11.07.2005 um 21:28 Uhr
Lieber Herr Rechtsanwalt Fabrizius,seit dem 01.10.04 ist mein rumänischer Freund geschieden. Wir möchten, nachdem ich Deutsche bin und auch hier in Deutschland lebe, nunmehr ebenfalls in Deutschland heiraten. Bei dem Merkblatt, das ich vom Stadesamt erhielt, ist auch der Punkt Sorgerecht genannt. Mein Freund hat eine 15jährige Tochter, die bei ihrer Mutter, die auch das Sorgerecht bei der Scheidung erhielt, in Rumänien lebt. Hier stellt sich nun die Frage, wie es sich es sich mit den Unterhaltszahlungen verhält, nachdem wir geheiratet haben. Richten sich diese denn nach seinem neuen Einkommen in Deutschland oder ist hier das Urteil aus Rumänien bindend, wonach er 1/4 seines Gehalts an seine Exfrau bezahlen muss und das er auch derzeit einhält. Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Nathalie
IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
|
erstellt am 31.07.2005 um 00:09 Uhr
Bei Scheidung in Rumänien nach rumänischem Recht dürften sich auch alle Folgesachen nach rumänischem Recht richten. Sehe also wenig Chancen. Eine Entscheidung aus Rumänien in dieser Sache ist auch in Deutschland vollstreckbar. Ich würde daher in RO prüfen lassen, ob eine Änderung möglich ist (Anwalt in Rumänien fragen). Viele GrüßeIP: gespeichert |
Nathalie Mitglied Beiträge: 7 Von:Deutschland, 83024 Rosenheim Registriert: Jan 2004
|
erstellt am 05.08.2005 um 21:50 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich dachte mir schon so etwas ähnliches. Ich werde meinen Freund in Rumänien davon unterrichten. Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen NathalieIP: gespeichert |