erstellt am 27.07.2005 um 17:00 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Fabritius,in einem länger zurückliegenden Fall von Lastenausgleich für Spätaussiedler in größerem Umfang für einen Landwirtschaftlichen Großbetrieb, wurde ein Lastenausgleich für Grund und Boden, für Gebäude und für landwirtschaftliche Betriebsmittel gewährt.
Sollte sich nun, durch geänderte rumänische Gesetze, eine Möglichkeit der Restitution ergeben, wäre, nach dem deutschen Gesetz, eine Rückzahlung des Lastenausgleiches samt Zinsen fällig. Nun meine Fragen:
1. Da ja nur noch der Grund und Boden existent ist und so mit restituierbar wäre, würde auch die Rückzahlungspflicht sich nur auf diesen Anteil beschränken?
2. Wie hoch muss man die Zinsen zu dem Rückzahlungspflichtigen Betrag ansetzen?
Mit freundlichen Grüßen
misch11
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Herzliche Grüße an alle Leser.
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