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Prokura vom Notar für Rumänien

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Autor Thema:   Prokura vom Notar für Rumänien
elke11
unregistriert
erstellt am 25.08.2005 um 15:44 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Herr Fabritius. Ich habe eine Frage. Es geht um meine rumänische Geburtsurkunde, die ich für die Heirat hier in D benötige. Laut Amt in Hermannstadt kann ich einer Person eine Prokura die von einem Notar in Deutschland erstellt wird, erteilen, mit der er/sie dann zum Standesamt gehen kann und die Geb.Urkunde für mich holen. Diese Prokura muss aber eine "apostila" haben, gemäß der Hager Konvention vom 5. Okt. 1961. Die Frage ist nun, heißt hier Prokura nun einfah Vollmacht oder wirklich Prokura im Sinne des Handelsgesetzes. Kann ich da einfach einen Notar meiner Wahl damit beauftragen und noch wichtiger - was kostet das alles. Laut Amt in RO wird diese Prokura von einem Notar in RO übersetzt un erst dann kann die Urkunde abgeholt weren. Danke für die Aufklärung in diesem herrlichen Amts-Dschungel! ;-)

[Dieser Beitrag wurde von elke11 am 26.08.2005 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 29.08.2005 um 21:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Da ist das Amt in Rumänien aber sehr päpstlich... Procura in diesem Sinne heist einfach "Vollmacht" und hat nichts mit deutschem Handelsrecht zu tun.

Beim Notar reicht eine "Unterschriftsbeglaubigung" ca. 10-15 €, wenn die Vollmacht vorgeschrieben mitgebracht wird - ja keine teure "Beurkundung" verlangen. Die Apostille erteilt dann das Landgericht - Kosten ca. 10 €.

Es ist aber nicht üblich, nur für die Abholung einer Urkunde eine Vollmacht mit "apostille" zu verlangen. Üblich ist das, wenn ein Grundstück im Grundbuch übertragen wird oder wenn eine Ehe geschlossen werden soll auf der Urkunde selbst. Aber nicht zur Abholung einer Urkunde, die auch per Post zugeschickt werden könnte...

Hier spielen die Rumänen mal wieder Kindergarten und meinen, weil Du eine Geburtsurkunde mit Apostille willst, muss auch die Vollmacht zur Abholung eine Apostille haben... Sie lernen es wohl nie...


Viel Freude

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 29.08.2005 editiert.]

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elke11
unregistriert
erstellt am 30.08.2005 um 18:01 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Lieben Dank für die Antwort Herr Fabritius!!!

Wird bestimmt alles glatt gehen....und wir können dann endlich - wie sagt man so schön - den "Hafen der Ehe" ansteuern!

Schönen Gruß, Elke

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Hamlescher
Moderator

Beiträge: 15
Von:D-71116 Gärtringen
Registriert: Okt 2004

erstellt am 01.09.2005 um 14:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hamlescher anzusehen!   Klicken Sie hier, um Hamlescher eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das Amt in Rumänien ist auch nicht päpstlicher als das Amt in Deutschland. Und darüber ist es sowohl in Deutschland als auch in Rumänien üblich, eine Vollmacht zu verlangen, wenn eine andere Person eine Urkunde von einem Amt in Empfang nimmt, soweit nicht die betroffene Person selbst diese Handlung vornimmt.

Deshalb ist ein "procura" i. Sinne einer Vollmacht erforderlich. Ein in Deutschland erstellte Vollmacht wird jedoch in Rumänien nur dann anerkannt, wenn sie überbeglaubigt ist, d.h. mit einer "Apostille" versehen. Das besagt nämlich gerade die Haager Konvention, und die gilt sowohl in Deutschland als auch in Rumänien.

Deshalb wird auch in Rumänien zumindest diesbezüglich sehr genau auf die Einhaltung der Formalitäten geachtet, damit auch der Missbrauch eingedämmt wird.

Das hat mit "lernen" nichts zu tun, Herr Kollege Fabritius. Oder würde in Deutschland eine Personenstandsurkunde ohne Vorlage einer Vollmacht aushändigen?? Bestimmt nicht. Die würden ebenfalls eine Vollmacht mit Apostille verlangen, soweit der Vollmachtgeber in RO wohnhaft ist.

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 04.09.2005 um 23:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Mann könnte meinen, zwei Juristen = drei Standpunkt..

Aber nur ungenau gelesen.

Ich hatte nicht das Verlangen nach einer Vollmacht als "Kindergarten" abgetan (natürlich benötigt man eine Vollmacht). Aber doch keine notariell beglaubigte mit Apostille zum Abholen einer Geburtsurkunde (genauer: Abschrift aus dem Geburtenregister).

Notarielle Beglaubigung und Apostille sind nur bei besonders formbedürftigen (weil wichtigen oder folgenschweren) Geschäften erforderlich. Dazu gehört das Abholen einer Ausfertigung einer Geburtsurkunde (von der ich auch eine zweite oder dritte holen kann) doch wirklich nicht.

Auch in Deutschland benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille nur in seltenen Ausnahmen - und ganz bestimmt nicht zum Abholen einer Geburtsurkunde. Hier reicht eine "einfache" unterzeichnete Vollmacht. Das reicht auch den meisten Dorf- und Stadtverwaltungen in Rumänien, nur einige sind "speziell".

Es ist der Streit um des Kaisers Bart: wenn ein Amt in Rumänien "speziell" ist, dann gehe ich doch den Weg des geringeren Widerstandes und besorge halt die (ohne Grund) geforderte notarielle Vollmacht, einfach um zu meinem Ziel zu kommen. Genau deshalb hatte ich vorher auch die Tips dazu gegeben, wie das kostengünstig und schnell geht.

Aber argumentativ verteidigen würde ich diesen "Kindergarten" deswegen noch lange nicht, Herr Kollege

Beispiele für "Kindergärtnereien" in der Administration unseres ehemaligen Heimatlandes gibt es übrigens noch viele, und das hat glaube ich so einiges mit "Lernen" zu tun und auch mit "Verständnis". Diese Meinung ist selbst in Rumänien in Fachkreisen vorherrschend. Fachsimpeln darüber würde Spaß machen, hier aber leider den Rahmen sprengen.

Viele Grüße

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elke11
unregistriert
erstellt am 14.09.2005 um 13:19 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Herr Fabritius.
Alles hat super geklappt. 11,60 € beim Notar und 15 beim Landgericht. Die Urkunde ist auf dem Weg nach Rumänien!
Lieben Dank für Ihre Hilfe!!
Gruß, Elke

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