erstellt am 04.09.2005 um 23:52 Uhr
Mann könnte meinen, zwei Juristen = drei Standpunkt.. Aber nur ungenau gelesen.
Ich hatte nicht das Verlangen nach einer Vollmacht als "Kindergarten" abgetan (natürlich benötigt man eine Vollmacht). Aber doch keine notariell beglaubigte mit Apostille zum Abholen einer Geburtsurkunde (genauer: Abschrift aus dem Geburtenregister).
Notarielle Beglaubigung und Apostille sind nur bei besonders formbedürftigen (weil wichtigen oder folgenschweren) Geschäften erforderlich. Dazu gehört das Abholen einer Ausfertigung einer Geburtsurkunde (von der ich auch eine zweite oder dritte holen kann) doch wirklich nicht.
Auch in Deutschland benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille nur in seltenen Ausnahmen - und ganz bestimmt nicht zum Abholen einer Geburtsurkunde. Hier reicht eine "einfache" unterzeichnete Vollmacht. Das reicht auch den meisten Dorf- und Stadtverwaltungen in Rumänien, nur einige sind "speziell".
Es ist der Streit um des Kaisers Bart: wenn ein Amt in Rumänien "speziell" ist, dann gehe ich doch den Weg des geringeren Widerstandes und besorge halt die (ohne Grund) geforderte notarielle Vollmacht, einfach um zu meinem Ziel zu kommen. Genau deshalb hatte ich vorher auch die Tips dazu gegeben, wie das kostengünstig und schnell geht.
Aber argumentativ verteidigen würde ich diesen "Kindergarten" deswegen noch lange nicht, Herr Kollege
Beispiele für "Kindergärtnereien" in der Administration unseres ehemaligen Heimatlandes gibt es übrigens noch viele, und das hat glaube ich so einiges mit "Lernen" zu tun und auch mit "Verständnis". Diese Meinung ist selbst in Rumänien in Fachkreisen vorherrschend. Fachsimpeln darüber würde Spaß machen, hier aber leider den Rahmen sprengen.
Viele Grüße