SbZ
AKTUELL
Über
uns
Land
und Leute
Service
und Dialog
Organisationen
und Einrichtungen
Helft
uns helfen

Kontakt
Siebenbürgen, Rumänien, Siebenbuerger.de-Startseite

© Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
» Diskussionsforen-Nutzungsbedingungen

Homepage Siebenbürgen
Suchen


Diskussionsforen


Newsletter


Chat


Gästebuch


E-Postkarten


Siebenbürger Kleinanzeigen-
markt




Impressum
Datenschutz


Dieses Forum wurde geschlossen. Sie finden unser neues Forum unter www.siebenbuerger.de/forum/
Eine neue Benutzeranmeldung ist erforderlich. Registrieren Sie sich jetzt >>


Diskussionsforen
Soziale und rechtliche Integration
Expertenanfrage: Erbschein und Wiedererlangung von Eigentum in Rumänien

Neues Thema erstellen  
Registrieren | Ihr Profil | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Expertenanfrage: Erbschein und Wiedererlangung von Eigentum in Rumänien
c51888
Mitglied

Beiträge: 13
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 19.09.2005 um 12:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von c51888 anzusehen!   Klicken Sie hier, um c51888 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Landsleute und Experten

Ich habe zwei Fragen an Euch:

Wie belege ich dem Amt bei dem ich den Antrag auf Rückgabe stelle, die Besitzansprüche für Immobilien die meinen Eltern enteignet wurden? Mein Vater ist nämlich 1967 in Rumänien verstorben und meine Mutter (mit Doppelstaatsbürgerschaft, d.h. immer noch mit rum. Staatsbürgerschaft) 1998, hier in Deutschland.
Habe also zwei Todesscheine (rumänisch(und in deutscher übersetzung-Vater) und NUR deutsch(Mutter).

Stellt mir in Rumänien ein Notar daraus einen Erbschein aus? Und wenn dann auch wenn die anderen Erben (meine 3 Geschwister dort bei der Beantragung nicht anwesend sind?) unter alleiniger Vorlage der Todesscheine?
Wie erlang ich den Erbschein der die Anspruchsberechtigung nachweist (Certificat de mostenitor) sonst?

Zweite Frage: Falls man nach dem Gesetz 10/2001 (inzwischen geändert und neu veröffentlicht durch das Gesetz 247/2005) keinen Antrag auf die Rückgabe von Handelsbetrieben/-immobilien gestellt hat; kann man dieses noch jetzt tun, oder gilt die Fristenregelung des ursprünglichen Gestzes 10/2001 die im September 2002 ausgelaufen ist? Nach kompletter Überarbeitung/Veränderung eines Gesetzes müssten eigtl neue Fristen zu laufen beginnen... Siehe auch die Information des Österreichischen Auswärtigen Amtes http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=3624&LNG=de :

"1. Allgemeines:
Es wurde – nachdem die Antragsfrist für Restitutionsanträge am 14. September 2002 abgelaufen war - natürlichen und juristischen Personen, die die ursprünglichen und seither abgelaufenen Fristsetzungen, versäumt hatten, nunmehr nochmals eine kurzfristige Möglichkeit eingeräumt wird, Restitutionsanträge zu stellen..."

Mit Herzlichem Dank für schnelle Kommentare,

Johann Schulz

IP: gespeichert

el.delicado
Mitglied

Beiträge: 22
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 22.09.2005 um 09:35 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe den Antrag schon 2001 gestellt. Die Sachlage war so dass meine Oma gestorben ist und ihr Anteil zu gleichen Teilen auf meinen Vater und seine Geschwister übergegangen ist. Ich habe nur den Totenschein vorgelegt und im Begleitbrief eben geschrieben dass ihr ehemaliges Eigentum bzw. Ansprüche auf Eigentum zu gleiche Teilen an die Kinder (sprich Vater und Co.) weitergegeben wurde. Sonst nichts, kein Erbenschein. Ich bin im Prinzip von der natürlichen Erbfolge ausgegangen. Ist so auch durchgekommen.

Zu der 2. Frage kann ich nichts sagen, sorry.

Gruß, F.

IP: gespeichert


Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:


Weitere siebenbürgische Diskussionsforen finden Sie auf den Seiten der Siebenbürgen Community Rokestuf.de

Kontakt | Siebenbürgen Rumänien Portal

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Version von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.46a




Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de



Sitemap
Haftungsausschluss
Seite empfehlen
Für Ihre Homepage
Ihr Link zu uns

nach oben