erstellt am 19.09.2005 um 12:43 Uhr
Liebe Landsleute und ExpertenIch habe zwei Fragen an Euch:
Wie belege ich dem Amt bei dem ich den Antrag auf Rückgabe stelle, die Besitzansprüche für Immobilien die meinen Eltern enteignet wurden? Mein Vater ist nämlich 1967 in Rumänien verstorben und meine Mutter (mit Doppelstaatsbürgerschaft, d.h. immer noch mit rum. Staatsbürgerschaft) 1998, hier in Deutschland.
Habe also zwei Todesscheine (rumänisch(und in deutscher übersetzung-Vater) und NUR deutsch(Mutter).
Stellt mir in Rumänien ein Notar daraus einen Erbschein aus? Und wenn dann auch wenn die anderen Erben (meine 3 Geschwister dort bei der Beantragung nicht anwesend sind?) unter alleiniger Vorlage der Todesscheine?
Wie erlang ich den Erbschein der die Anspruchsberechtigung nachweist (Certificat de mostenitor) sonst?
Zweite Frage: Falls man nach dem Gesetz 10/2001 (inzwischen geändert und neu veröffentlicht durch das Gesetz 247/2005) keinen Antrag auf die Rückgabe von Handelsbetrieben/-immobilien gestellt hat; kann man dieses noch jetzt tun, oder gilt die Fristenregelung des ursprünglichen Gestzes 10/2001 die im September 2002 ausgelaufen ist? Nach kompletter Überarbeitung/Veränderung eines Gesetzes müssten eigtl neue Fristen zu laufen beginnen... Siehe auch die Information des Österreichischen Auswärtigen Amtes http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=3624&LNG=de :
"1. Allgemeines:
Es wurde – nachdem die Antragsfrist für Restitutionsanträge am 14. September 2002 abgelaufen war - natürlichen und juristischen Personen, die die ursprünglichen und seither abgelaufenen Fristsetzungen, versäumt hatten, nunmehr nochmals eine kurzfristige Möglichkeit eingeräumt wird, Restitutionsanträge zu stellen..."
Mit Herzlichem Dank für schnelle Kommentare,
Johann Schulz