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Thema: Einbürgerung in Deutschland und Wehrdienst
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Val Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Okt 2005
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erstellt am 14.10.2005 um 14:31 Uhr
Guten Tag !Ich habe folgende Frage: Ich bin 25 Jahre alt, Student und habe ukrainische Staatsangehörigkeit. Ich bin vor 7 Jahren nach Deutschland übergesiedelt und möchte jetzt einen Antrag auf die Einbürgerung stellen. Nun interessiert mich, wie es mit der Wehrdienst aussieht? Muss ich nach erfolgreicher Einbürgerung noch Wehrdienst machen, da ich noch 25 Jahre alt bin? Ich bedanke mich für alle Antworten voraus. IP: gespeichert |
Peter1000 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Nov 2005
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erstellt am 11.11.2005 um 19:14 Uhr
Hallo Val, das Höchstalter für die Einberufung ist 32 Jahre. Wenn du also älter als 32 Jahre alt bist, wirst du nicht mehr einberufen und musst dann keinen Grundwehrdienst mehr leisten. So steht es glaube ich im Wehrpflichgesetz. Lesen kannst du es hier: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html , es ist der Paragraf 5. Viele Grüße Peter IP: gespeichert |