erstellt am 16.11.2005 um 12:16 Uhr
Hallo erstmal und ein großes lob ans gesamte forum für die vielen hilfreichen tipps!Habe mich durchs gesamte forum durchgekämpft,konnte aber leider keine passenden beiträge für mein problem finden.hoffe dennoch das mir eventuell jemand helfen kann.
mein problem ist wie folgt:
meine zukünftige frau und ich wollen in fünf wochen heiraten.sie ist aus polen,aber im besitz der deutschen staatsbürgerschaft (denken wir zumindest).als unterlagen haben wir die geburtsurkunde schon besorgt,zudem brauchen wir noch den vertriebenenausweis.
den haben wir von ihren eltern bekommen mußten dabei aber mit erschrecken feststellen das meine frau dort nicht eingetragen wurde.sie ist ein jahr später(1988)als ihre eltern und schwester eingereist(1987).ihr vater sagte uns dass ihm damals gesagt wurde eine nachtragung wäre nicht nötig,da anhand des ausweises und der geburtsurkunde ersichtlich wäre das sie seine tochter ist.ist das wirklich andem oder war es nur deutsche amtsfaulheit???
vorallem hat meine frau alle anderen papiere dieses landes.perso,reisepass,sozialauseis,etc.
sie lebt ja nun auch schon 17 jahre hier und arbeitet ja auch.es gab auch noch nie komplikationen.selbst der vertriebenenausweis mußte nie vorgelegt werden.wie wichtig ist die eintragung in diesem ausweis,oder kann man sie nachtragen lassen???
hoffe halt das uns eventuell jemand helfen kann,damit unser wunschtermin doch noch möglich ist.
danke schonmal vorab an alle helfenden.
mfg zauberglas