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Thema: Beibehaltungsantrag
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Bernd-Dieter Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Dez 2005
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erstellt am 18.12.2005 um 18:25 Uhr
Frage: Ich bin bald 60 und würde die rumänische Staatsbürgerschaft, auf die ich 1984 verzichtet habe(Nachweis liegt vor), gerne wieder annehmen- als zweite Staatsbürgerschaft, um im Alter zumindest den Sommer dort zu verbringen, Häuschen mit Garten zu kaufen, usw. Ich bin Spätaussiedlerin, Volkszugehörigkeit: Rumänin, alle meine Brüder und deren Familien wohnen noch dort. Ein Bruder ist krank, ich könnte ihn ggf. so besser pflegen. Welche Chancen habe ich, eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen? Kann jemand Erfahrungswerte angeben? Mit Dank für Eure Hilfe, MariaIP: gespeichert |
xyz Mitglied Beiträge: 41 Von: Registriert: Mai 2004
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erstellt am 19.12.2005 um 13:23 Uhr
Eine andere (rumänische) Staatsangehörigkeit kann man nur annehmen, wenn man die deutsche ablegt, mit allen Konsequenzen. Man muss aber nicht die rumänische Staatsangehörigkeit haben um in Rumänien zu leben.IP: gespeichert |
Bernd-Dieter Mitglied Beiträge: 2 Von: Registriert: Dez 2005
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erstellt am 19.12.2005 um 14:24 Uhr
Das stimmt so eindeutig nicht- mal googeln bzgl. Beihehaltungsgenehmigung und Umfeld!!! es gibt- aber wohl sehr begrenzte- Möglichkeiten! (ebenfalls Google, BVA etc. ansehen) BerndtIP: gespeichert |
anira Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 19.12.2005 um 15:03 Uhr
Hallo,mein Schwiegervater ist vor 4 Jahren zurück nach Rumänien gezogen.Ob er die rumänische Staatsbürgerschaft noch hatte weiss ich nicht.Bei ihm war es `repatriere`.Da er uns zu Weihnachten besucht,werde ich ihn fragen wie alles abgelaufen ist und werde mich dann nochmals melden.IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 20.12.2005 um 12:42 Uhr
Hallo, wenn "repatriere" ist, dann hatte er die Ro. STBG, nur die können "repatriiert" werdenIn den Beibehaltungsantrag, muss begründet werden, warum die Ro annehmen und die D beibehalten möchte. Mein Tipp, warten Sie bis Ro zu der EU gehört, dann muss man nicht mehr begründen. (Antrag muss aber weiterhin gestellt werden) $12 STAGB Servus, Josef IP: gespeichert |
anira Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Dez 2004
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erstellt am 30.12.2005 um 11:28 Uhr
Hallo.Ja ,es stimmt.Bei meinem Schwiegervater war es "repatriere" ,weil er die rum. Staatsbürgerschaft noch hatte.IP: gespeichert |