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Autor Thema:   Alteigentum u.a.
MK
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Beiträge: 1
Von:BW 71665 Vaihingen/Enz
Registriert: Jan 2006

erstellt am 08.01.2006 um 07:32 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Herr Fabritius,
im Sommer letzten Jahres erlebte meine Mutter eine böse Überraschung - nach 21 - jährigem Aufenthalt in der BRD wurde sie plötzlich als Beklagte vom Hermannstädter Gericht zum Termin geladen. Meine Mutter ist 1984 offitiell ausgewandert, als ich ihr hier bei ihren Behördengängen behilflich war, stellte ich fest dass sie in Rumänien nur einen Teil der damals üblichen " Entschädigung " erhalten hatte. Wir haben das nicht weiter verfolgt, weil es uns egal war. Es ging damals um eine Erbengemeinschaft mit meiner Tante und außerdem um ein Geschäfts - und ein Wohnhaus. Beide Schwestern waren zu gleichen Teilen Eigentümerinnen. Meine Tante verkaufte vor ihrer Ausreise 1987 ihren Anteil am Wohnhaus an eine ru. Familie.
Nun, nach 21 Jahren heißt es, meine Mutter ist im Grundbuch des Wohnhauses noch als Eigentümerin eingetragen und die rum. Familie hat meine Mutter auf die Löschung dieses Eintrages verklagt. Da meine Mutter mittlerweile 75 Jahre alt ist, Haus und Hof völlig verunstaltet sind, hat keiner mehr ein wie auch immer geartetes Interesse an dieser Immobilie.
Um dieses zu klären, nahm ich einen Beratungstermin bei einem Anwalt wahr und wollte Auskunft zu der Möglichkeit der Verjährung, Versäumnisurteil und, wenn denn nötig, RS - einschalten, zumindest für die Beratungsgebühr.Was rauskam war eine, m.E. unverhältnismäßig hohe Vorschussrechnung für irgendwelche Tätigkeiten - nur, der Anwalt hat weder von meiner Mutter noch von mir bisher eine Vollmacht erhalten, genauso wenig wie sein rumänischer Kollege. Monatelang hatten wir von dem Herren nichts mehr gehört,die Rechnung wurde nicht bezahlt,bzw. beanstandet, und nun kam eine Mahnung, es wurde angeblich von dem rumänischen Anwalt eine Terminverlegung beantragt, ein Gutachter eingeschaltet - uns wurden irgendwelche Namen genannt, ohne dass wir a) jemanden beauftragt hätten, und b)die Möglichkeit haben zu prüfen ob und wer wirklich etwas unternommen hat.
Das nicht Nachvollziehbare bei der ganzen Geschichte ist die Tatsache dass meine Mutter weitere Ladungen erhält, u.a.immer neue Kläger auftauchen, und - das Gericht hat bis heute keine korrekte Anschrift meiner Mutter. Diese Dokumente wandern durch die ganze Republik ehe sie dann irgendwann bei meiner Mutter landen - immer 3-4 Tage vor dem nächsten Verhandlungstermin. So sehr unterschiedlich kann das rum. Recht m.E. nicht gehändelt werden, dass ein RA der sich dem Gericht gegenüber (angeblich) als vertretungs/handlungsbefugt legitimiert hat, von diesem ignoriert wird, oder? Auf meine Fragen, bzw. Auskunftsverlangen hin hat der RA äußerst aggressiv reagiert, mit Strafanzeige wg. Verleumdung und übeler Nachrede(?), weiteren Rechnungen, etc. gedroht.
Was sollen wir davon halten?
M.f.G.
MK

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