erstellt am 11.01.2006 um 13:06 Uhr
Hallo,ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit *vor* dem Antrag auf Wiedereinbürgerung in Rumänien schadet nicht. Ich würde die Beibehaltungsgenehmigung so schnell wie möglich beantragen, da Rumänien schrittweise das Erbrecht modifiziert und Ausländer in absehbarer Zeit auch Grundeigentum erwerben können.
Die Beibehaltung wird in der Regel genehmigt, wenn außergewöhnliche Belastungen dadurch vermieden werden. Und ein Grundstückserwerb könnte dazu zählen (Einzelfallprüfung).
Im Bedarfsfall hilft auch ein Rechtsanwalt.