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Unbefristeter Aufenthalt, ohne Pass, ohne Staatsangehörigkeit

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Autor Thema:   Unbefristeter Aufenthalt, ohne Pass, ohne Staatsangehörigkeit
reni99
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Raum Stuttgart
Registriert: Feb 2006

erstellt am 18.02.2006 um 23:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von reni99 anzusehen!   Klicken Sie hier, um reni99 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Meine Bekannte hat ein Problem und möchte Ihr helfen. Sie ist in der Ehemaligen UDSSR geboren in Kasahstan. Sie ist von dort nach Estland gezogen. Inzwischen haben sich die Staaten geteilt. Im Estland hat sie ein Aufenthalt bekommen die man immer verlängert mußte. Hat ein Este geheiratet aber trotzdem nicht das Recht für die Einbürgerung.Hier müsste man die Sprache beherrschen. Sie hat im Januar 1997 geheiratet und im Ianuar 97 nach Deutschland ausgesiedelt. Der Mann hat die Deutsche Pappiere aber Sie nicht. Denn sie waren nicht mindestens 3 Jahre verheiratet. Nach 2 Jahre hat der Mann Sie verlassen. Da sie ein gemeinsames Kind haben, hat Sie Anspruch auf eine Unbefristete Aufenthalt. Bis hier war alles klar.
Ihr Reisepass ist abgelaufen. Sie hat das nicht bemerkt, nur dann wo sie eingeladen war im Rathaus für den Unbefristeten Aufenthalt. Dann haben sie ihr ein kleines Papierchen gegeben mit 1 Jahr gültigkeit, worauf die Unbefristete Stempel drauf war. Sie wurde gebeten ein Pass bei estnischen Behörden zu beantragen. Da sie dort auch Ausländer war und hat das Land einfach ohne sich abzumelden verlassen, bekommt kein Pass. Sie hätte Anspruch nur wenn sie im Estland wohnen würde. Dan hat sie ein Brief für die Kasachische Botschaft geschrieben, ohne erfolg;sie ist keine Kasachin sie müsste da wohnen. Beim Russischen Botschaft genau dasselbe.Die deutsche haben sie gebeten einen Antrag auf Staatslosigkeit zu beantragen. Das hat sie nicht gemacht.Sie ist aus Raum Sttgt. im DDR gezogen.Dort haben die Behörden das Pappierchen mit dem Datum übersehen. Sie haben nur auf den Aufenthalt gekuckt. Jetzt möchte Sie zurück im Raum Sttgt. ziehen. Kann sie eine Anmeldung ohne Pass machen? Hier wurde ihr gesagt, wenn sie kein Pass hat mussen die Sie Aus Deutschland rausschmeißen. Aber wohin?
Kann jemand helfen?

IP: gespeichert

hlw
unregistriert
erstellt am 19.02.2006 um 11:04 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Auch wenn es konkret nur wenig nützt: Derartiges hat es leider immer gegeben wenn grössere politische Einheiten zerfallen sind. Ich kenne etliche ähnliche Geschichten (aus eigenem Familienbereich, wohlgemerkt ..) aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als das Habsburger Reich "zerlegt" wurde. Fast idente Sachen aus Exjugoslawien, dort scheint man die Angelegenheit aber doch etwas besser im Griff zu haben. Mit dem ehemaligen Sowjetimperium scheint es allerdings am "verkrampftesten" zu sein, da viele der Nachfolgestaaten des bolschewikischen Terrorgefüges die Folgen des russischen Imperialismus' so rasch als möglich auf ein Minimum zu reduzieren beabsichtigen. Die einzelnen von der Situation betroffenen Inividuen kommen dabei meist "unter die Räder". Wobei: Eine gewisse "Fahrlässigkeit", zumindest grobe Sorgfaltlosigkeit, der handelnden Personen kann hier nicht übersehen werden ....

IP: gespeichert

Biervampir
unregistriert
erstellt am 19.02.2006 um 12:43 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von reni99:
Meine Bekannte hat ein Problem und möchte Ihr helfen. Sie ist in der Ehemaligen UDSSR geboren in Kasahstan. Sie ist von dort nach Estland gezogen. Inzwischen haben sich die Staaten geteilt. Im Estland hat sie ein Aufenthalt bekommen die man immer verlängert mußte. Hat ein Este geheiratet aber trotzdem nicht das Recht für die Einbürgerung.Hier müsste man die Sprache beherrschen. Sie hat im Januar 1997 geheiratet und im Ianuar 97 nach Deutschland ausgesiedelt. Der Mann hat die Deutsche Pappiere aber Sie nicht. Denn sie waren nicht mindestens 3 Jahre verheiratet. Nach 2 Jahre hat der Mann Sie verlassen. Da sie ein gemeinsames Kind haben, hat Sie Anspruch auf eine Unbefristete Aufenthalt. Bis hier war alles klar.
Ihr Reisepass ist abgelaufen. Sie hat das ?

Um was für einen Reisepass handelt es sich? UDSSR (die gibts noch vereinzelt !!), Kasachstan, Estland??

[Dieser Beitrag wurde von Biervampir am 19.02.2006 editiert.]

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reni99
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Raum Stuttgart
Registriert: Feb 2006

erstellt am 22.02.2006 um 23:19 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von reni99 anzusehen!   Klicken Sie hier, um reni99 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
hallo
Der Pass wurde in Estland ausgestellt, aber für nicht estnische Staatsbürger, also Ausländer.

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