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Thema: Staatangehörigkeit
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socket478 Mitglied Beiträge: 1 Von:deutschland,80335 münchen Registriert: Apr 2006
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erstellt am 02.04.2006 um 12:04 Uhr
hallo, ich habe ein parr Fragen,vielleicht kann mir jeamnden helfen. Ich habe am 01-06-04 geheiratet une meine Aufenthaterlaubnis erst am 01-07-04 bekommen,da ich keine zeit hatte.Ich bin aus Tunisien,bin seit 01-01-99 in deutschland,ich bin Student und meine Frau ist dutsche und arbeitet. ich will meine Staatangehörigkeit beantragen,ich weiss,es muss mindestens 2 jahre Eheschliessung stehen,meine frage ist:diese 2 jahren gelten ab dem Heiratsdatum (bei mir 01-06-06) oder ab der Aufenthalterteitung(bei mir 01-07-06)? IP: gespeichert |
Henny unregistriert
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erstellt am 02.04.2006 um 13:34 Uhr
Hallo,ich denke da solltest Du Dich mit dem zuständigen Landkreisamt und der dazu gehörigen Einwanderungsmeldestelle in Verbindung setzten, die Dir bei solchen Fragen eher helfen können als die Mitglieder dieses Forums. Ich sage das nur aus dem Grunde, da die Landkreise sehr unterschiedlich arbeiten und man diese Fragen nicht pauschal beantworten kann. Viel Glück. Henny. IP: gespeichert |
Biervampir unregistriert
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erstellt am 02.04.2006 um 13:57 Uhr
Zitat: Original erstellt von socket478: hallo, ich habe ein parr Fragen,vielleicht kann mir jeamnden helfen. Ich habe am 01-06-04 geheiratet une meine Aufenthaterlaubnis erst am 01-07-04 bekommen,da ich keine zeit hatte.Ich bin aus Tunisien,bin seit 01-01-99 in deutschland,ich bin Student und meine Frau ist dutsche und arbeitet. ich will meine Staatangehörigkeit beantragen,ich weiss,es muss mindestens 2 jahre Eheschliessung stehen,meine frage ist:diese 2 jahren gelten ab dem Heiratsdatum (bei mir 01-06-06) oder ab der Aufenthalterteitung(bei mir 01-07-06)?
Seit wann sind es zwei Jahre? Ich dachte immer bei Eheschließung sind es fünf Jahre, hat sich das geändert?
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