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EINSTUFUNG GEM.BERUFSAUSBILDUNG

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Autor Thema:   EINSTUFUNG GEM.BERUFSAUSBILDUNG
WD
Mitglied

Beiträge: 3
Von:70469 Stuttgart
Registriert: Apr 2006

erstellt am 24.04.2006 um 14:36 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
in der 1.Etappe meiner Berufsausbildung
habe ich nach dem "Abitur" eine 3 jährige technische Schule für Bautechniker besucht und mit dem Diplom:Bautechniker abgeschlossen.
Obwohl dieses Diplom bei meinen Kontoklärungsakten dabei ist wurde ich für eine Zeit von ~5 Jahren in eine Berufsgruppe
ohne Berufsausbildung eingestuft.
Mit dieser Einstufung bin ich selbstverständlich nicht einverstanden,deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar für einen guten Rat.


Mit freundlichen Grüßen.
WD.

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 03.05.2006 um 12:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr WD,

Ihre Frage ist ohne Kenntnis des Lebenslaufes nicht zu beantworten, weil die Einstufung in Qualifikationsgruppen der Anlagen zum SGB VI, wovon die Rentenhöhe maßgeblich abhängt, einmal von der erworbenen formalen Qualifikation abhängt, aber auch davon, was Sie dann konkret gearbeitet haben. Wenn die formale Qualifikation nicht eindeutig in das deutsche Rentensystem übertragen werden kann, ist ebenfalls weitere Argumentation erforderlich und es kann auf Berufserfahrung ankommen. Ich empfehle also eine genauere Prüfung.

Viele Grüße

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WD
Mitglied

Beiträge: 3
Von:70469 Stuttgart
Registriert: Apr 2006

erstellt am 03.05.2006 um 13:03 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank für Ihre Antwort.Nach dem Abschluß zum Techniker habe ich in diesem Beruf auch als Bautechniker gearbeitet.
Muß ich für diese Angelegenheit einen Anwalt
beauftragen?
Mit freundlichen Grüßen.
WD

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 04.05.2006 um 17:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter WD,

bei Technikerdipl und Tätigkeit als Bautechniker muss die Q2 anerkannt werden. Wenn Ablehnung erfolgt sollte dagegen vorgegangen werden. Wenn Sie mir die Unterlagen zusenden, kann ich das gerne machen.

Viele Grüße
Fabritius

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WD
Mitglied

Beiträge: 3
Von:70469 Stuttgart
Registriert: Apr 2006

erstellt am 05.05.2006 um 08:24 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Bin gespannt wie der neue Bescheid aussehen wird (Q2 oder nicht).
Melde mich dann wieder.
Mit freundlichen Grüßen.
WD

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at2412
Mitglied

Beiträge: 1
Von:79110 Freiburg
Registriert: Sep 2006

erstellt am 07.09.2006 um 11:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von at2412 anzusehen!   Klicken Sie hier, um at2412 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr RA Fabritius,
sehr geehrte Mitglieder,

da ich an der Richigkeit der Eingruppierung in die Q-Gruppe 4 durch die BfA Berlin zweifle, bitte ich um Ihre Mithilfe.
Ich habe 1974 das Wirtschaftslyzeum (liceul economic) absolviert und danach bis zu meiner Ausreise 1985 als Datenoperateur in der EDV Abteilung gearbeitet. Ist die Einstufung korrekt?

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 11.09.2006 um 00:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
nein sie ist falsch. "Liceu economic" ist wie das "liceu sanitar" oder das "liceu pedagogic" als "Fachschule" einzuordnen und berechtigt daher zu Q2, sofern die Tätigkeit auf Grund dieser Ausbildung erfolgte (und nicht einfacher war).
Also: Widerspruch einlegen.
Servus

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