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mutter wurde die rente abgelehnt

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Autor Thema:   mutter wurde die rente abgelehnt
kikkerl
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Mai 2006

erstellt am 31.05.2006 um 11:12 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich wollte fragen wie es ist mit den siebenbürger deutschen wenn sie nach deutschland auswandern, bzw ob sie die rente hier kriegen dürfen oder nicht....


meine mutter(62) ist seit bald 4 jahren nach deutschland ausgewandert(Ba-Wü) und hatte rentenantrag gestellt.in Rumänien hatte sie altersrente gehabt....

Man hat ihr überall in den übergangsheimen gesagt sie würde die rente weiter kriegen aber anscheinend ist es nicht so...wir wissen einfach nicht mehr weiter

Heute haben wir Bescheid von der ablehnung gekriegt mit folgenden worten: Für die Übernahme der rumänischen Altersrente existiert keine gesetzliche Grundlage....amen...und sie hat deutsche staatsbürgerschaft und einbürgerung und allen drum und dran.

was uns am meisten gestört hat, im Übergangswohnheim in Freiburg waren Russlanddeutsche die waren auch mit Rente aus Russland gekommen sind und die erhalten die rente problemlos weiter...gibt es für russlanddeutsche andere gesetze als für uns????

ich verstehe einfach die welt nicht mehr!!!


vielleicht kann mir jemand einen anwalt empfehlen der sich um sowas kümmert denn ich kann es nicht mehr sehen das sie weiter hin hartz4 kriegt( auch das hat man ihr um 50 euro gekürzt!!!) und arbeiten will man sie auch tun obwohl sie ärztliche bescheinigungen beim arbeitsamt abgegeben hat...ach so mit gehhilfe war sie auch schon beim arbeitsamt, damit man sehen soll das sie nichts mehr machen kann, sie kann ja kaum noch gehen...arbeitsamt behauptet sie hätte nichts sie sei nur anpassungsunfähig...

bitte wenn jemand einen rat weiss an wen wir uns wenden sollen usw wären wir euch sehr dankbar.am liebsten wäre ein anwalt in der Freiburger gegend

gruss kikkerl

ach so das habe ich noch vergessen:selbst hier hat man ihr beim landratsamt gesagt das sie die rente weiter kriegen wird, ausserdem musste sie auf die rente in rumänien verzichten damit sie hier die rente kriegt...schliesslich leben wir doch da

[Dieser Beitrag wurde von kikkerl am 31.05.2006 editiert.]

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 31.05.2006 um 15:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Antwort ist ganz einfach: eine Rente in Deutschland aus Zeiten in Rumänien gibt es (nur) dann, wenn die Person als Vertriebene/Spätaussiedlerin anerkannt ist. Die Spätaussiedlerbescheinigung ist sozusagen der Schlüssel zur Anerkennung der Zeiten. Alles andere wie Staatsangehörigkeit oder sonstige Feststellungen sind völlig egal.

Hat die Mutter die Anerkennung als Spätaussiedlerin?. Wenn ja, dann müssten die Zeiten anerkannt und eine Rente gezahlt werden. Wenn nein, gibts in Deutschland nur Rente aus den hier in Deutschland erworbenen Zeiten, für die in Rumänien müsste dort ein Antrag auf (rumänische) Rente gestellt werden.

Viele Grüße

IP: gespeichert

kikkerl
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Mai 2006

erstellt am 31.05.2006 um 20:39 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
meine mutter IST als spätaussiedlerin mit RU nummer gekommen und wurde als spätaussiedlerin anerkannt!!! sie hat auch die einbürgerung...ich verstehe die welt nicht mehr...
was zum kuckuck muss ich denn noch machen????


[Dieser Beitrag wurde von kikkerl am 31.05.2006 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von kikkerl am 31.05.2006 editiert.]

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reni99
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Raum Stuttgart
Registriert: Feb 2006

erstellt am 05.06.2006 um 01:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von reni99 anzusehen!   Klicken Sie hier, um reni99 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo
Selbstverständlich haben die Russlandsdeutsche immer vorteile. Die müssen nur die russische Sprache beherschen und das wars. Die bekommen immer die Spätaussiedlerbescheinigungen und müssen die "Nachteiligung früherer Benachteiligung" nicht beweisen. Sie müssen sich gar nicht integrieren. Das heißt STAATSABKOMMEN!!!
Von Menschensrechte gibts hier gar keine Rede.
Uns hat man auch gesagt, alles klar, sie werden sofort die Deutsche Pappiere bekommen.
Und????????von wegen!!!!!!
Alles nur eine Falle.
Wo lebst du den, nicht in Deutschland?

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 20.06.2006 um 21:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von kikkerl:
...
was zum kuckuck muss ich denn noch machen????

Wenn das so ist, dann schleunigst Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheides) und gegen die Ablehnungsgründe argumentieren. Welches waren denn die Gründe für die Ablehnung?

Viele Grüße

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