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Thema: Hinterbliebenenrente
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martinW382 Mitglied Beiträge: 1 Von:D. 96472 Rödental Registriert: Jan 2007
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erstellt am 14.01.2007 um 10:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius Sehr geehrte Damen und Herren Meine Eltern sind 1990 Augewandert, seit 1991 hat mein Vater Altersrente Bezogen. Da er im Dezember 2006 Gestorben ist hat meine Mutter Hinterbliebenenrente beantragt, von den Behörden haben eir ein Vordruck D/RO 207 Zugeschickt bekommen der ausgefüllt werden muss. Frage: Müssen wir das Machen? Wenn ja: Das Arbeitsbuch und Wehrdienstbescheinigung sind bei dem Rentenantrag 1991 Abgegeben worden(nicht mehr auffindbar) was können wir da Machen. Vielen Dank im Voraus
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Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 15.01.2007 um 23:52 Uhr
Da liest jemand wohl nicht die SbZ ... Wierderholung: nur bei Altersrenten gilt das Recht auf Verschiebung der Antragsgleichstellung, bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten muss man ausfüllen und die Rente in Rumänien wird festgestellt. Wenn Unterlagen fehlen, dann halt nicht einsenden. Bei der Behörde nach Möglichkeit belegen, dass sie schon abgegeben wurden und auf Suche und Rückgabe bestehen. Viele Grüße IP: gespeichert |