siebenschläfer Mitglied Beiträge: 39 Von:Nürnberg Registriert: Apr 2004
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erstellt am 13.06.2007 um 23:23 Uhr
Hallo an die Runde,kenne einige Personen, die sich zur Zeit um die Rückgabe von enteignetem landwirtschaftlichen Grund und Boden in Rumänien bemühen. Der Eine oder Andere soll bereits vergleichbare Grundstücke in Siebenbürgen zurückerhalten haben. Nun, nach der Einbürgerung in Deutschland haben mehrere dieser Personen Ausgleichszahlungen für den enteigneten Boden bekommen. Müssen diese Zahlungen unter Umständen zurückerstattet werden? Persönlich habe ich weder die Absicht Entschädigungen vom rumänischen Staat zu verlangen, noch irgendeinen Anspruch darauf. Dennoch interessiert mich und vielleicht auch andere Forumsmitglieder die rechtliche Lage. Vielleicht kann uns jemand aufklären. Gruß, Siebenschläfer. IP: gespeichert |