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Aufenthaltsdauer im Ausland

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Autor Thema:   Aufenthaltsdauer im Ausland
Fritzi
Mitglied

Beiträge: 1180
Von:71638 Ludwigsburg
Registriert: Nov 2000

erstellt am 28.02.2003 um 11:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fritzi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fritzi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Leute,

ich (und nicht nur ich!) habe da ein kleines Problem!
Mir ist, nach zahlreichen Gesprächen und Debatten mit vor allem älteren Landsleuten, aufgefallen, daß zum Thema erlaubte Aufenthaltsdauer eines sächsischen Rentners in Rumänien völlige Unklarheit herrscht! Die Aussicht oder die Gefahr einer Anzeige durch mißgünstige Zeitgenossen beim Rentenamt, was eine Kürzung der Rente zur Folge haben soll, hält viele sächsische Rentner davon ab, sich mehr als drei Monate in Rumänien aufzuhalten! Es wird wild rumspekuliert, es wurde mir schon mit einem Wisch vom Rentenamt vor der Nase rumgewedelt, aus dem ganz klar hervorgehen soll, daß sowas untersagt ist!
Ich bin der Meinung, daß sich ein Rentner unbegrenzt im Ausland aufhalten kann, solange er hier gemeldet ist und seine Rente auf ein deutsches Konto fließt. Er ist sozusagen als Tourist im Ausland!
Wer kann mir und uns hier eine ganz klare Antwort auf diese für viele ältere Landsleute wichtige Frage geben?
Diese Antwort sollte, mit den entsprechenden gesetzeskonformen Aufklärungen, in der SBZ, in einer für ältere Landsleute verständlichen Sprache veröffentlicht werden, da hier ein großer Aufklärungsbedarf herrscht!

IP: gespeichert

lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 28.02.2003 um 15:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Fritzi,

Die geeigneten Ansprchespartner wären wohl die Herren Fabritius aus München und Schmidt aus Nürnberg, beide Rechtsanwälte.

Nun, meine Sicht der Dinge die Dir wohl nicht weiterhelfen werden: vom Hörensagen weiß ich, dass das(Aufenthalt im Ausland) ungefähr so gehandhabt werden muß, wie Du es geschildert hast.Ich weiß, dass einige in warmen Ländern leben, in D immer noch angemeldet sind und Familienmitglieder oder andere Personen sich um den "Hauhalt(korespondenz, Hausordnung usw.) kümmern"!

Und nun eine Anmerkung zum Thema deutsches Konto, Rente usw! so wie ich Dich verstehe,sollte jeder seine Rente dort genießen wo er will, ZB: im Ausland. Da bin ich anderer Meinung. Die gesetzliche Rente beruht auf einem Solidaritätsprinzip dh. ua.dass der der mehr verdient hat,etwas weniger bekommt und umgekehrt!(dies ist ein Versuch des erklärens, ich möchte ja nicht, dass eine neue Diskussion über die Rente aufkommt) Und das ist der springende Punkt: der Staat hat für eine einigermaßen anständige Rente gesorgt(im moment sieht es natürlich nicht so gut aus,ich spreche jedoch von einer langfristigen Sicht) und dann kann er Einschränkungen von den Rentnern verlangen. Dh. grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die rentner ihr Geld in Deutschland ausgeben. Stell Dir vor was für ein Schaden der Volkswirtschaft entstünde wenn wir aus Mallorca ein Altenheim machen würden(für alle Rentner)! Und das dies Thema für die Aussiedler besonderes brisant wird, brauche ich wohl nicht zu erläutern!

Gruß Lori

IP: gespeichert

Fritzi
Mitglied

Beiträge: 1180
Von:71638 Ludwigsburg
Registriert: Nov 2000

erstellt am 28.02.2003 um 19:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fritzi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fritzi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
ich habe das nicht behauptet, daß jeder seine Rente da geniesen soll, wo er will!

IP: gespeichert

lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 01.03.2003 um 00:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fritzi:



Ich bin der Meinung, daß sich ein Rentner unbegrenzt im Ausland aufhalten kann, solange er hier gemeldet ist und seine Rente auf ein deutsches Konto fließt. Er ist sozusagen als Tourist im Ausland ...


Kann man daraus nicht folgern, dass er seine Rente im Ausland genießt, sprich verbraucht? Und überlege was für Konsequenzen das für die Volkswirtschaft hat,wenn plötzlich jeder seine Rente im Ausland ausgibt! Ich kann den Staat verstehen, obwohl sich die Regelung eher in einer gesetzlichen Grauzone befindet!
Das Konto und die Anmeldung spielen mE. eine untergeordnete Rolle!

Gruß
Lori

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.03.2003 um 07:27 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Rentenzahlung ins Ausland?
Siehe auch:
<www.bfa.de>, dann als Suchbegriff "Rentenzahlung ins Ausland" eingeben. Da findet man z.Bsp. den Text:
Zitat:

"Rentenzahlung in einen anderen Staat

-Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten Deutsche (und den Deutschen gleichgestellte Ausländer - siehe unten) ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebietsbeitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen.

- den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland mit einem 30-prozentigen Abschlag."



In dem dort befindlichen Text gibt es auch Erläuterungen zu dem Begriff "vorübergehender Aufenthalt" - z. Bsp. mehrmonatiger Urlaub im Ausland, sowie auch ev Formulare die bei länger als vorübergehendem Aufenthalt auszufüllen sind.

Aus dem von mir fettgedruckten Text geht eindeutig hervor das eine Rentenminderung für die Zeiten, bei denen Rentenbeiträge in der BRD geleistet wurden, NICHT stattfindet.

FÜR FREMDRENTE - das heißt für die Zeiten die in Rumänien gearbeitet und auf Grund des FRG in Betracht genommen werden, gilt das also nicht.

Allerdings habe ich im FRG keinen Text dazu gefunden (oder übersehen). Die Homepage der Rentenanstalt ist nämlich kein Gesetzestext.

WAS SAGT DER RECHTSANWALT?

getkiss

[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 01.03.2003 editiert.]

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Erhard Graeff
Moderator

Beiträge: 335
Von:D, 80335 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 03.03.2003 um 09:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Erhard Graeff anzusehen!   Klicken Sie hier, um Erhard Graeff eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,
der Rechtsanwalt macht ein wenig Faschingsferien, aber er wird sinngemäß folgendes sagen:
Damit die im Herkunftsgebiet (hier: Rumänien) erworbenen Rentenanwartschaften (Fremdrente) nicht flöten gehen, muss sich der Lebensmittelpunkt des Aussiedlers/des Spätaussiedlers in Deutschland befinden. Also muss man in Deutschland gemeldet sein und bei Bedarf nachweisen, dass man mehr da als dort war. Ob das nun genau ein Tag mehr als ein halbes Jahr ist, oder sonstwie, vermag wahrscheinlich nur ein RA bzw. der Gesetzestext sagen.
Wir erhielten in der Vergangenheit öfters mal diesbezügliche Anfragen: "Wie viele Ihrer Landsleute sind nach Anerkennung des Spätaussiedlerstatus' wieder zurück nach Siebenbürgen gezogen?" Gottseidank kennen wir keinen einzigen solchen.

[Dieser Beitrag wurde von Erhard Graeff am 03.03.2003 editiert.]

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Elias
Mitglied

Beiträge: 3
Von:BaWü, 73312 Geislingen
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 06.03.2003 um 11:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Elias anzusehen!   Klicken Sie hier, um Elias eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Allerseits

Der Meinung, daß die Rente aus volkswirtschaftlichen Gründen in Deutschland ausgegeben werden sollte, kann ich mich nicht anschliessen.

Erstens sollte man die Leute nicht dauernd gängeln und aus "höheren" Gründen vorschreiben was sie tun sollen.

Die Rente haben sie sich schliesslich selbst erarbeitet, mit welchem Recht kann ich zu meiner Oma sagen, sie soll das Geld nach meinen Vorstellungen ausgeben?

Zweitens bleibt von einer freien Gesellschaft wenig übrig wenn ich den Leuten aus irgendwelchen "wichtigen" Gründen solche grundlegende Sachen wegnehme. Wer soll bitte nachprüfen (Und mit welchem Recht?) wer, wo, wofür sein Geld ausgibt???
Dann schlage ich vor wieder Lebensmittelkarten/Kleidungskarten etc. auszuteilen: Damit stellt man ganz einfach sicher, dass die Rentner ihr Geld nur in Deutschland ausgeben!
Ausserdem, bedenkt die nostalgischen Gefühle! (Am besten das rumänische Design nachmachen...)

Drittens ist der volkswirtschaftliche Schaden fraglich und der Höhe nach "peanuts".

Wer kann schon bei den heutigen Verflechtungen der Wirtschaft sagen was Deutschland oder was Rumänien zugutekommt?
Wieviele Waren in Rumänien (Die diese Rentner dann kaufen) werden aus Deutschland importiert? Kommen also deutschen Unternehmen zugute?
Was ist mit der Lufthansa, die sonst noch weniger Passagiere hätte?
Was ist mit der Entlastung der Krankenversicherung? Wenn diese Rentner sich in Rumänien behandeln lassen, kostet dies weitaus weniger als in Deutschland, da jede Behandlung faktisch staatlich subventioniert ist. (Ja, gut, dies ist die Theorie, wer fährt nach Rumänien um sich behandeln zu lassen?)

Ausserdem: Der Volkswirtschaftstheorie kann man mit gesundem Menschenverstand nicht begegnen, so sind Naturkatastrophen oder sonstige Verluste gut für das BSP! Sie erzeugen nämlich Umsatz!

Ich finde es dagegen überaus positiv, wenn Menschen endlich reisen und das gewaltige ökonomische Gefälle so ein bisschen ausgleichen. Wenn dieses Geld den kleinen Unternehmer in Rumänien zugutekommt, wunderbar! Wir wollen doch alle dass sich die Lage da unten bessert. Wenn die Leute nicht mehr gezwungen sind hierher zu kommen und schwarz zu arbeiten (oder stehlen), haben wir HIER viel gewonnen! Indem wir Geld für Waren und Dienstleistungen geben belohnen wir die richtigen. Mit Almosen erzieht man eine Bettelmentalität, unterstützt Faulheit und stellt sicher dass sich nichts bessert...Schaut euch nur Afrika an.

Gruß
Elias

------------------

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 06.03.2003 um 19:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Elias,

Entweder polemisieren oder argumentieren wir! Wie wäre es wenn wir die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe im Ausland genießen könnten um wie Du es sinngemäß formuliert hast die kleinen Unterschiede auszunützen. Dies nur als Gegenbeispiel zu den Lebensmittelkarten und zu anderen Zwangsmaßnahmen!

Ich habe versucht die Grundlage der Rentenberechnung zu erklären, dh. auch unter anderem, dass dafür gesorgt wird, dass der Lebensstandart des Rentners nicht zu stark gegenüber dem seiner aktiven Zeit sinken soll!

Du sagst der volkswirtschaftliche Schaden sei peanuts, und führst Pro Rentneraufenthalt im Ausland die Lufthansa und irgendwelche Impotprodukte an! Nun diese Argumente sind eher peanuts geenüber ZB: der Miete,Grund-, Mehrwertsteuer,uvm, die verloren ginge!

Wir alle wollen, dass es da unten gut geht, aber das ist gaaaaanz weit weg vom Thema!

Der Gesetzgeber hat sich schon dabei etwas gedacht, als er diese Regelung inkraft gesetzt hat!

Gruß
Lori

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 06.03.2003 um 20:08 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Elias:
Hallo Allerseits

Der Meinung, daß die Rente aus volkswirtschaftlichen Gründen in Deutschland ausgegeben werden sollte, kann ich mich nicht anschliessen.

Erstens sollte man die Leute nicht dauernd gängeln...Die Rente haben sie sich schliesslich selbst erarbeitet,...

Zweitens bleibt von einer freien Gesellschaft wenig übrig wenn...

Drittens ist der volkswirtschaftliche Schaden fraglich und der Höhe nach "peanuts".
...Wieviele Waren in Rumänien (Die diese Rentner dann kaufen) werden aus Deutschland importiert? Kommen also deutschen Unternehmen zugute?
Was ist mit der Lufthansa, die sonst noch weniger Passagiere hätte?
Was ist mit der Entlastung der Krankenversicherung?...

Ausserdem: Der Volkswirtschaftstheorie kann man mit gesundem Menschenverstand nicht begegnen,..

Ich finde es dagegen überaus positiv, wenn Menschen endlich reisen und das gewaltige ökonomische Gefälle so ein bisschen ausgleichen. Wenn dieses Geld den kleinen Unternehmer in Rumänien zugutekommt, wunderbar! Wir wollen doch alle dass sich die Lage da unten bessert....


Hallo Elias,

Erstens ist die Rede nur von der FREMDRENTE.
Die haben wir uns nicht hier erarbeitet. Sie wird größtenteils auch nicht aus den Beiträgen zur Rentenversicherung, sondern aus den Zuschüssen des Staates (Steuern zahlen fast alle) bezahlt. Außerdem ist der Anteil der Beitragszahlenden Nachkommen bei den Aussiedlern größer als bei dem Rest der Bevölkerung. Dies sichert auch die Finanzierung.

Zweitens: In dieser Frage von Freiheit zu reden finde ich komisch. Die Rentenversicherung ist eine ZWANGSVERSICHERUNG für alle, deren Einkommen (durch Arbeit) einen festgelegten Betrag nicht übersteigt. So fällt die Vorschrift über die Fremdrente also eigentlich NICHT aus dem Rahmen...

Drittens: Alles Geld das deutsche im Ausland ausgeben belastet die ZAHLUNGSBILANZ der Bundesrepublik. Diese Summen/Unsummen müssen erst mal durch entsprechende Exportleistungen erbracht werden, unabhängig davon wofür sie ausgegeben werden....

Und das die Volkswirtschaftstheorie "in Toto" mit dem gesunden Menschenverstand nichts zu tun hat glaube ich auch nicht:
Warum wohl sind die auf kommunistisch-utopische Wirtschaftslehre gegründete Staaten in die Pleite gegangen?

getkiss

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RA Fabritius
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Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 06.03.2003 um 20:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen.

Zu diesem Thema gab es einen umfassenden Artikel in der SbZ. Die genaue gesetzliche Regelung kann so zusammengefasst werden:

Wenn der "gewöhnliche Aufenthalt" nicht ins Ausland verlegt wird, ist der Auslandsaufenthalt unschädlich. Von einer Verlegung des "gewöhnlichen Aufenthaltes" spricht man dann, wenn dieser von vorneherein auf einen längeren Zeitraum als 12 Monate ins Ausland verlegt wird.

Die "drei Monate", die in einigen Beiträgen herumgeistern, haben nichts mit Rentenrecht zu tun sondern sind rein ausländerrechtliche Regelungen ohne rentenrechtliche Auswirkung.

Unschädlich ist es, wenn der zuerst auf 12 Monate geplante Aufenthalt nachträglich erneut für eine begrenzte Zeit verlängert wird.

Weitere Indizien für eine Beibehaltung des "gewöhnlichen Aufenthaltes" in Deutschland - und damit eine ungekürzte Rentenzahlung - sind eine Beibehaltung der Wohnung, der Bankverbindung, Besuche beim Hausarzt in Deutschland etc.

Zusammenfassend: wenn Rentner z.B. während der Frühjahrs- und Sommermonate die Zeit im Ferienhaus in Rumänien (oder sonst egal wo auf der Welt) verbringen, dann ist das rentenrechtlich egal, es muss der Rentenbehörde noch nicht einmal mitgeteilt werden. Wenn jemand aber seinen Wohnsitz in Deutschland für länger als ein Jahr ganz aufgibt , dann wird die Rentenzahlung um Anteile aus FRG-Zeiten gekürzt (Zahlungen aus Beiträgen in Deutschland werden natürlich unbegrenzt erbracht).

Näheres oder die Auslotung von Einzelfällen gerne auf persönliche Anfrage in der Kanzlei.

Grüße aus dem Faschingsurlaub

RA Fabritius

[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 06.03.2003 editiert.]

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lori
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Registriert: Okt 2002

erstellt am 07.03.2003 um 19:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Allerseits,

An Getkiss,

ich habe meine Meinung zur gesetzlichen Rente i.A. geäussert. Dass der Auslandsaufenthalt bezogen auf das FRG besonderes brisant ist, ist doch gar keine Frage!

An Herrn Fabritius,

das mit den 3 Monaten ist wohl rechtlich anderes gelagert, aber gängige Praxis! Dankeschön für die Erläuterungen!Es ist zwar bekannt, dass Rechtsanwälte keine Bewertungen(nicht juristische, sondern ich nenne sie mal gesellschaftlich- moralische)abgeben, aber wie ist Ihre Meinung zur Thema gesetzliche Rente-Auslandsaufenthalt(Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern, praktisch nur noch die Rente aus Deutschland beziehen)! Ist es eher nach dem Motto "ich kann mit meiner Rente machen was ich will"(Demokratieprintip) oder hat der Staat mit der Regelung eher etwas bewirken wollen?(Stichwort Solidarität)

Gruß
Lori

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Fritzi
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Beiträge: 1180
Von:71638 Ludwigsburg
Registriert: Nov 2000

erstellt am 11.03.2003 um 20:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fritzi anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fritzi eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Fabritius,

genau das wollte ich wissen!
Viel Dank, ich hatte doch Recht! Die SBZ wird scheinbar doch nicht so genau gelesen, oder sind die Beiträge für unsere ältere Generation zu kompliziert geschrieben.
Was lori, getkiss, Elias u.a. aus meiner Frage gemacht haben, interessiert in diesem Zusammenhang nicht, dafür sollte man ein neues Forum eröffnen.

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 30.03.2003 um 19:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Fritzi:

Was lori, getkiss, Elias u.a. aus meiner Frage gemacht haben, interessiert in diesem Zusammenhang nicht, dafür sollte man ein neues Forum eröffnen.

Hallo Fritzi,
Nun ich habe in meinem Beitrag auf die Herren Rechtsanwälte hingewiesen und Du hast mal Glück gehabt, denn sie verweisen oft in solchen Fällen auf einen Anruf in die Kanzlei! Ich habe jedoch etwas differenzierter auf Deine Ausführungen "Tourist im Ausland" reagiert.Deswegen weise ich die rethorische Frage zurück!

Gruß
Lori

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