erstellt am 06.03.2006 um 22:43 Uhr
90 Tage sind 90 Tage.
94 sind 4 Tage illegaler Aufenthalt. Ihre Freundin wäre bei einer Kontrolle ausgewiesen worden und hätte eine unbefristete Einreisesperre erhalten.
Achtung: die 90 Tage pro Halbjahr gelten für alle Schengenstaaten, nicht nur für Deutschland. Also: 85 Tage in Deutschland und 10 Tage in Österreich sind 5 Tage zu viel in "Schengen".
Wenn sie jetzt 6 Monate "draussen" bleibt (aus "Schengenland"), kann sie wohl wieder kommen, weil ja nichts festgestellt wurde. Wenn sie dabei noch einen Reisepass vorzeigen kann, wo die "Überziehung" nicht ersichtlich ist - z.B. weil sie in der Zwischenzeit wegen Ablaufs einen neuen ausgestellt bekommen hat, dann gibts sicher keine Probleme. Alles andere ist bei genauer Kontrolle die Ausgangslage für eine Zurückschiebung.
Servus.