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90 Tage Regelung

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Autor Thema:   90 Tage Regelung
Wolle2109
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Mrz 2006

erstellt am 06.03.2006 um 20:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Wolle2109 anzusehen!   Klicken Sie hier, um Wolle2109 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hi,
wer kann mir weiterhelfen?
Meine Verlobte ist im letzten Semester 94, statt der erlaubten 90 Tage, in Deutschland gewesen. Und zwar zusammegezählt von mehreren Aufenthalten. Im Februar hat sich in Rumänien einiges an den Rückreise Bestimmungen geändert und der rumänische Zoll unternimmt angeblich nichts wenn man über 90 Tage ausserlandes war. Meine Verlobte fliegt immer ab Maastricht zurück nach Bukarest.
Meine Frage ist nun ob sie in Zukunft, wenn sie wieder einreist, mit Ärger oder Ausweisung am Holländischen Zoll zu rechnen hat , oder sogar schon bei der nächsten Ausreise aus Rumänien.
Oder werden 4 Tage zuviel eher als Bagatelle angesehen und die Behörden sagen nichts ?
Währe nett wenn uns jemand weiterhelfen könnte

IP: gespeichert

Fa
Mitglied

Beiträge: 77
Von:81679 München
Registriert: Nov 2000

erstellt am 06.03.2006 um 22:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fa anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fa eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
90 Tage sind 90 Tage.
94 sind 4 Tage illegaler Aufenthalt.

Ihre Freundin wäre bei einer Kontrolle ausgewiesen worden und hätte eine unbefristete Einreisesperre erhalten.

Achtung: die 90 Tage pro Halbjahr gelten für alle Schengenstaaten, nicht nur für Deutschland. Also: 85 Tage in Deutschland und 10 Tage in Österreich sind 5 Tage zu viel in "Schengen".

Wenn sie jetzt 6 Monate "draussen" bleibt (aus "Schengenland"), kann sie wohl wieder kommen, weil ja nichts festgestellt wurde. Wenn sie dabei noch einen Reisepass vorzeigen kann, wo die "Überziehung" nicht ersichtlich ist - z.B. weil sie in der Zwischenzeit wegen Ablaufs einen neuen ausgestellt bekommen hat, dann gibts sicher keine Probleme. Alles andere ist bei genauer Kontrolle die Ausgangslage für eine Zurückschiebung.

Servus.

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