erstellt am 22.03.2006 um 15:50 Uhr
Zitat:
Original erstellt von Ständer:
Hallo zusammen,diese neuen Verkehrsregeln scheinen ja ziemlich wichtig zu sein. Nur kann ich, und bestimmt ein paar andere SiBis auch, den Artikel in rumänisch nicht lesen bzw genau verstehen um was es dabei geht. Also vielleicht findet sich jemand, der diesen übersetzten kann. Nicht unbedingt wortgetreu, aber doch inhaltlich.
Vielen Dank im Voraus
Also ohne Garantie auf volle Richtigkeit hier meine nicht autorisierte Übersetzung. Im Zweifel gilt der offizielle rumänische Gesetzestext, denn das O.rum. Zitat stammt aus der Zeitung.
„Der Präsident Rumäniens, Traian Basescu, hat am 08. März 2006 das Dekret für die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr.195/2002 der Regierung, betreffend den öffentlichen Straßenverkehr, das 6 Monate nach dem Datum dieser Unterschrift in Kraft tritt.
Die wichtigsten Änderungen aus dem neuen Verkehrsgesetzbuch sind:
- für alle Verkehrsteilnehmer wird die Benützung der ersten Fahrspur der öffentlichen Straße bindend, sowohl innerhalb wie auch außerhalb der Ortschaften (rechtsfahrgebot);
- außerhalb der Ortschaften wird die Benützung des Abblendlichts auch tagsüber bindend;
- die Benützung durch die Fahrzeuglenker der Apparaten zur Meldung von Systemen, die der Verkehrsüberwachung/-Zählung(?) dienen, wird legalisiert; die Benützung von Störapparaten dieser Systeme bleibt untersagt;
- die Veranstaltung/Organisation von nicht genehmigten (Wett-) Rennen von Kraftfahrzeugen wird ausdrücklich untersagt;
- um den flüssigen Verkehr zu gewährleisten, wird das Vorfahren der Fahrzeuge in die Kreuzung untersagt, auch bei grüner Ampel, wenn dadurch der Verkehr blockiert wird;
- Es wird die vollständige Verantwortung der Fußgänger für deren Verunglücken eingeführt, falls diese (Fußgänger) nicht die gesetzliche Bestimmungen betr. die Querung und den Verkehr auf öffentlichen Straßen respektierten;
- Der Verzehr von Alkohol, der eine Konzentration von mind.8g/l Blut verursacht, wird als Verbrechen (im Strafgesetzbuch) eingestuft (laut alter Gesetzgebung nur ab 10 g/l);
- Es wird das System von Geldstrafen-Punkten in 5 Klassen, abhängig von der Schwere des Vergehens, eingeführt; nach diesem System wird die Höhe der Strafe abhängig von dem Mindestbruttogehalt in der Wirtschaft bestimmt (ein Geldstrafpunkt entspricht 10% dieses Mindestbruttogehalts).“
Wie zu sehen ist, sind einige Punkte der Vorschriften dem deutschen Autofahrer durchaus bekannt...
Viel Glück auf allen Straßen, ohne "amenda" wünscht Euch
getkiss
[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 22.03.2006 editiert.]