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Vom rumänischen Pass (Model 1990) zum Reisepass 2006? (Seite 1)

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Autor Thema:   Vom rumänischen Pass (Model 1990) zum Reisepass 2006?
c51888
Mitglied

Beiträge: 13
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 16.04.2006 um 14:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von c51888 anzusehen!   Klicken Sie hier, um c51888 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Landsleute

Euch allen Frohe Ostern und gesegnete Feiertage.
Wisst ihr ob es bei der Beantragung eines neuen rumänischen Passes Probleme geben kann wenn der ausgelaufene Pass aus dem Jahr 1990 stammt und 1995 ausgelaufen ist?

Stimmt es, dass es möglich sein kann dass man nachweisen muss "dem Staat Rumänien keinerlei geld-, oder sonstwerte Verpflichtungen" zu haben bevor man den Pass beantragen darf, oder läuft der Antrag genau wie bei jedem anderen Pass über die Eingabe aller Akten beim Passamt des ehemaligen Kreises in welchem man gewohnt hat?

Für eine kurze Mitteilung wäre ich Euch allen sehr dankbar,

Herzliche Grüße,

Johann Roth

IP: gespeichert

hlw
unregistriert
erstellt am 16.04.2006 um 17:37 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von c51888:
Liebe Landsleute

Euch allen Frohe Ostern und gesegnete Feiertage.
Wisst ihr ob es bei der Beantragung eines neuen rumänischen Passes Probleme geben kann wenn der ausgelaufene Pass aus dem Jahr 1990 stammt und 1995 ausgelaufen ist?

Stimmt es, dass es möglich sein kann dass man nachweisen muss "dem Staat Rumänien keinerlei geld-, oder sonstwerte Verpflichtungen" zu haben bevor man den Pass beantragen darf, oder läuft der Antrag genau wie bei jedem anderen Pass über die Eingabe aller Akten beim Passamt des ehemaligen Kreises in welchem man gewohnt hat?

Für eine kurze Mitteilung wäre ich Euch allen sehr dankbar,

Herzliche Grüße,

Johann Roth


Soweit mir bekannt ist, kann grundsaetzlich bei jedem rumaenischen Konsulat erfolgreich um die Ausstellung eines rumaenischen Passes angesucht werden, wenn die nach den geltenden rumaenischen Vorschriften einzuhaltenden Bestimmungen, also vor allem rumaenische Staatsbuergerschaft und Dauerwohnsitz im Ausland, eingehalten werden.

Das Ausstellen eines rumaenischen Passes im Ausland ist allerdings verglichen mit den Gebuehren in Rumaenien "gepfeffert" teuer, allerdings nicht viel teurer als bei uns in Mitteleuropa.

An sich keinerlei Notwendigkeit sich deswegen persoenlich nach Rumaenien zu bemuehen.

IP: gespeichert

c51888
Mitglied

Beiträge: 13
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 16.04.2006 um 20:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von c51888 anzusehen!   Klicken Sie hier, um c51888 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke,

Nicht nur dass die Gebühren "gepfeffert" hoch sind, die Austellung des Passes dauert auch noch mindestens 3 Monate da der ganze Vorgang natürlich nach Rumänien geschickt wird und die Mühlen der Bürokratie bekanntermaßen sehr langsam mahlen...

Grüße,
Johann

IP: gespeichert

hlw
unregistriert
erstellt am 17.04.2006 um 11:47 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von c51888:
Danke,

Nicht nur dass die Gebühren "gepfeffert" hoch sind, die Austellung des Passes dauert auch noch mindestens 3 Monate da der ganze Vorgang natürlich nach Rumänien geschickt wird und die Mühlen der Bürokratie bekanntermaßen sehr langsam mahlen...

Grüße,
Johann


Es dauert sicher laenger als in Ro, das ist richtig. Ganz ist mir die Logik allerdings nicht einsichtig. Zuerst mal wird 10 Jahre nichts wegen dem abgelaufenen Pass unternommen. Dann spielt ploetzlich ein Zeitraum von rund 2 Monaten zusaetzlich eine grosse Rolle ...

Ich habe persoenlich relativ gute Erfahrungen mit rumaenischen Konsulaten - vor allem dem in Wien - gemacht. Wenn ich da die ekligen Figuren am oesterreichischen Konsulat in Pressburg damit vergleiche ...
Die Typen in Pressburg musst erst "flach machen" bevor die sich wirklich zu arbeiten bequemen. Die rumaenischen Typen in Wien werken im allgemeinen recht fleissig. Was erstaunt, ist die Renitenz und Unverschaemtheit der rumaenischen Klientel in Wien. Anscheinend nutzen viele die Kontakte mit den rumaenischen Konsulatsbeamten in Wien um ihre allgemeinen - vermutlich sogar gerechtfertigten - Unmutsgefuehle ueber die rumistanische Buerokratie abzureagieren. In Wien trauen sich die Rumis was beim Rumikonsulat ! Arme Konsulatsbeamte!!!

Dass es viel besser waere die Rumibuerokraten in Rumistan "flach zu buegeln" scheint sich noch nicht so recht herumgesprochen zu haben, oder fehlt dort den Durchschnittsrumis einfach die Courage zu solch verwegenem Treiben?

Noch eine letzte Frage/Feststellung:

Derzeit ist ein Rumipass nur von recht bescheidenem Nutzen. Wozu brauchst den eigentlich dringend? Bis vor kurzem konnte man damit z.B. noch in der Tuerkei Zechinen einsparen, da man dort als Rumi kein Visum bezahlen musste. Das geht auch nicht mehr. Es gibt nur noch relativ wenige Laender in denen man mit einem Rumipass Vorteile hat. Seit die Rumis koteauartig alles nur Erdenkliche machen um halt irgendwie die haesslichen Schaefchen ihrer haesslichen Nomenklatura zu den Futterstellen in Bruessel treiben zu duerfen, schwinden die an sich recht duerftigen Vorteile eines Rumipasses anscheinend vollstaendig dahin. Vor 2 Jahren war es ein Mordstheater, z.B., mit Rumipass ins Nachbarland Serbien einzureisen. Bald wird man sogar in der Republik Moldawien mit einem Rumipass ein Visum benoetigen, das steht dann auf Rumaenisch im Pass . Tempores mutantur .... Oder wird gar alles wieder so wie es war, nur halt mit anderer Dominanzmacht und dafuer auf Rumaenisch geschriebenen Visa fuer Rumaenen?


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Biervampir
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 11:11 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hlw:
Bald wird man sogar in der Republik Moldawien mit einem Rumipass ein Visum benoetigen, das steht dann auf Rumaenisch im Pass . Tempores mutantur .... Oder wird gar alles wieder so wie es war, nur halt mit anderer Dominanzmacht und dafuer auf Rumaenisch geschriebenen Visa fuer Rumaenen?


Ab wann soll das eingeführt werden? Und für wie lange, am 1. Januar 2007 soll Rumänien bekannterweise in die EU eintreten, klappt das, fällt dieses Datum genau mit dem zusammen, an dem die Rep. Moldau die Visapflicht für die EU-Staaten, die USA und die Schweiz aufhebt. Wäre also nicht von allzulanger Dauer. Hast du einen Beleg für die Einführung der Visapflicht für Rumänen? Wäre ganz gut zu wissen für meinen nächsten Urlaub.

IP: gespeichert

Henny
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 13:35 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Zusammen,
wie sieht das denn mit den Staatabürgerschaften aus wenn Rumänien der EU beitritt? Wir sind 1990 übergesiedelt mit Reisepass und RU- Nr. so wie es damals üblich war. Leider habe ich mich um die Ablegung der rum. Staatsbürgersch. bzw. der Einbürgerung in der BRD. nie gekümmert, wie wären dann die Folgen? Habe heute den Perso erneuert und, was bisher nie beachtet wurde, musste ich ein Zusatztbogen wegen doppelter Staatsbürgerschaft ausfüllen und unterschreiben. Ich dachte das fällt bei Heirat weg. Weiß jemand was dazu?

Gruß Henny.

P.S. Wie ist das mit Kindern die drüben geboren sind?

[Dieser Beitrag wurde von Henny am 18.04.2006 editiert.]

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hlw
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 14:50 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Biervampir:
Ab wann soll das eingeführt werden? Und für wie lange, am 1. Januar 2007 soll Rumänien bekannterweise in die EU eintreten, klappt das, fällt dieses Datum genau mit dem zusammen, an dem die Rep. Moldau die Visapflicht für die EU-Staaten, die USA und die Schweiz aufhebt. Wäre also nicht von allzulanger Dauer. Hast du einen Beleg für die Einführung der Visapflicht für Rumänen? Wäre ganz gut zu wissen für meinen nächsten Urlaub.

Es wird seitens der EU massivst Druck auf Rumaenien ausgeuebt fuer Buerger der Republik Moldawien die Visapflicht einzufuehren. Gleiches geschah bereits fuer Buerger Serbiens, einem Land in dem bekanntlich auch ein nennenswerter rumaenischsprachiger Bevoelkerungsanteil existiert. Die Retorsionsmassnahmen Serbiens waren fuer rumaenische Staatsbuerger unangenehm. Ich weiss nicht inwieweit die Republik Moldawien Retorsionsmassnahmen gegenueber rumaenische Staatsangehoerige setzen wird. Ein recht grosser Teil der rumaenischsprachigen Staatsangehoerigen Moldawiens soll bekanntlich mittlerweile auch die rumaenische Staatsangehoerigkeit (inkl. Reisepass) haben um diesem Problem aus dem Wege zu gehen. Teilweise sollen die Rumaenen sogar Gebuehrenerlaesse oder Zahlungserleichterungen fuer die Einbuergerungen und Passausstellungen von rumaenischstaemmigen Buergern Moldawiens (vermutlich auch der Ukraine, Serbiens und Bulgariens) gewaehrt haben. Konkrete Details sind mir nicht bekannt, da ich zu diesem Thema keinen speziellen Zugang und auch kein spezielles Interesse daran habe. Die ganze Sache ist nur symptomatisch fuer die neuerliche Ausgrenzung und Verarsche eines guten Teiles der europaeischen Bevoelkerung. Ich erwaehne sie an sich nur deswegen. Die Entwicklung behagt mir ganz und gar nicht. Es spricht aus ihr ein "europaeischer Ungeist"!

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hlw
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 15:05 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Henny:
Hallo Zusammen,
wie sieht das denn mit den Staatabürgerschaften aus wenn Rumänien der EU beitritt? Wir sind 1990 übergesiedelt mit Reisepass und RU- Nr. so wie es damals üblich war. Leider habe ich mich um die Ablegung der rum. Staatsbürgersch. bzw. der Einbürgerung in der BRD. nie gekümmert, wie wären dann die Folgen? Habe heute den Perso erneuert und, was bisher nie beachtet wurde, musste ich ein Zusatztbogen wegen doppelter Staatsbürgerschaft ausfüllen und unterschreiben. Ich dachte das fällt bei Heirat weg. Weiß jemand was dazu?

Gruß Henny.

P.S. Wie ist das mit Kindern die drüben geboren sind?

[Dieser Beitrag wurde von Henny am 18.04.2006 editiert.]


Staatsbuergerschaftsangelegenheiten sind einzig Sache der Mitgliedslaender. Es gibt durch einen EU Beitritt keinerlei Aenderungen. Sowohl Deutschland als auch Rumaenien folgt im Staatsbuergerschaftsrecht dem ius sanguinis. Es spielt daher keinerlei Rolle wo ein deutscher oder rumaenischer Staatsbuerger zur Welt kommt. Ausschlaggebend ist einzig die direkte Abstammung (ein Elternteil) von zumindest einem deutschen bzw. rumaenischen Staatsbuerger. Gleiches Prinzip gilt auch in Oesterreich. Dort gibt es allerdings eine skurille Einschraenkung: Unehelich geborene Kinder werden nur dann durch Geburt oesterreichische Staatsbuerger, wenn die Mutter Oesterreicherin ist. Der Vater ist halt in Oesterreich nix wert

[Dieser Beitrag wurde von hlw am 18.04.2006 editiert.]

IP: gespeichert

Biervampir
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 17:42 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hlw:
Es wird seitens der EU massivst Druck auf Rumaenien ausgeuebt fuer Buerger der Republik Moldawien die Visapflicht einzufuehren. Gleiches geschah bereits fuer Buerger Serbiens, einem Land in dem bekanntlich auch ein nennenswerter rumaenischsprachiger Bevoelkerungsanteil existiert. Die Retorsionsmassnahmen Serbiens waren fuer rumaenische Staatsbuerger unangenehm. Ich weiss nicht inwieweit die Republik Moldawien Retorsionsmassnahmen gegenueber rumaenische Staatsangehoerige setzen wird. Ein recht grosser Teil der rumaenischsprachigen Staatsangehoerigen Moldawiens soll bekanntlich mittlerweile auch die rumaenische Staatsangehoerigkeit (inkl. Reisepass) haben um diesem Problem aus dem Wege zu gehen. Teilweise sollen die Rumaenen sogar Gebuehrenerlaesse oder Zahlungserleichterungen fuer die Einbuergerungen und Passausstellungen von rumaenischstaemmigen Buergern Moldawiens (vermutlich auch der Ukraine, Serbiens und Bulgariens) gewaehrt haben. Konkrete Details sind mir nicht bekannt, da ich zu diesem Thema keinen speziellen Zugang und auch kein spezielles Interesse daran habe. Die ganze Sache ist nur symptomatisch fuer die neuerliche Ausgrenzung und Verarsche eines guten Teiles der europaeischen Bevoelkerung. Ich erwaehne sie an sich nur deswegen. Die Entwicklung behagt mir ganz und gar nicht. Es spricht aus ihr ein "europaeischer Ungeist"!


Da hast du wohl nicht Unrecht, es gibt übrigens auch ganz klar russischsprechende Moldauer (die können rumänisch nur rudimentär), die die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten haben (ist allerdings eher die Ausnahme). Also, die Sache mit den Forderungen der EU an Rumänien ist mir bekannt. Die Frage ist nur wird die Rep. Moldau für alle EU Staaten die Visapflicht fallen lassen, nur für Rumänien nicht (beziehungsweise dort einführen, was nach Angaben der moldauischen Außenministerium bis zum heutigen Tage nicht der Fall ist)? Ich bleibe da mal am Ball, wenns dich interesiert, werd ich dich im Chat auf dem Laufenden halten.

[Dieser Beitrag wurde von Biervampir am 18.04.2006 editiert.]

IP: gespeichert

Henny
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 18:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hlw:
Staatsbuergerschaftsangelegenheiten sind einzig Sache der Mitgliedslaender. Es gibt durch einen EU Beitritt keinerlei Aenderungen. Sowohl Deutschland als auch Rumaenien folgt im Staatsbuergerschaftsrecht dem ius sanguinis. Es spielt daher keinerlei Rolle wo ein deutscher oder rumaenischer Staatsbuerger zur Welt kommt. Ausschlaggebend ist einzig die direkte Abstammung (ein Elternteil) von zumindest einem deutschen bzw. rumaenischen Staatsbuerger. Gleiches Prinzip gilt auch in Oesterreich. Dort gibt es allerdings eine skurille Einschraenkung: Unehelich geborene Kinder werden nur dann durch Geburt oesterreichische Staatsbuerger, wenn die Mutter Oesterreicherin ist. Der Vater ist halt in Oesterreich nix wert

[Dieser Beitrag wurde von hlw am 18.04.2006 editiert.]


Danke hlw, aber schlauer bin ich wohl durch Deinen Beitrag nicht so richtig geworden, es sei denn Du willst mir jetzt damit sagen das wir immer noch rum. Staatsbürger sind und ich die Einbürgerung in die BRD beantragen muß oder sollte?

Was bringen eigentlich doppelte Staatsbürgerschaften? Welche Vor- und Nachteile hat man dadurch? Hat man überhaupt welche?

Gruß, Henny.

P.S. hlw faß Dich bitte kurz, Du machst mich noch wuschich.

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Biervampir
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 18:29 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Henny:
Danke hlw, aber schlauer bin ich wohl durch Deinen Beitrag nicht so richtig geworden, es sei denn Du willst mir jetzt damit sagen das wir immer noch rum. Staatsbürger sind und ich die Einbürgerung in die BRD beantragen muß oder sollte?


Kleine Frage? Hast du ein bundesdeutschen Pass bzw. einen Perso?

IP: gespeichert

Henny
unregistriert
erstellt am 18.04.2006 um 22:54 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Biervampir:
Kleine Frage? Hast du ein bundesdeutschen Pass bzw. einen Perso?

Ja natürlich hab ich. 1990 zum ersten mal beantragt und erhalten, die Frage der Staatsbürgerschaft ist nicht gestellt worden bzw. war nicht relevant, (wurde gleich deutsch rein geschrieben) genau so 1996 als ich einen neuen Perso und Pass beantragt hatte wegen Namensänderung nach der Heirat. Heute jedoch mußte ich einen extra Fragebogen, zur dopppelten Staatsbürgerschaft, ausfüllen. Die Beamtin meinte, ich müßte mich mit der rum. Botschaft in Verbindung setzten, um den "Verzicht" der rum. Staatsb. zu beantragen dann wieder zur Gemeinde hingehen damit die das in ihrer Statistik löschen können. Ich frage mich nur, wieso jetzt und die Jahre davor kräht kein Hahn danach. Bisher habe ich immer gesagt ich bin deutsche Bürgerin und es war o.k.

Es kann auch nicht an der Beamtin liegen denn die war auch schon vor zehn Jahren da.
Also woran liegt es dann?

Gruß Henny.

IP: gespeichert

Biervampir
unregistriert
erstellt am 19.04.2006 um 10:10 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Henny:
Ja natürlich hab ich. 1990 zum ersten mal beantragt und erhalten, die Frage der Staatsbürgerschaft ist nicht gestellt worden bzw. war nicht relevant, (wurde gleich deutsch rein geschrieben) genau so 1996 als ich einen neuen Perso und Pass beantragt hatte wegen Namensänderung nach der Heirat. Heute jedoch mußte ich einen extra Fragebogen, zur dopppelten Staatsbürgerschaft, ausfüllen. Die Beamtin meinte, ich müßte mich mit der rum. Botschaft in Verbindung setzten, um den "Verzicht" der rum. Staatsb. zu beantragen dann wieder zur Gemeinde hingehen damit die das in ihrer Statistik löschen können. Ich frage mich nur, wieso jetzt und die Jahre davor kräht kein Hahn danach. Bisher habe ich immer gesagt ich bin deutsche Bürgerin und es war o.k.

Es kann auch nicht an der Beamtin liegen denn die war auch schon vor zehn Jahren da.
Also woran liegt es dann?

Gruß Henny.


Deine Frage, wieso und weshalb jetzt, halte ich für gerechtfertigt. Wenn du aber einen deutschen Pass bzw. Perso hast, hast du auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die musst du nicht mehr beantragen. Es kann sein, dass sich bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft die Rechtslage geändert hat, vielleicht weiss Fa (Herr Fabritius) da besser Bescheid.

IP: gespeichert

hlw
unregistriert
erstellt am 19.04.2006 um 16:56 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Henny:
Danke hlw, aber schlauer bin ich wohl durch Deinen Beitrag nicht so richtig geworden, es sei denn Du willst mir jetzt damit sagen das wir immer noch rum. Staatsbürger sind und ich die Einbürgerung in die BRD beantragen muß oder sollte?

Was bringen eigentlich doppelte Staatsbürgerschaften? Welche Vor- und Nachteile hat man dadurch? Hat man überhaupt welche?

Gruß, Henny.

P.S. hlw faß Dich bitte kurz, Du machst mich noch wuschich.


Mit dem Kurzfassen kann man im Regelfall nur bedigt richtige Auskuenfte geben. Grundsaetzlich habe ich keine wirkliche Lust mich in die Details des deutschen Staatsbuergerschaftsrechtes und der dazu ergangenen Judikatur einzulesen. Nach welchen Grundsaetzen das funktioniert, habe ich bereits geschrieben.

Wenn jemand einen Rechtsberater fuer einen speziellen fall benoetigt, dann sollte er/sie einen lokalen Spezialisten fuer das jeweilige Fachgebiet, in diesem Fall Staatsbuergerschaftsrecht, zu Rate ziehen und auch anstaendig fuer eine erfolgte Muehewaltung loehnen.

Ich kenne die Details des oesterreichischen Staatsbuergerschaftsrechtes relativ gut, erkenne aber fuer mich keinerlei "Naehrwert" im Vertiefen ins deutsche Staatsbuergerschaftsrecht.

Wenn du zu einem Tischler gehst und dir dort einen Kasten tischlern laesst, dann ist dir ja auch klar, dass der gute Mann dafuer geloehnt werden moechte. Warum erwartest du eigentlich Gratisrechtsberatung?

IP: gespeichert

Henny
unregistriert
erstellt am 19.04.2006 um 22:37 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hlw:
... Warum erwartest du eigentlich Gratisrechtsberatung?

Hallo hlw,
die erwarte ich doch gar nicht. Ich habe lediglich eine Frage gestellt und erhoffe darauf eine dementsprechend aufschlüssige, höfliche Antwort. Wenn du das nicht möchtest oder kannst dann lass es doch eben.
Biervampir hat mir die Antwort gegeben die ich erwartet habe und mit der ich was anfangen kann.
Mit dieser Auskunft werde ich mich an die Stellen wenden wo ich die Hilfe erhalte, die ich auch brauche.

Sei nicht stinkig aber du hast mal wieder gezeigt, das man mit viiiiielen Worten auch gar nichts sagen kann.

Ich dachte dies sei ein Forum in dem Siebenbürger ihre Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig helfen und beraten. Wenn du darin keinen "Nährwert" siehst, dann bist du im falschen Forum. Aber, ich kann dich trösten, es beruht auf Gegenseitigkeit denn mancher Besucher dieses Forums kann mit dem Staatsbürgerschaftsrecht der "Schluchtenscheißer" auch nichts anfangen.

Danke für deine überaus liebenswerte und freundliche Auskunft.

Henny.

[Dieser Beitrag wurde von Henny am 20.04.2006 editiert.]

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