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Bescheid der Deutschen Rentenversicherung

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Autor Thema:   Bescheid der Deutschen Rentenversicherung
H50
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Ba-Wü
Registriert: Aug 2006

erstellt am 10.08.2006 um 11:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von H50 anzusehen!   Klicken Sie hier, um H50 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Auf meinen Antrag auf Kontenklärung, habe ich neulich einen Bescheid erhalten, in dem all meine Berufsjahre in Rumänien nur als glaubhaft gemachte Zeiten berücksichtigt werden und nicht als nachgewiesene Zeiten, obwohl das Arbeitsbuch in Kopie vorliegt. Ich glaube das ist nicht in Ordnung. Wie kann man diese Zeiten besser nachweisen? Ich bin Siebenbürger Sachse, 1950 geboren, habe Vertriebenenausweis A. Als nachgewiesene Zeiten wurde nur meine Militärzeit ("Ableistung des Grundwehrdienstes") berücksichtigt. Ich gedenke Widerspruch einzulegen. Wer kann mir da weiterhelfen? Ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank im Voraus!
H50

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 10.08.2006 um 12:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Thema ist unter "Soziale Integration" schon mehrfach behandelt:

Arbeitsbuch ist nur Mittel der Glaubhaftmachung im Sinne des § 4 FRG, weil dort zu den Versicherungszeiten in Rumänien keinerlei Angaben über Lohnunterbrechungen wegen z.B. Krankheit oder unbezahlten Urlaub enthalten sind. Solche Daten werden nur in "Extrase din statele de plata" eingetragen. Diese müsste man besorgen (selbst oder durch Bevollmächtigte direkt beim Arbeitgeber, mit einem Formular, dass Mitglieder von der LM bekommen können) und dann bei der Rentenbehörde vorlegen. Dann gibts "nachgewiesene Zeiten" mit 6/6-Werten. Diese haben übrigens überhaupt nichts mit einer "sechs-Tage-Woche" oder "Arbeit am Samstag oder Sonntag" zu tun, was rentenrechtlich egal ist. 1/6 wird dann abgezogen, wenn die Lohnunterbrechungen wegen z.B. Krankheit oder unbezahlten Urlaub nicht eingetragen sind (wie z.B. im Arbeitsbuch)wobei dieses 1/6 pauschal als Abzug für Lohnunterbrechungen stehen soll.

Achtung: in den Tabellen des SGB VI stehen trickreich nur 5/6 drinnen (also die Werte für nur glaubhafte Zeiten), so dass bei Nachweis eine Erhöhung erfolgen muss...

Viele Grüße

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H50
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Ba-Wü
Registriert: Aug 2006

erstellt am 10.08.2006 um 12:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von H50 anzusehen!   Klicken Sie hier, um H50 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen Dank Herr Fabritius für Ihre Antwort. Soll ich Widerspruch einlegen? Und wie könnte der aussehen?

Gruß H50

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 10.08.2006 um 13:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
aa

[Dieser Beitrag wurde von dieter am 10.08.2006 editiert.]

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 10.08.2006 um 14:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
[QUOTE]Original erstellt von dieter:
[B]Es wäre fair von seiten Herrn Fabritius, wenn er die uninformierten Sb. Sachsen nicht falsch informieren würde: auch Nicht-LM-Mitglieder erhalten bei Ihren zuständigen örtlichen Rentenversicherern alle Formulare, Widerspruchstexte etc. auf Anfrage hin.
Darauf hat jeder Bundesbürger ein Anrecht.

Die Rolle der LM ist laut Satzung, den Sb. Sachsen, welche sie angeblich repräsentiert,
bei der Integration in Deutschland zu helfen, und nicht Informationen vorzuenthalten bzw. falsch darzustellen bzw.über ihre Bürgerrechte uninformierte Nichtmitglieder zur Mitgliedschaft indirekt zu "ermutigen".


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mutapitz
Mitglied

Beiträge: 15
Von:
Registriert: Apr 2006

erstellt am 10.08.2006 um 17:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von mutapitz anzusehen!   Klicken Sie hier, um mutapitz eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Dieter,
ich zitiere nochmals, was RA Fabritius wirklich einige Kästen weiter oben geschrieben hat:
Zitat:
Original erstellt von Fabritius:
... Solche Daten werden nur in "Extrase din statele de plata" eingetragen. Diese müsste man besorgen (selbst oder durch Bevollmächtigte direkt beim Arbeitgeber, mit einem Formular, dass Mitglieder von der LM bekommen können) und dann bei der Rentenbehörde vorlegen. ...

Noch immer nicht verstanden?! Bin immer wieder üeberrascht. Dachte ich bin der trottlichste in diesem Forum (= mutapitz). Werde aber immer wieder überholt.
Grüße
der mutapitz

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 10.08.2006 um 17:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Das mit den "State de plata" weiss jeder halbwegs normale Mensch der Lesen und Schreiben kann.
Ich setzte voraus, daß jeder im Forum das weiss.
Mutapitz hatte bis dato anscheinend keine Ahnung davon.

Mutapitz scheint wirklich das zu sein, was der Nickname anzeigen soll: ein Trottel, wie er selbst schreibt, der hier ein bischen den Dummen spielen soll, um die Leute im Forum abzuschrecken.

Na wenn das keine "gelungene Werbung" für die Landsmannschaft und die Sb. Sachsen ist!

IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 11.08.2006 um 11:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von dieter:
[QUOTE]Original erstellt von dieter:
[B]Es wäre fair von seiten Herrn Fabritius, wenn er die uninformierten Sb. Sachsen nicht falsch informieren würde: auch Nicht-LM-Mitglieder erhalten bei Ihren zuständigen örtlichen Rentenversicherern alle Formulare, Widerspruchstexte etc. auf Anfrage hin.
Darauf hat jeder Bundesbürger ein Anrecht.

Hallo Dieter!

Dümmer gehts wohl nicht, oder?

Das Formular für die rumänischen "extrase din statele de plata" ist nicht eines der deutschen Behörden sondern zur Verwendung in Rumänien durch dortige Arbeitgeber. Dieses bekommen sie nicht bei einer deutschen Behörde.

Betroffene sind selbst dafür verantwortlich, Unterlagen aus Rumänien beizubringen. Wie dieses erfolgt, bleibt jedem überlassen. Deswegen unterstützt hier z.B. die Landsmannschaft, weil diese sich um Hilfe bei der Integration kümmert und deswegen dieses rumänische Formular zur Verfügung stellt. Was stört Sie daran?

Womit haben Sie eigentlich ein Problem und warum sind Sie derart destruktiv?

Wenn Sie noch einmal behaupten, ich würde falsch informieren, dann wehre ich mich dagegen. Sie betreiben Rufschädigung ohne Grund und nur weil Sie einfache Infos nicht verstehen. Irgendwann reicht es auch mir.

Servus

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 11.08.2006 editiert.]

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 11.08.2006 um 11:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von H50:
Soll ich Widerspruch einlegen? Und wie könnte der aussehen?
Gruß H50

Die Frage, ob ein Widerspruch erforderlich ist, kann nur nach Prüfung der Unterlagen treffsicher beantwortet werden. Wenn Unterlagen in einem Kontenklärungsverfahren noch nicht vorgelegt wurden, dann reicht es, wenn diese später (in einem Verfahren gem. § 44 SGB X) nachgereicht werden. Wenn allerdings bereits geltend gemachte Zeiten nicht oder mit falschen Zuordnungswerten anerkannt wurden, dann ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides erforderlich.

Dieser kann lauten: "Gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: Sie haben meine Zeiten in Rumänien vom ... bis ... nur mit 5/6 Werten als glaubhafte Zeit anerkannt. Ich habe aber für diese Zeiten die Lohnlistenauszüge nr. .... vorgelegt, in welchen alle Lohnunterbrechungssachverhalte eingetragen sind. Deshalb stehen nachgewiesene Beitragszeiten zu".

Ich empfehle eher eine Prüfung des Bescheides, um weitere Fehler zu entdecken. Der Widerspruch kann dann auch ohne Begründung abgegeben und angekündigt werden, dass eine solche später (nach Prüfung) nachgereicht wird.

Viele Grüße

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dieter
Mitglied

Beiträge: 456
Von:BW
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 11.08.2006 um 12:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dieter anzusehen!   Klicken Sie hier, um dieter eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Herr Fabritius,

hiermit distanziere ich mich von Ihrem Vorwurf der Rufschädigung mit aller Entschlossenheit. Das war meinerseits nie der Zweck der Sache, und es liegt m.M.n. auch keine Rufschädigung vor.

Dümmer geht es nicht- Sie müssen Mutpitz zitieren- ja, wie Sie meine Kritik hier von oben herab "abhandeln" und mir Verständnisschwierigkeiten vorwerfen.

Es liegt eine falsch zu verstehende Info Ihrerseits -als Vertreter der LM -vor, daß nur bei der LM und nur LM-Mitglieder entsprechende Widerspruchsunterstützung erhalten- das habe ich aus Ihrem entsprechenden ersten Beitrag in diesem Forum verstanden und kritisiert.

Ich finde es im Ergebnis positiv, daß Sie nu n hier online Anfragenden trotz aller - oder vielleicht deswegen?-Kritik meinerseits wertvolle Tips geben, so daß die Leute schnell davon profitieren können- so eine Tat ist dann positive Werbung für die LM!

Bitte beachten Sie: Ihre Drohung mir gegenüber kann- wie das meistens passiert- letztendlich auf Sie zurückwirken.
Ich sehe keinen Zweck darin, hier Drohungen auszusprechen. Das bringt nichts außer verlorener Zeit.

Wenn ich hier die Regeln verletzt habe, kann man mich doch sofort vom Forum ausschliessen- vielleicht wäre das doch eine Lösung für Sie, meinen Beiträge hier loszuwerden.

Leider schaffe ich es von mir aus nicht, hier keine Beiträge mehr reinzuschreiben, die dafür investierte Zeit bringt mir selbst meistens gar nichts außer Reaktionen wie hier von Ihnen.

[Dieser Beitrag wurde von dieter am 11.08.2006 editiert.]

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H50
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D, Ba-Wü
Registriert: Aug 2006

erstellt am 11.08.2006 um 15:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von H50 anzusehen!   Klicken Sie hier, um H50 eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Vielen Dank für alle positiven Antworten und konstruktiven Beiträge. Mir ging es um eine ganz konkrete Sache und nicht um das Thema pro oder contra LM. Das ist was anderes. Ich habe den Widerspruch geschrieben und abgeschickt. Meinerseits ist das Thema erledigt. Vielen Dank und tschüss.

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