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Ausreisebestimungen Rumänien?

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Autor Thema:   Ausreisebestimungen Rumänien?
CH-Heinz
Mitglied

Beiträge: 3
Von:CH-6300 Zug
Registriert: Sep 2006

erstellt am 03.09.2006 um 12:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von CH-Heinz anzusehen!   Klicken Sie hier, um CH-Heinz eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe gleich mal ein Frage:

Ein Bekannte von mir wollte gestern Abend mit dem Bus aus Rumänien ausreisen doch der Zoll hat sie und angeblich 14 weitere Personen nicht aus dem Land gelassen. Der Grund sollte sein das Sie im August zwei Wochen in Ungarn war und Sie nun drei Monate in Rumänien bleibe müsse. Mein Frage ist das so oder hat man mir einen Bären aufgebunden? Wenn nicht, kann man das umgehen?

Gruss Heinz

[Dieser Beitrag wurde von CH-Heinz am 03.09.2006 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von CH-Heinz am 03.09.2006 editiert.]

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xyz
Mitglied

Beiträge: 41
Von:
Registriert: Mai 2004

erstellt am 03.09.2006 um 19:42 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Man darf aus Rumänien ins EU-Ausland für höchstens 90 Tage pro Reise gehn.
Danach muss man in Rumänien eine gewisse Zeit bleiben bis man wieder ins EU-Ausland darf.
Wie diese Zeit, die man in Rumänien bleiben muss, genau berechnet wird, weiss ich nicht.
Ein Verwandter von mir kommt zu uns (Deutschland) immer 3 Monate, danach muss er 3 Monate in Rumänien bleiben, bevor er wieder ins EU-Ausland (Deutschland) darf.
Dies wird an der Grenze Rumänien-Ungarn von den rumänischen Behörden kontrolliert.

Da dieser Bekannte (von CH-Heinz) im August in Ungarn war, muss er nun eine gewisse Zeit in Rumänien bleiben.
Wie lange weiss ich nicht, es kann sein, dass dies 3 Monate sind.
So weit ich weiss, kann man dies als Privatperson nicht umgehn.

[Dieser Beitrag wurde von xyz am 03.09.2006 editiert.]

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CH-Heinz
Mitglied

Beiträge: 3
Von:CH-6300 Zug
Registriert: Sep 2006

erstellt am 04.09.2006 um 14:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von CH-Heinz anzusehen!   Klicken Sie hier, um CH-Heinz eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke, das heisst dan wohl das es keine Möglichkeit gibt das zum umgehen!

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Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 04.09.2006 um 18:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Antwort hat einen wahren Kern, ist aber in Einzelheiten falsch, die Ausreisesperre kann nichts mit einem Aufenthalt in Ungarn zu tun haben.

Die 90 Tage gelten nicht "je Reise" sondern zusammen (ganz wichtig, es ist einer der häufigsten Fehler, der zu Verhaftung und Abschiebung aus Deutschland führt, wenn in der Summe 90 Tage überschritten werden) und für das Gebiet der Staaten, die das "Schengen"-Abkommen unterzeichnet haben, was nicht mit der EU gleichzusetzen ist. Ungarn gehört zwar zur EU, nicht aber zu den "Schengen"-Staaten.

Wenn jemand im Halbjahr 90 Tage in den "Schengen"-Staaten war (auf einmal oder bei mehreren Reisen in der Summe), muss er nach dem 91. Tag genau drei Monate aus dem "Schengen" - Raum draussen sein. Das bedeutet aber nicht, dass er in Rumänien sein muss, er kann auch in jedem anderen Nicht-Schengen-Staat bleiben, bis er wieder in das Gebiet des Schengen-Abkommen einreisen darf. Darüber hinaus prüft nicht Rumänien die Schengen-Einreiseberechtigung, sondern erst der Grenzer an der "Schengen"-Grenze (Einreise nach Österreich).

Das angebliche Ausreiseverbot aus Rumänien hatte also sicher einen anderen Grund.

Viele Grüße

[Dieser Beitrag wurde von Fabritius am 04.09.2006 editiert.]

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CH-Heinz
Mitglied

Beiträge: 3
Von:CH-6300 Zug
Registriert: Sep 2006

erstellt am 04.09.2006 um 18:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von CH-Heinz anzusehen!   Klicken Sie hier, um CH-Heinz eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke, das war hilfreich und ich werde mal nachhacken!

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 05.09.2006 um 18:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Allerseits,
das mit der"90Tage Regelung" ist eine der unklarsten Regelungen die es gibt. Das rumänische Innenministerium war vor zirka einem halben Jahr nicht in der Lage diese Frage zu erörtern, wie die Regelung gehandhabt wird wenn dazwischen ein Jahreswechesel liegt.Also ZB: die 90 Tage laufen Ende Januar 2006 ab, aber man will schon Anfang Januar nach D reisen. Beim Ausländeramt in D. haben sie gesagt, dass es ihrerseits keine Beschränkungen für aus Rumänien kommenden Touristen gebe!
Und jetzt plaudere ich aus dem Nähkästchen:rumänische Staatsbürgerin aus Rumänien mit dem Reisebus kommend, hatte etwa noch 8 Tage bis zur genannten Grenze des Aufenthalts in Rum.(angeblich 90Tage)Dann wurde sie gefragt ob sie kooperiert! Sie sagte natürlich :"ja"! Die Kooperation kostete genau 100Euro!
Und nun lieber Kollege CH-Heinz bilde Dir Deinen eigenen Rheim, denn mit dem besten Willen helfen kann ich Dir nicht!

servus

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xyz
Mitglied

Beiträge: 41
Von:
Registriert: Mai 2004

erstellt am 06.09.2006 um 11:06 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Der Antwort von Fabritius kann ich nicht widersprechen, in meinem Fall ging es um Ausreise aus Rumänien nach Deutschland, ohne Aufenthalte in anderen Schengen oder nicht Schengen Staaten.
Da mein Verwandter immer 90 Tage in Deutschland ist und danach 90 Tage in Rumänien, spielt die Halbjahresregelung auch keine grosse Rolle, obwohl sie beachtet werden muss.
Es ist auch richtig, dass der Aufenthalt von 90 Tagen in den Schengen Staaten, von den Schengen Staaten, sehr genau kontrolliert wird.
Einmal hat mein Verwandter Strafe gezahlt. Er hatte ganz genau 90 Tage gerechnet und das Busunternehmen hatte ihm versichert, dass der Bus an einem bestimmten Tag den Schengen Raum verlassen wird.
Da der Bus aber verspätete, erreichte er die Schengen Grenze nur in der Nacht am 91. Tag.
Die meissten Schwierigkeiten bei der Ausreise werden aber von den rumänischen Grenzbehörden gemacht um die Masse der Ausreisewilligen einzudämmen.
Wenn man alles ganz genau prüfen würde, wär mein Verwandter nie in der Lage gewesen, zu uns nach Deutschland zu Besuch zu kommen.

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irmri
Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Nov 2006

erstellt am 22.11.2006 um 18:07 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Habe vor wenigen Tagen von weiteren Ausreisebestimmungen gehört:
Bei der Ausreise müsse an der rumän. Grenze
1. ein gültiges Rückfahrtticket vorgelegt werden.
2. 150€ in bar vorgewiesen werden, damit die Reise/Urlaub auch finanzierbar erscheint.
3. eine Reise/Kranken/Unfall-Versicherung für den Aufenthaltszeitraum (max. 90Tage) vorgewiesen werden.

Für mich klingt dies alles äußerst unglaubwürdig, deshalb frage ich hier nach, ob dies den Tatsachen entspricht.

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