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Das neue rumänische Restitutionsgesetz

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Autor Thema:   Das neue rumänische Restitutionsgesetz
Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 01.05.2001 um 22:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ausschnitt aus dem aktuellen SbZ-Artikel:Erster Bundeskongress des BdV tagte in München
Welche Ausmaße die Probleme des Landes haben, verdeutlichte Vasiliu an einem Beispiel: Fachleute haben errechnet, dass, wenn Rumänien aufgrund seiner Rückgabegesetze den gesamten, während der kommunistischen Diktatur enteigneten Besitz an Boden und Immobilien den rechtmäßigen Eigentümern vollwertig erstatten solle, nicht weniger als ganze drei Jahreshaushalte des Staates als Aufwendung dafür nötig seien.

Mehr zum Thema Restitution:
Fragen und Antworten zum neuen rumänischen Restitutionsgesetz
Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps

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Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 14.05.2001 um 16:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die von Landsleuten am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen über die Rückgabe/Entschädigung der in Rumänien enteigneten Häuser und Anlagen (Gesetz 10/2001)
Fragen und Antworten zum Restitutionsgesetz (Teil II)

Rechtsanwalt Barthmes wird interessierten Landsleuten auch während des Heimattags in Dinkelsbühl, und zwar am Pfingstsonntag, dem 3. Juni, ab 13.30 Uhr, im Dinkelsbühler Rathaus, Segringer Straße 30, Foyer des zweiten Stocks, für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung stehen.

Wir erinnern hier daran, dass Anträge auf Rückgabe/Entschädigung vor dem 14. August 2001 gestellt werden müssen.

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Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 27.06.2001 um 00:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Fragen und Antworten zum Restitutionsgesetz (Teil III)

Zahlreiche beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft eingehende Anfragen bezüglich des rumänischen Restitutions- bzw. Entschädigungsgesetzes vom 8. Februar 2001 veranlassen Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes dazu, an dieser Stelle zu einigen weiteren Fragen Stellung zu nehmen. Informationen zu dem Gesetz sind bereits in den Ausgaben dieser Zeitung vom 30. März 2001, Seite 4, 15. April 2001, Seite 7, und vom 15. Mai 2001, Seite 11, enthalten. Nach dem besagten Gesetz können in Rumänien bis zum 14. August 2001 Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von/für Immobilien (Gebäude und Baugrundstücke) gestellt werden, deren Eigentum zwischen 1940 und 1989 auf den rumänischen Staat übergegangen ist.

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Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 21.07.2001 um 00:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Auf den Rückgabeanspruch deutscher Aussiedler aus Rumänien und deren Erben weist die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 17. Juli 2001, Seite 4, hin. mehr >>>

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 22.07.2001 um 21:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die Herrschaften aus der rumänischen Regierung haben die Antragsfristen des Restitutionsgesetzes per Eilverordnung um 3 Monate verlängert. Die Anträge auf Rückgabe können bis zum 14. November eingereicht werden. Quelle: Pressekommuniqe vom 19. Juli 2001

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Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 23.07.2001 um 15:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Regierung verlängert Fristen zur Antragstellung

Mit einem Dringlichkeitserlass hat das Bukarester Kabinett unter Premier Nastase am 19. Juli das Gesetz Nr. 10/2001 über die Rückgabe der unter kommunistischer Diktatur enteigneten Immobilien novelliert und einige der dort festgelegten Fristen um drei Monate verlängert.

mehr >>>

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getkiss
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Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 31.01.2003 um 18:50 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Robert:
Ausschnitt aus dem aktuellen SbZ-Artikel:Erster Bundeskongress des BdV tagte in München
Welche Ausmaße die Probleme des Landes haben, verdeutlichte Vasiliu an einem Beispiel: Fachleute haben errechnet, dass, wenn Rumänien aufgrund seiner Rückgabegesetze den gesamten, während der kommunistischen Diktatur enteigneten Besitz an Boden und Immobilien den rechtmäßigen Eigentümern vollwertig erstatten solle, nicht weniger als ganze drei Jahreshaushalte des Staates als Aufwendung dafür nötig seien.

...


So ist es,
zu erst wurde gesagt, es wäre unmöglich alles den Leuten zurückzugeben, da vieles inzwischen gemeinnützig wäre, also nur entschädigt werden kann.
Dann stellte man die Summe von 3 Staatshaushalten fest, bzw. dies als "unmöglich" fest.
Dann sollte ein neues Gesetz her, nach dem die Entschädigungen gezahlt werden sollten.
Nach Pressequellen aus Bukarest heißt es jetzt, alle Entschädigungen sollen jetzt nochmal direkt von der Regierung untersucht werden. Das Entschädigungsgesetz soll angeblich in Kürze dem Parlament vorgelegt werden. Nach den zitierten Quellen, soll darin vorgesehen sein das die Entschädigungen in Raten, mit einer Laufzeit von 10 Jahren, AB 2005, ausgezahlt werden. Das heißt, bis 2015. Dann wäre meine Mutter genau 105 Jahre alt geworden, ich 75. Vater, Onkel, Großeltern sind verstorben.
Angeblich kann/hat König Michael keine Akten vorlegen/gelegt, die sein Eigentum über das Schloss Peles beweisen...
Fazit:
Unsere Entscheidung, das inzwischen zum Trümmerhaufen "gewirtschaftetes" Eigentum zu vergessen, war richtig. Die werden alles so lange hinausziehen, bis kein Stein auf Stein mehr liegen bleibt und unsere Nerven darunter....
getkiss

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Administrator
Administrator

Beiträge: 123
Von:
Registriert: Feb 2001

erstellt am 01.02.2003 um 09:49 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Die rumänische Regierung hat das Immobilienrückgabegesetz 10/2001 durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 84/2002 vom 12. Dezember 2002 verändert und ergänzt.
Siehe SbZ-Online-Artikel von heute 1.2.2003 http://www.siebenbuerger.de/sbz/sbz/news/1044087168,87802,.html

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Landler
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Beiträge: 264
Von:Deutschland
Registriert: Okt 2000

erstellt am 01.02.2003 um 10:22 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Fazit:
Unsere Entscheidung, das inzwischen zum Trümmerhaufen "gewirtschaftetes" Eigentum zu vergessen, war richtig. Die werden alles so lange hinausziehen, bis kein Stein auf Stein mehr liegen bleibt und unsere Nerven darunter...

Viele Landsleute haben mit der Ausreise das (Lebens)Kapitel Rumänien abgeschlossen.
Eigentum wurde (zwangsweise) verschenkt bzw verkauft oder einfach zurückgelassen, vor allem um die Nerven zu schonen.

Die Enteignung des deutschen Besitzes hat in der Geschichte Rumäniens Tradition:
Enteignung - Entrechtung - Entmachtung

Trotz Restitutionsgesetz wollen viele unserer Landsleute Ihren Anspruch auf eine Immobilie nicht geltend machen.
Der Grund ist denjenigen klar, welche einen grossen Teil ihres Lebens im kommunistischen Rumänien verbracht haben.

Mittlerweile gibt es Überlegungen den enteigneten deutschen Besitz nicht einfach dem rumänischen Staat bzw. den ehemaligen Sekuritate-Offizieren zu überlassen, sondern den dort verbliebenen deutschen Institutionen kostenlos zu überlassen. Vorausgesetzt sie wollen das

Doch wie kann man das Ganze bewerkstelligen?
Schliesslich sollte dies für die Enteigneten und Geschädigten nerveschonend passieren sonst würden Sie sich ja nie darauf einlassen.

Was haltet ihr von diesen Überlegungen?

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 01.02.2003 um 11:46 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Landler:
Viele Landsleute haben mit der Ausreise das (Lebens)Kapitel Rumänien abgeschlossen.
...
Mittlerweile gibt es Überlegungen den enteigneten deutschen Besitz nicht einfach dem rumänischen Staat bzw. den ehemaligen Sekuritate-Offizieren zu überlassen, sondern den dort verbliebenen deutschen Institutionen kostenlos zu überlassen. Vorausgesetzt sie wollen das

Doch wie kann man das Ganze bewerkstelligen?
...Was haltet ihr von diesen Überlegungen?


Interessant.
Welche "deutsche Institutionen" wären das?
Wie vertreten JETZT diese deutsche Institutionen die Interessen der Antragsteller, bzw. können diese das Überhaupt?
Ist das ganze überhaupt möglich in dem legislativen Kontext der exklusiv die Antragstellung durch die Beschädigten vorsieht?
getkiss

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Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 03.02.2003 um 15:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Auf der Startseite von www.SiebenbuergeR.de finden Sie die neue Umfrage zu diesem Thema, die da heisst:
Befürworten Sie eine Rückgabe des im Kommunismus enteigneten Besitzes in Rumänien?

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 04.02.2003 um 20:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von getkiss:
Interessant.
Welche "deutsche Institutionen" wären das?

DFDR, Kirche, Heime?

Zitat:

Wie vertreten JETZT diese deutsche Institutionen die Interessen der Antragsteller, bzw. können diese das Überhaupt?
Ist das ganze überhaupt möglich in dem legislativen Kontext der exklusiv die Antragstellung durch die Beschädigten vorsieht?
getkiss

_Wenn ich das richtig verstanden habe_, geht es darum, das der Geschädigte den Antrag stellt, aber die Organisationen bzw. ihre Anwälte sich durch die Instanzen schlagen, und im Gegenzug tritt der Geschädigte das zurückgewonnene Eigentum z.B. an das DFDR ab. Der Geschädigte hat seine Nerven geschont und etwas gegen die schlechte finanzielle Lage der Organisationen vor Ort getan.

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getkiss
Mitglied

Beiträge: 1042
Von:D 81245 München
Registriert: Okt 2001

erstellt am 04.02.2003 um 21:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hanzy:
_Wenn ich das richtig verstanden habe_, geht es darum, das der Geschädigte den Antrag stellt, aber die Organisationen bzw. ihre Anwälte sich durch die Instanzen schlagen, und im Gegenzug tritt der Geschädigte das zurückgewonnene Eigentum z.B. an das DFDR ab. Der Geschädigte hat seine Nerven geschont und etwas gegen die schlechte finanzielle Lage der Organisationen vor Ort getan.

Hilfe für Alle,
lieber hanzy?
Unter 100% Verlust geht in Rumänien wohl nichts? "Geschönte Nerven!"
Es ist doch bekannt das z.Bsp. die Kirchen um Ihr eigenes Eigentum arg kämpfen müssen - also werden die kaum für andere einspringen können. Oder kommt die Initiative/Auftragsaqkuise von Anwälten?
getkiss

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