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Autor Thema:   Einstufung gem. Berufsausbildung
FB
Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 78532 Tuttlingen
Registriert: Jan 2007

erstellt am 05.01.2007 um 16:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von FB anzusehen!   Klicken Sie hier, um FB eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr RA Fabritius,

da ich an der Richtigkeit der Einstufung in die Qualifikationsgruppe 2 durch die BfA Berlin zweifle, bitte ich um Ihre Unterstützung.

Ich habe 1964 das Pädagogische Institut mit dreijähriger Lehrdauer absolviert. Bis zu meiner Flucht im Jahre 1981 war ich Lehrer und Konrektor an einer deutschen Schule. Meine Hochschulausbildung im Herkunftsland wurde nach einem erfolgreich abgelegten Kolloquium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg als gleichwertig anerkannt.

Seit 1982 bin ich Realschullehrer für die Fächer Biologie und Erdkunde sowie Mentor für Referendare.

Was kann ich tun, um die richtige Einstufung in Qualifikationsgruppe 1 zu erreichen.

Für Ihre Antwort besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bartl


IP: gespeichert

Fabritius
Moderator

Beiträge: 483
Von:81679 München
Registriert: Feb 2005

erstellt am 06.01.2007 um 13:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Bartl,

Ich würde mich gegen die Entscheidung wehren, es ist inzwischen entschieden, dass auch das 3-jährige "Studiu Pedagogic" an einer Universität in Rumänien als Hochschulausbildung zählt und zu Gruppe 1 berechtigt. Anders ist es nur bei den "Pädagogischen Lyceen", deren Abschluss zur Gruppe 2 führt. (Stichwort: "qualitatives Selbstverständnis im Herkunftsgebiet").

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides oder wenn versäumt einen Antrag gem. § 44 SGB X stellen.

Viele Grüße

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