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Thema: Widerspruch gegen 40% Kürzung
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cris_1950 Mitglied Beiträge: 6 Von:D-51381 Leverkusen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 23.01.2007 um 16:57 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, mein Mann hat nun den 3. Rentenbescheid erhalten. Bisher waren es zwei wegen Teil-,bzw Vollerwerbsminderungsrente. Der 3. Bescheid ist für Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Soll hier nun ein Widerspruch gegen die 40%-ige Kürzung der Fremdrente eingelegt werden? Bringt das noch was? Wir sind vor dem 01.01.1991 zugezogen. Danke. IP: gespeichert |
cris_1950 Mitglied Beiträge: 6 Von:D-51381 Leverkusen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 26.01.2007 um 20:53 Uhr
Meine Frage war, ob es noch sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen. Es ist doch ungerecht, dass diese 40% gekürzt werden.
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Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 27.01.2007 um 13:53 Uhr
Hallo cris_1950, gegen die 40%-Kürzung eines neuen Rentenbescheids muss kein Widerspruch eingelegt werden, weil das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr entscheiden hat, dass die Kürzung grundsätzlich nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Urteil besagt weiterhin, dass der Gesetzgeber bis spätestens Ende 2007 Übergangsregelungen für "rentennahe" Jahrgänge schaffen muss. Die von der LM der Siebenbürger Sachsen initiierte "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen" wird den Gestzgeber bei der Findung der Übergangsfristen begleiten. Die Fremdrentenkürzung hat leider mit "gerecht" oder "ungerecht" nichts zu tun. Mit freundlichen Grüßen Erhard Graeff[Dieser Beitrag wurde von Erhard Graeff am 27.01.2007 editiert.] IP: gespeichert |
cris_1950 Mitglied Beiträge: 6 Von:D-51381 Leverkusen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 27.01.2007 um 15:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider konnte niemand voraussehen, was uns im Rentenalter erwartet. Egal, damit müssen wir uns abfinden! Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Cris_1950IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 27.01.2007 um 23:43 Uhr
Hallo, war einige TAge nicht Online... Wann hat die erste Rente begonnen? Wenn diese vor dem 1.10.1996 begonnen hat, dann ist darin keine 40%-Kürzung und in den Folgerenten sind die Entgeltpunkte der ersten Rente besitzgeschützt drinnen. Dann würde die 40%-Kürzung sowieso leerlaufen. Ansonsten ist eine Anfechtung nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (Juni2006) nicht mehr nötig, weil ab diesem Zeitpunkt jede Verbescheidung von den Übergangsvorschriften grundsätzlich erfasst wird, wenn der Fall sonst hineinpasst.Also: einfach abwarten. Viele Grüße IP: gespeichert |
cris_1950 Mitglied Beiträge: 6 Von:D-51381 Leverkusen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 28.01.2007 um 10:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, vielen Dank für Ihre Antwort. Die erste Rente hat erst am 01.12.2005 begonnen. Der Bescheid kam aber erst Anfang Dezember 2006. Einen Widerspruch werden wir also nicht einlegen. Auf jeden Fall treten jetzt immer wieder andere Probleme auf. Die Krankenkasse fordert jetzt auf, eine Abtretungserklärung abzugeben, da sie auf die zu zahlende Rente in Höhe des gezahlten Krankengeldes einen Erstattungsanspruch gegenüber dem ausländischen Rentenversicherungsträger hat. Anfang Januar 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken das Rentenfeststellungsverfahren bei dem zuständigen ausländischen Versicherungsträger - CNPAS - eingeleitet und mitgeteilt, dass mein Mann den Aufschub der rumänischen Altersrente wünscht. Mit der Rentenversicherung Unterfranken hat die Krankenkasse bereits abgerechnet. Eine zusätzliche Rente aus Rumänien steht doch nicht zu! Die Berater der LVA können auch keine Informationen diesbezüglich geben. Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Cris_1950IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 28.01.2007 um 11:55 Uhr
Ich würde der Krankenkasse nur mitteilen, dass keinerlei ausländischen Zahlungsansprüche zustehen oder beantragt sind und daher nichts abzutreten ist. Dieses gilt aber nur bei der Altersrente. Wenn zeitgleich mit dem Bezug von Krankengeld auch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht (auch aus Rumänien), dann ist die Verschiebung der Antragsgleichstellung nicht möglich. Trotz dem würde ich keine Abtretung unterschreiben, wenn die Rentenbehörde nicht kraft Gesetzes hier Zugriff auf Zahlungen hat, dann soll sie die auch nicht durch eine Abtretung bekommen. Viele Grüße Viele GrüßeIP: gespeichert |
cris_1950 Mitglied Beiträge: 6 Von:D-51381 Leverkusen Registriert: Jan 2007
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erstellt am 28.01.2007 um 13:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, für Ihre schnelle Antwort bedanke ich mich herzlich. Wir waren nämlich sehr verunsichert. Die Abtretungserklärung wird mein Mann nicht unterschreiben. Mal abwarten, was passiert. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe. Schönen GrußIP: gespeichert |